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Online-Petition Drachen-Zertrifizierung

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    AW: Online-Petition Drachen-Zertrifizierung

    Der Stand der Prüftechnik (u.a. das Aufrichtmoment bezogen auf die Fläche) hat doch genau mit der Diskussion über das DHV Gütesiegel zu tun

    Kommentar


      AW: Online-Petition Drachen-Zertrifizierung

      Zitat von winDfried Beitrag anzeigen
      Allerdings war Gegenstand dieses Fadens NICHT der Wunsch nach Wegfall der Musterprüf- oder Zulassungspflicht.
      Sondern der Wunsch nach unkomplizierter, direkter (nach Papierlage) Anerkennung auch überseeischer Drachenprüfungen...
      Lieber WinDfried,

      ich glaube leider, dass das sehr viel miteinander zu tun hat:

      Nachdem sich der DHV Anfang des Jahres ausdrücklich gegen die Anerkennung ausländischer Geräteprüfungen gestellt hat, war für mich klar, dass der DHV - wie schon vor etwa 10 Jahren - eine Deregulierung aus Angst vor Machtverlust ablehnt; auch auf Kosten einer schnellen und unbürokratischen Lösung für uns Drachenflieger (Mein Antrag beim DHV auf Anerkennung wurde abgelehnt, kurz bevor es diesen Thread überhaupt gab. Erst danach gab es dann „urplötzlich“ einen Sinneswandel beim DHV, den Dieter M. dann am liebsten noch als Vorzeige-Initiative des DHV ausgelobt hätte).

      Meine Befürchtung fand ich persönlich nach vielen Gesprächen mit den Ex-DHV’lern Christof und Martin und dem Verantwortlichen beim LBA bestätigt. Erschreckend war für mich zuvor auch die Hilflosigkeit der DHV-Prüfstelle, einfache fachliche Fragen zur Stabilität von HG zu beantworten.

      Aus diesen Erfahrungen heraus bin ich schließlich zu der Überzeugung gelangt, dass es für uns wenigen Drachenflieger am besten ist, die Musterprüfung - und damit die behördliche Beauftragung des DHV - zu kippen.

      Als Pilotenverband wäre es m.M.n. auch ohne behördliche Beauftragung ein Leichtes, in ausschließlich unserem Interesse bei den lächerlich wenigen HG-Neuentwicklungen in der Gerätedatenbank die Art der Prüfung (BHPA, HGMA, LTF) mit aufzunehmen und die Piloten eindringlich davor zu warnen, falls der Verdacht besteht, dass ein Hersteller ein Gerät ohne seriöse Prüfung auf den Markt bringt, oder aber Geräte erst nach Markteinführung im Feld auffällig werden (Es gab ja auch mustergeprüfte Geräte mit Gütesiegel, die erst später im Feld auffällig wurden, es dann aber einer behördlichen Prüfstelle (zu Lasten der Piloten) schwerfällt, diesen Sachverhalt auch offen zuzugeben).
      Dazu bedarf es m.M.n. keiner behördlichen Prüfstelle sondern lediglich das ehrliche Interesse des DHV, tatsächlich sinnvolle Arbeit für uns wenigen verbliebenen Drachenflieger zu leisten.

      Mit Entfall der Musterprüfpflicht wäre das Problem überflüssiger Doppel-Prüfungen, Streit um fragwürdige Testflüge, teure Akkreditierungen etc. schlagartig kein Thema mehr. Und würde auch der Verhältnismäßigkeit Rechnung tragen (wir sind ja deutlich weniger als PG).

      Aber klar, man kann Dinge auch anders sehen.

      Nun bin ich gespannt, wie’s mit der unkomplizierten, direkten Anerkennung auch überseeischer Lufttüchtigkeit mit „amtlichem Segen“ weitergeht. Und vor allem, wer’s treibt.

      Ein Jahr ist schon fast rum.

      VGB
      Zuletzt geändert von BeKu; 25.11.2012, 20:28.

