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    Zitat von albretty Beitrag anzeigen
    Das ist ja immer so und nicht Schirm spezifisch.
    grobe Fahrlässigkeit , Drogen usw schliessen ja alle Versicherungen aus.
    Und das ist ja auch gut so, wer würde was anderes wollen.

    Viel Spaß allen beim Fliegen, ist super Wetter

    Würde auch gern mal mit dem Moustache an der Düne fliegen.

    Kommentar


      Zitat von Dünendude Beitrag anzeigen

      Und das ist ja auch gut so, wer würde was anderes wollen.

      Viel Spaß allen beim Fliegen, ist super Wetter

      Würde auch gern mal mit dem Moustache an der Düne fliegen.
      Das Ding ist auch in den Bergen sehr spaßig, wenn es keine XC-Bedingungen hat :-)

      Kommentar


        Ich würde zu dieser langen Diskussion einen Aspekt ergänzen. Als Laien-Jurist gehe ich davon aus, dass ein Flare Moustache bei meiner Privathaftpflicht versichert ist. Siehe anbei einen Auszug aus meinen Versicherungsbedingungen. Mindestens einer der gelb markierten Punkte trifft aus meiner Sicht zu bei diesem Sportgerät / Luftfahrzeug / Kite-Gleitschirm-Frankenstein.

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          Kite-Sailing sind Zugdrachen, wie beim Buggy-Kiten oder Kitesurfen. Und es ist kein Luftfahrzeug, ausserdem sind die immer versicherungspflichtig. Ich denke die meinen Modellflugzeuge.

          Kommentar


            Die private Haftpflicht schliesst Luftfahrzeuge generell aus
            diese müssen selbst versichert werden

            das sagte mir meine Versicherung

            Kommentar


              Zitat von Sir Vival Beitrag anzeigen
              Kite-Sailing sind Zugdrachen, wie beim Buggy-Kiten oder Kitesurfen. Und es ist kein Luftfahrzeug, ausserdem sind die immer versicherungspflichtig. Ich denke die meinen Modellflugzeuge.
              Sie meinen KEINE Modellflugzeuge, Kites sind in Deutschland NICHT versicherungspflichtig, und es hat ja niemand behauptet, dass ein Kite ein Luftfahrzeug ist. Es ist aber auch nicht geklärt, ob ein Mustache ein Luftfahrzeug ist. Falls doch, dann trifft der letzte von mir markierte Satz zu, falls beim Moustache keine VersicherungsPFLICHT besteht.

              Zitat von albretty Beitrag anzeigen
              Die private Haftpflicht schliesst Luftfahrzeuge generell aus
              diese müssen selbst versichert werden

              das sagte mir meine Versicherung

              Falsche Versicherung.
              Zuletzt geändert von DanMUC; 26.11.2023, 11:38.

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                Zitat von DanMUC Beitrag anzeigen

                Falsche Versicherung.
                dann doch mal Butter bei die Fische. Welche Versicherung versichert von deutschen Haltern betriebene Flugsportgeräte in einer eigenen Haftpflichtversicherung die nicht Teil des Aero-Pool ist?

                Kommentar


                  Zitat von Vibe Beitrag anzeigen

                  dann doch mal Butter bei die Fische. Welche Versicherung versichert von deutschen Haltern betriebene Flugsportgeräte in einer eigenen Haftpflichtversicherung die nicht Teil des Aero-Pool ist?
                  Keine Ahnung. Hat ja auch wenig mit meiner Aussage zu tun. Was meine Privathaftpflicht abdeckt habe ich ja oben geteilt. Dem habe ich nichts hinzuzufügen.

                  Kommentar


                    Zitat: "[...] ob ein Mustache ein Luftfahrzeug ist."

                    Na ja ...im Geltungsbereich der Deutschen Luftfahrt-Gesetzgebung ist das deutlich mit ja zu beantworten, da Du sobald Du den Boden mit dem "Mußtasch"🙃 verlässt, den Deutschen Luftraum nutzt und dabei mit dem Moustache als Gerät Luftsport betreibst.
                    Und für genau diesen Anwendungsfall, wo ein Gerät zum Luftsport genutzt wird, heißt es im Luftfahrtgesetz:
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                    Enjoy living, fly safe -
                    Jessi &Adri ✨

                    "Es gibt keinen Weg zum Fliegen- Fliegen IST der Weg."

