AW: Wer braucht schon Berge? Autoschlepp
Erläuterungen zur Erprobung (Windenprüfung)
Nach den regen Antworten im Forum möchte ich euch kurz den Weg zur Erprobung von Schleppwinden erläutern:
1. Der Windenerbauer prüft sein Produkt zuerst einmal zu Hause mit einer Waage und anderem erforderlichen Equipment auf Festigkeit und Einhaltung der Zugkraftwerte gemäß der LTF. Dabei kann er alle Prüfungen mit einem angehängten Fahrzeug o. ä. durchführen, aber noch nicht mit Personen im Schlepp. Hält die Winde die geforderten Zugkräfte +/- 10 daN ein und regelt sie bei simuliertem Starkwind und Böen regelkonform ab (Rückwärtslauf), kann die Winde dem DHV-Erstprüfer vorgestellt werden. Zwischenzeitlich ist der Antrag auf Musterprüfung zu stellen.
2. Der DHV-Prüfer belastet die Winde und prüft sie nach der „Prüfanweisung für Schleppwinden“. Diese und auch alle anderen Anträge und Informationen findet ihr unter http://www.dhv.de/typo/Downloads.1549.0.html . Wenn die Vorprüfung zur Musterprüfung in Ordnung war, darf mit dieser Winde zum Zwecke der Erprobung 100 Mal mit Piloten, die im Antrag namentlich benannt werden müssen, geschleppt werden. In dieser Zeit können kleine Änderungen vorgenommen werden, die sich aus dem Erprobungsbetrieb als nützlich und sinnvoll ergeben haben. Ziel der Erprobung ist es, die Alltagstauglichkeit und Betriebssicherheit im Schleppbetrieb nachzuweisen und das Produkt ggf. serienreif zu machen. Während dieser Zeit steht euch der DHV-Prüfer, bzw. das DHV-Schleppbüro bei Fragen gerne zu Verfügung.
3. Nach den 100 Erprobungsschlepps ist die Winde dem zweiten Prüfer (DHV-Schleppbüro) vorzustellen, der auch die zwischenzeitlich zu erarbeitende Betriebsanweisung Punkt für Punkt durchgeht und evtl. Änderung mit dem Hersteller bespricht. Er misst und prüft die Winde noch einmal komplett, bevor dann die Musterprüfbescheinigung erteilt wird.
Schlusswort:
Wir würden uns freuen, wenn mehr erfinderische Leute mit Neukonstruktionen in Sachen Schlepp sich mit uns in Verbindung setzen würden. Es gibt noch so viele Möglichkeiten in Sachen „Windenschlepp“ (Scootertowing, elektrisch geregelte, bzw. Elektro-Winden etc.). Wir sind ausdrücklich offen für Innovationen…
Bitte stellt eure Fachfragen künftig direkt an: „Fragen an den DHV, -Schleppbetrieb“. Dieses Forum hier wird nicht regelmäßig von mir gelesen und beantwortet.
Ich bin auch täglich zwischen 10 und 12 Uhr telefonisch im DHV-Schleppbüro unter der Rufnummer 0661-67 93 480 erreichbar.
Horst Barthelmes
DHV-Schleppbüro
Erläuterungen zur Erprobung (Windenprüfung)
Nach den regen Antworten im Forum möchte ich euch kurz den Weg zur Erprobung von Schleppwinden erläutern:
1. Der Windenerbauer prüft sein Produkt zuerst einmal zu Hause mit einer Waage und anderem erforderlichen Equipment auf Festigkeit und Einhaltung der Zugkraftwerte gemäß der LTF. Dabei kann er alle Prüfungen mit einem angehängten Fahrzeug o. ä. durchführen, aber noch nicht mit Personen im Schlepp. Hält die Winde die geforderten Zugkräfte +/- 10 daN ein und regelt sie bei simuliertem Starkwind und Böen regelkonform ab (Rückwärtslauf), kann die Winde dem DHV-Erstprüfer vorgestellt werden. Zwischenzeitlich ist der Antrag auf Musterprüfung zu stellen.
2. Der DHV-Prüfer belastet die Winde und prüft sie nach der „Prüfanweisung für Schleppwinden“. Diese und auch alle anderen Anträge und Informationen findet ihr unter http://www.dhv.de/typo/Downloads.1549.0.html . Wenn die Vorprüfung zur Musterprüfung in Ordnung war, darf mit dieser Winde zum Zwecke der Erprobung 100 Mal mit Piloten, die im Antrag namentlich benannt werden müssen, geschleppt werden. In dieser Zeit können kleine Änderungen vorgenommen werden, die sich aus dem Erprobungsbetrieb als nützlich und sinnvoll ergeben haben. Ziel der Erprobung ist es, die Alltagstauglichkeit und Betriebssicherheit im Schleppbetrieb nachzuweisen und das Produkt ggf. serienreif zu machen. Während dieser Zeit steht euch der DHV-Prüfer, bzw. das DHV-Schleppbüro bei Fragen gerne zu Verfügung.
3. Nach den 100 Erprobungsschlepps ist die Winde dem zweiten Prüfer (DHV-Schleppbüro) vorzustellen, der auch die zwischenzeitlich zu erarbeitende Betriebsanweisung Punkt für Punkt durchgeht und evtl. Änderung mit dem Hersteller bespricht. Er misst und prüft die Winde noch einmal komplett, bevor dann die Musterprüfbescheinigung erteilt wird.
Schlusswort:
Wir würden uns freuen, wenn mehr erfinderische Leute mit Neukonstruktionen in Sachen Schlepp sich mit uns in Verbindung setzen würden. Es gibt noch so viele Möglichkeiten in Sachen „Windenschlepp“ (Scootertowing, elektrisch geregelte, bzw. Elektro-Winden etc.). Wir sind ausdrücklich offen für Innovationen…
Bitte stellt eure Fachfragen künftig direkt an: „Fragen an den DHV, -Schleppbetrieb“. Dieses Forum hier wird nicht regelmäßig von mir gelesen und beantwortet.
Ich bin auch täglich zwischen 10 und 12 Uhr telefonisch im DHV-Schleppbüro unter der Rufnummer 0661-67 93 480 erreichbar.
Horst Barthelmes
DHV-Schleppbüro
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