      Kommentar


        AW: Online-Petition Drachen-Zertrifizierung

        Hi, ein Beispiel der Kompetenz der Prüfstelle / Mitarbeiter /Wettkampfleiter usw. in Bezug auf Sicherheit und Wissen über unsere Hängegleiter ist in dem Anhang zu sehen. Das ist in meinen Augen auch ein Grund über den Rückgang der Hängegleiterpiloten /innen.
        Die Mitgliedsbeiträge an den DHV bezahlt jeder Hängegleiterpilot für was?

        Tomas

        Ps: Anhang: wie viele Verstellmöglichkeiten gibt es am gezeigten Schränkungsanschlag trotz Sicherheitssiegel?Klicke auf die Grafik für eine vergrößerte Ansicht

Name: Sicherheitsschmankerl.jpg
Ansichten: 1
Größe: 40,5 KB
ID: 814090
        Zuletzt geändert von Ikarus-Pellicci; 25.11.2012, 21:18.

        Kommentar


          AW: Online-Petition Drachen-Zertrifizierung

          Ist zwar OT aber:

          Das Siegel bringt extrem viel, man kann zwar den Einsatz im Schränkungsanschlag nicht drehen aber dann zieht man halt den Bolzen davor
          Ich seh auf die Schnelle 2 Möglichkeiten.

          Naja, bin nichts anderes gewohnt, Gruß Markus
          Zuletzt geändert von gölfleMR; 25.11.2012, 21:37.

          Kommentar


            AW: Online-Petition Drachen-Zertrifizierung

            Das Siegel ist wohl zur Feintrimmung.
            Der Flügel war anscheinend auf einer Seite um 1 Gamm leichter

            Kommentar


              AW: Online-Petition Drachen-Zertrifizierung

              Zitat von Ikarus-Pellicci Beitrag anzeigen
              wie viele Verstellmöglichkeiten gibt es am gezeigten Schränkungsanschlag trotz Sicherheitssiegel?[ATTACH=CONFIG]19416[/ATTACH]
              Kann es sein, dass dieses Siegel nur bei Wettbewerben eingesetzt wird, um eine gewisse Hürde gegen Veränderung während des Bewerbs einzubauen? An Seriengeräten ausserhalb Bewerben habe ich sowas noch nicht gesehen

              Das hat dann wohl mit dem Gütesiegel als solches nicht zu tun oder?

              Und dass man bei Wettbewerben keine 100% Überprüfung durchführt hat wohl eher was mit der Praktikabilität der Maßnahme, als mit der Inkompetenz der Tester/Überprüfer zu tun.

              Mit dem Thema hier: Anerkennung ausländischer Musterzulassungen hat dieses Beispiel nichts zu tun oder?
              Zuletzt geändert von cooly; 27.11.2012, 16:51.

              Kommentar


                AW: Online-Petition Drachen-Zertrifizierung

                Hi cooly, dieses " Siegel " sollte das verstellen der Swivel bei Wettkämpen verhindern.Um diese Kompetenz gehts

                Tomas

                Kommentar


                  AW: Online-Petition Drachen-Zertrifizierung

                  Hallo,

                  Tomas Pellicci hat mich vorhin auf eine Gesetzesänderung aufmerksam gemacht, die mir bis dahin in einem wichtigen Punkt nicht bekannt war.

                  An die Stelle des bisherigen § 10a LuftgerPV ist ab dem 1.3.2013 der neu gefasste § 11 LuftgerPV getreten. Absatz 1 dieser VOrschrift enthält die leidige Akkreditierungspflicht für Musterprüfstellen. Wie sich der DHV dazu stellen wird, ist nach meiner Kenntnis noch nicht entschieden; dehalb hat es aus meiner Sicht wenig Sinn, im jetzigen Stadium darüber zu diskutieren. Dass da ein Problem schlummern könnte, ist klar. Absätze 2 und 3 interessieren hier nicht.

