Zitat von albretty
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Zitat von Sir Vival Beitrag anzeigenWas es nicht wirklich besser macht, denn im Unrecht gibt es kein Recht. So lange nix passiert ... wo kein Kläger, da kein Richter. Viel Glück und schöne Flüge.
und nicht einer konnte berichten
also wird das wohl nicht so warm gegessen wie es gekocht wird
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Zitat von Sir Vival Beitrag anzeigenWas es nicht wirklich besser macht, denn im Unrecht gibt es kein Recht. So lange nix passiert ... wo kein Kläger, da kein Richter. Viel Glück und schöne Flüge.
Mich wundert nur, dass niemand über die Pioniere schimpft, manche aber heutzutage an Fliegern mit so Geräten wie dem Moustage kein gutes Haar lassen...
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Da brigst du jetzt einiges durcheinander.
Wie wir in diesem Thread gelernt haben, zählen in Österreich Speedflyer und alles was so aussieht als Paragleiter. D.h. die sind mit entsprechender Versicherung dort legal fliegbar. Vermutlich sogar ein Fallschirm oder ein Parakite bei Hangstart, trotz der nicht bestimmungsmäßigen Nutzung.
Auch in Frankreich brauchst Du eine Versicherung, und die ist beim Nachweis einer Befähigung billiger.
In der Schweiz ist vermutlich für Eidgenossen sowieso alles erlaubt, und selbst in Deutschland gab es bis 1993 eine Allgemeinverfügung bzw. zu Lilientals Zeiten keinerlei Einschränkungen für dynamische Flugmaschinen.
Und wenn Flair mit einer Versicherung einen Vertrag für Albrettys Mousetage ausgehandelt hat, wäre es höchstens noch interessant, welche Versicherung das ist, und ob die gleichen Bedingungen jetzt für alle 20er gelten, oder ob Flär jedesmal aktiv werden muss.
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Zitat von Idefix Beitrag anzeigenDa brigst du jetzt einiges durcheinander.
Wie wir in diesem Thread gelernt haben, zählen in Österreich Speedflyer und alles was so aussieht als Paragleiter. D.h. die sind mit entsprechender Versicherung dort legal fliegbar. Vermutlich sogar ein Fallschirm oder ein Parakite bei Hangstart, trotz der nicht bestimmungsmäßigen Nutzung.
Auch in Frankreich brauchst Du eine Versicherung, und die ist beim Nachweis einer Befähigung billiger.
In der Schweiz ist vermutlich für Eidgenossen sowieso alles erlaubt, und selbst in Deutschland gab es bis 1993 eine Allgemeinverfügung bzw. zu Lilientals Zeiten keinerlei Einschränkungen für dynamische Flugmaschinen.
Und wenn Flair mit einer Versicherung einen Vertrag für Albrettys Mousetage ausgehandelt hat, wäre es höchstens noch interessant, welche Versicherung das ist, und ob die gleichen Bedingungen jetzt für alle 20er gelten, oder ob Flär jedesmal aktiv werden muss.
aber Flare hat meines wissens etwas mit einer Versicherung für den Moustache ausgehandelt.
schönen Tag
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Zitat von Idefix Beitrag anzeigenIn der Schweiz ist vermutlich für Eidgenossen sowieso alles erlaubt.
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Zitat von Rallinger3 Beitrag anzeigen
Wenn ich das richtig verstehe, gibt es dort eine Zusatzausbildung: https://www.shv-fsvl.ch/ausbildung/f.../speedflying/#
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Zitat von Rallinger3 Beitrag anzeigenWenn ich das richtig verstehe, gibt es dort eine Zusatzausbildung: https://www.shv-fsvl.ch/ausbildung/f.../speedflying/#Zitat von www.shv-fsvl.ch/ausbildung/flugsparten/speedflying/#Was ist ein Speedflying-Schirm?
Der SHV übernimmt die Definition der Hersteller.
Zum Fliegen eines Schirmes, der als "Speedflying-" oder "Speedriding"-Schirm verkauft wird, ist deshalb die "Speedflying"-Brevet-Erweiterung in der Schweiz obligatorisch.
(Eine technisch physikalische Definition wäre momentan am ehesten über die Flächenbelastung und das Flügel-Profil möglich. Wie die Entwicklung weitergeht, ist jedoch schwer abzusehen).
Da ist die Lösung der Österreicher derzeit tatsächlich präziser.
Auch gegenüber der Prinzipalklassen der FFVL.
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Ich finde im Netz leider nichts dazu. Ich fliege zwar nur in der Schweiz, aber da kann man sich als Ausländer nicht versichern.Wenn es piept - eindrehen...
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Zitat von gurkerockt Beitrag anzeigenMein Wohnsitz ist in Deutschland. Die von der Axa wollen mir eine Haftpflichtversicherung pro Gleitschirm verkaufen.
Bei drei Schirmen natürlich teuer. Mühsam.
Kann doch nicht sein, dass es keine Versicherung für Speedflyer in DE gibt, die alles mit einschließt
mir ging es ja immer darum dass der dhv sagt das der moustache. nicht versicherbar ist
deswegen habe ich den separat versichert
alle anderen schirme sind über den dhv abgedeckt
schöne Flüge
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Zitat von gurkerockt Beitrag anzeigenMein Wohnsitz ist in Deutschland. Die von der Axa wollen mir eine Haftpflichtversicherung pro Gleitschirm verkaufen.
Bei drei Schirmen natürlich teuer. Mühsam.
Drei Mal eine Haftpflicht verkaufen ist deutlich rentabler als eine... und die Provision erst...
Es ist schon sehr ärgerlich, dass der dHV unfähig oder unwillig ist, bessere Versicherungsbedingungen auszuhandeln.
Vielleicht sollte man Mal einen kundigen und unabhängigen Versicherungsmathematiker vorbei schicken, der erklärt, dass nur und einzig die Prämie, das Risiko (Haftpflicht!!!! Nicht Unfall!) und die Obergrenze entscheidend sind.
Zulassung und andere "Leistungsverweigerungsgründe" sind aus Kundensicht unerwünscht und in annähernd 100% der Fälle irrelevant.
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