                    Kommentar


                      Ok, dann ist ein Trampolin auch ein Luftfahrzeug?

                      Kommentar


                        Wenn der Mustache ein Luftsportgerät ist, dann ist er ein Luftfahrzeug. Ok. Besteht dann eine VersicherungsPFLICHT? Und ist er überhaupt ein Luftsportgerät?

                        Bis 2012 stand bei Punkt 7 übrigens "Drachen" und deshalb wurden Kites (also die Dinger beim Kitesurfen) als Luftfahrzeuge behandelt. Werden sie jetzt nicht mehr. Und auf dem Wasser fliegt ("springt") eine ganze Menge Kiter bis zu 20 Meter hoch. Sind nun trotzdem keine Luftfahrzeuge mehr. Manche fliegen an nem Kite in den Bergen wie an einem Gleitschirm, auch wenn das jetzt technisch keine gute Idee ist, was ist es luftrechtlich?

                        Der Moustache kann wie ein Kite verwendet werden (um z.B. den Berg hochzufahren). Oder man kann Geländenah damit fliegen. In einem ähnlichen Höhenband wie ein Kiter springt. Alles nicht so eindeutig, zumindest für mich.

                        Klar, am besten natürlich, man hat eine Versicherung, die explizit bestätigt, dass sie Fremdschäden durch einen Mustache abdeckt.
                        Zuletzt geändert von DanMUC; 26.11.2023, 15:59.

                        Kommentar


                          Zitat von DanMUC Beitrag anzeigen
                          Wenn der Mustache ein Luftsportgerät ist, dann ist er ein Luftfahrzeug. Ok. Besteht dann eine VersicherungsPFLICHT? Und ist er überhaupt ein Luftsportgerät?

                          Bis 2012 stand bei Punkt 7 übrigens "Drachen" und deshalb wurden Kites (also die Dinger beim Kitesurfen) als Luftfahrzeuge behandelt. Werden sie jetzt nicht mehr. Und auf dem Wasser fliegt ("springt") eine ganze Menge Kiter bis zu 20 Meter hoch. Sind nun trotzdem keine Luftfahrzeuge mehr. Manche fliegen an nem Kite in den Bergen wie an einem Gleitschirm, auch wenn das jetzt technisch keine gute Idee ist, was ist es luftrechtlich?

                          Der Moustache kann wie ein Kite verwendet werden (um z.B. den Berg hochzufahren). Oder man kann Geländenah damit Fliegen. In einem ähnlichen Höhenband wie ein Kiter springt. Alles nicht so eindeutig, zumindest für mich.

                          Klar, am besten natürlich, man hat eine Versicherung, die explizit bestätigt, dass sie Fremdschäden durch einen Mustache abdeckt.
                          Genau
                          man will ja nicht nach dem Unfall diskutieren

                          Kommentar


                            Spannende Diskussion! Ein klitzekleiner Punkt ist für mich der Unterschied beim Gurtzeug. Viele nutzen beim Mu. ein Gleitschirmgurtzeug. Beim Kite sicher überwiegend einen Kite-Gurt. Kann mich aber auch täuschen.

                            Kommentar


                              Zitat von Vibe Beitrag anzeigen
                              Ok, dann ist ein Trampolin auch ein Luftfahrzeug?
                              🤣🤣🤣...auf Loriot-artige Spitze kann man das natürlich überzeichnen..
                              ist schon klar...nicht jedes "Gerät"/"Material" , mit dem man "kurzzeitiger Hüpfer" macht ist dem Sinn und Zweck nach Luftsportgerät bzw. man ist nicht mit Nike Air Schuhen beim Dunking im Park "Luftraumnutzer als Luftsportgeräteführer(in)", mit den Nike Air als vermeintliche Luftfahrzeuge 😅
                              Enjoy living, fly safe -
                              Jessi &Adri ✨

                              "Es gibt keinen Weg zum Fliegen- Fliegen IST der Weg."

                              Kommentar


                                Geräte, die 30 Meter über Grund oder Wasser nicht überschreiten können (z. B. Luftkissenfahrzeuge), gelten nicht als Luftfahrzeuge (§1 Abs. 2 Nr. 11 LuftVG).
                                Auch wenn manche mit einem Kite mal kurzzeitig Sprünge über 30m schaffen, fallen sie nicht in diese Gruppe. Ein Moustage oder Miniwing schon.
                                Zuletzt geändert von FliegenWilli; 26.11.2023, 17:39.

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