                  Der Knaller steht aber in Absatz 4:

                  § 11 Nicht musterzulassungspflichtiges Luftfahrtgerät
                  ...
                  (4) Muster- oder Gerätezulassungen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind unmittelbar gültig und ersetzen die Prüfungen nach den Absätzen 1 und 2.
                  (Quelle: http://www.buzer.de/gesetz/10513/a179697.htm)

                  Heißt im Klartext: Musterprüfungen aus EU-Staaten (insbesondere GB -> BHPA) gelten in Deutschland, ohne dass es eines gesonderten Anerkennungsverfahrens bedarf. Sie gelten in den Worten des Gesetzes "unmittelbar" und ersetzen die nationalen Musterprüfungen. Das bedeutet meiner Meinung nach auch, dass ein Hersteller die Wahl hat, ob er sein Gerät in Deutschland oder beispielsweise in Großbritannien musterprüfen lässt. Da Einigkeit besteht, dass auch die BHPA-Prüfung* zu lufttüchtigen Geräten führt, scheint mir diese Wahlmöglichkeit positiv zu sein.

                  Nicht erfasst werden von der Neuregelung leider die US-amerikanischen Zertifizierungen (HGMA); für diese wird es bis auf weiteres bei dem Anerkennungsverfahren (Dokumentation + Testflug) bleiben.

                  Wie gesagt: Das Ganze steht unter dem Vorbehalt, welche Auswirkungen die Akkreditierungspflicht (auch für GB) hat. Das muss man halt mal abwarten.

                  Grüße
                  Carsten
                  Zuletzt geändert von czuelch; 28.04.2013, 20:33. Grund: Auf Bertrams Hinweis (danke) Schreibfehler berichtigt (*BHPA ist richtig) und unsichere Aussage über SHV rausgenommen

                  Kommentar


                    AW: Online-Petition Drachen-Zertrifizierung

                    Zitat von czuelch Beitrag anzeigen
                    Hallo,

                    Tomas Pellicci hat mich vorhin auf eine Gesetzesänderung aufmerksam gemacht, die mir bis dahin in einem wichtigen Punkt nicht bekannt war.

                    ...
                    Der Knaller steht aber in Absatz 4:

                    § 11 Nicht musterzulassungspflichtiges Luftfahrtgerät
                    ...
                    (4) Muster- oder Gerätezulassungen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind unmittelbar gültig und ersetzen die Prüfungen nach den Absätzen 1 und 2.
                    (Quelle: http://www.buzer.de/gesetz/10513/a179697.htm)

                    Heißt im Klartext: Musterprüfungen aus EU-Staaten (insbesondere GB -> BHPA) und der Schweiz (SHV) gelten in Deutschland, ohne dass es eines gesonderten Anerkennungsverfahrens bedarf. Sie gelten in den Worten des Gesetzes "unmittelbar" und ersetzen die nationalen Musterprüfungen. Das bedeutet meiner Meinung nach auch, dass ein Hersteller die Wahl hat, ob er sein Gerät in Deutschland oder beispielsweise in Großbritannien musterprüfen lässt. Da Einigkeit besteht, dass auch die HGMA-Prüfung zu lufttüchtigen Geräten führt, scheint mir diese Wahlmöglichkeit positiv zu sein.
                    ...
                    Grüße
                    Carsten
                    Sollte wohl BHPA heissen, oder?

                    Würde das auch rückwirkend für die bereits erfolgten BHPA-Prüfungen gelten? Und der SHV ist da auch eingeschlossen? Die Schweiz ist m. E. kein EWR- oder EU-Mitglied.

                    Fliegergrüße

                    Robert

                    Kommentar


                      AW: Online-Petition Drachen-Zertrifizierung

                      Hallo Robert,

                      Zitat von pumadompteur Beitrag anzeigen
                      Sollte wohl BHPA heissen, oder?
                      Ja, danke, habe den Fehler berichtigt.

                      Zitat von pumadompteur Beitrag anzeigen
                      Würde das auch rückwirkend für die bereits erfolgten BHPA-Prüfungen gelten?
                      Nach meinem Verständnis ja (sagte G. Schabowski), aber das soll kein Rechtsrat sein. Wenn es so wäre: Gut für Meister Pellicci, gut für Avian.

                      Zitat von pumadompteur Beitrag anzeigen
                      Und der SHV ist da auch eingeschlossen? Die Schweiz ist m. E. kein EWR- oder EU-Mitglied.
                      Es ist richtig, die Schweiz ist (anders als ich vorhin vorschnell annahm) nicht EWR-Mitglied. Sie ist allerdings durch bilaterale Abkommen einem EWR-Mitglied in vieler Hinsicht gleichgestellt. Ob sich das hier auswirkt, weiß ich nicht. Es spielt aber derzeit auch keine praktische Rolle, odrrr?

                      Grüße
                      Carsten
                      Zuletzt geändert von czuelch; 30.04.2013, 16:24. Grund: Namensverwechslung

                      Kommentar


                        AW: Online-Petition Drachen-Zertrifizierung

                        Wer hat denn nun die Deutungshoheit darüber?
                        Wer verschafft Klarheit, ob das wirklich so zu verstehen ist?

                        Grüße
                        Udo

                        Kommentar


                          AW: Online-Petition Drachen-Zertrifizierung

                          Nur ein kurzer Hinweis:
                          Ganz so einfach wie manche das interpretieren ist es wohl nicht: LuftGerPV
                          Wichtig hier die Formulierungen "von einer zuständigen Behörde" und "oder einer von ihr zugelassenen Prüfstelle". Und auch die Sache mit der Akkreditierung nicht vergessen bzw. unterschätzen.
                          Schöne Flüge

                          ForumAdmin
                          Richard Brandl

                          Kommentar


                            AW: Online-Petition Drachen-Zertrifizierung

                            Zitat von ForumAdmin Beitrag anzeigen
                            Nur ein kurzer Hinweis:
                            Ganz so einfach wie manche das interpretieren ist es wohl nicht: LuftGerPV
                            Wichtig hier die Formulierungen "von einer zuständigen Behörde" und "oder einer von ihr zugelassenen Prüfstelle". Und auch die Sache mit der Akkreditierung nicht vergessen bzw. unterschätzen.
                            Hallo Richard,

                            soweit ich weiss, ist die BHPA in GB für Drachen die einzige Prüfstelle, die Lufttüchtigkeitsprüfungen vornimmt, oder? Dann ist sie m. E. wohl auch zugelassene Prüfstelle im Sinne des obigen Gesetzestextes. Zumindest ihre bisherigen Tests müssten dann ohne weiteres nach Vorlage der Unterlagen in D anerkannt werden. Ob die BHPA in Zukunft akkreditiert wird, ist natürlich eine andere Frage.

                            Fliegergrüße

                            Robert

                            Kommentar


                              AW: Online-Petition Drachen-Zertrifizierung (nur echt mit dem "r" ;-))

                              Da hat der Verordnungsgeber in der Tat ein Meisterwerk der Normsetzung abgeliefert - das Verhältnis von § 4 Abs. 2 (auf den hat Richard verlinkt) und § 11 Abs. 4 LuftGerPV ist mir undeutlich, auch nach mehrmaligem Lesen, trotz vorhandener Übung in Gesetzesauslegung. An Deutungsversuchen kann und will ich mich nicht beteiligen.

                              Um es deutlicher zu sagen: Meine Annahme in Beitrag #323, dass alle BHPA-Zertifizierungen in Deutschland unmittelbar und ohne Anerkennungsverfahren gültig sind, muss nicht zwingend richtig sein. Niemand sollte sich darauf verlassen.

                              Carsten
                              Zuletzt geändert von czuelch; 29.04.2013, 22:38. Grund: Ergänzung; Sarkasmus wieder rausgenommen

                              Kommentar


                                AW: Online-Petition Drachen-Zertrifizierung

                                Hi, der §11ist neu und extra für "Nicht musterzulassungspflichtiges Luftsportgerät"gedacht. Musterzulassung und Musterprüfung werden gern verwechselt

                                Tomas

                                Kommentar

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