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Welches Recht hat ein Jäger ?

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    #16
    AW: Welches Recht hat ein Jäger ?

    @klaus den schwarzbärtöter

    Also ich bin immer wieder derbe frustriert als langjähriger Osmanenhasser, wenn sich diese Spezies zu 5000 (eine Kleinfamilie) auf meiner 1,5x4m Rampe zu schmutzigen Dingen treffen und mein Start verhindern. Ich wittere da ebenso wie Du einen Umgehungstatbestand (Der Muselmann soll doch entweder Gemüse verkaufen oder Ford Transit fahren). Das hat in letzter Zeit so überhand genommen, das ich schon nur deswegen weil ich dann eine Wumme am Gürtel rechts (statt unterm Gürtel in der Mitte) tragen kann, erwäge Grüner zu werden. Politisch fehlt mir die Toleranz, und jetzt frage ich mich wobei ich mehr schiessen darf: Als Polizist (auf Osmanen) oder als Jäger auf Gleitschirmgroundhandler...helf mir ich weiß einfach nicht weiter

    2000% Steuer auf Ignoranz

    Und deine Behauptung mit der Fliegerei beruflich zu tun zu haben, hast Du Dir wahrscheinlich zwischen deinem "Fliegeberg" und deinem "Sonderlandeplatz" nackt ohne Gurtzeug nur mit der Wumme am Gürtel in deinem Holzsitz kopfüberhängend und auf Tauben schiesend ausgedacht...nichts für ungut aber ...Jäger bleib bei deinem Kaliber.

    Les mal den link von JP Phillip...da lernt sich mal ganz gut!!
    P.S. ich habe noch nie Konflikte mit einem Jäger gehabt...ich fliege zu gerne
    Zuletzt geändert von sollruchstelle; 08.08.2006, 23:34.

    Kommentar


      #17
      AW: Welches Recht hat ein Jäger ?

      Nun Sollbruchstelle

      Das war jetzt nicht unbeding nötig. Klaus bemüht sich hier um Vermittlung, und Du kommst gleich wieder als Gutmensch mit den armen Türken daher.
      Brav, bist ein Guter.

      Kommentar


        #18
        AW: Welches Recht hat ein Jäger ?

        Wenn der Besitzer und der Pächter des Geländes die Erlaubnis erteilt haben, dann hat der Grünrock ausgeschissen.

        Was ist der Unterschied zwischen einem Maikäfer und einem Jäger ?

        Der Maikäfer ist braun und scheisst grün.

        Der Jäger ist grün .....

        Kommentar


          #19
          AW: Welches Recht hat ein Jäger ?

          Allem voran: Ja, es ist gut, daß sich hier ein Jäger beteiligt und seine Sicht der Dinge kundtut und vor allem, daß er offenbar versucht, sich auch mal unsere Erfahrungen zumindest "anzulesen". So oft hört uns nämlich diesbezüglich leider Keiner zu


          Ansonsten, gute, praxiserprobte Tipps !

          Alle (und mehr) schon so gehört, gelesen, praktiziert - und leider zu 95 % nichts geholfen . Auch auf alle diese empfohlenen Verfahrensweisen kommt leider immer noch - meist etwas unfreundlicher im Ton oder überhaupt gleich nur "hintenrum" - genau die Argumentation von unserem Freund und Helfer, der Jäger ist und wohl nicht selbst fliegt, sondern sich beruflich vermutlich hauptsächlich dann mit der Fliegerei befaßt, wenn die Piloten eben was etwas vermeintlich oder tatsächlich falsch gemacht haben (!?).

          Leider sind diese vorgebrachten Argumente zu einem Großteil falsch und oft nicht unerheblich scheinheilig. Und die Kosten und Mühen und ehrenwerten Ziele der Jäger ... Wir setzen uns ja auch damit auseinander, aber warum passiert dies offenbar umgekehrt nicht? Fast immer wird da schon eine Unterhaltung abgelehnt - weil man meint, es nicht nötig zu haben und es offenbar auch tatsächlich nicht nötig hat. Ah, stimmt: Manchmal trifft man auch auf freundliche und "kompromißbereite" Jäger. Die geben einem dann ähnliche Tipps wie oben: "... den Tip es am Prinzenberg zu versuchen". Manchmal wird das noch mit dem Hinweis versehen, da ginge es sowieso besser und würde doch niemand stören (nebenbei ist es aber vor allem nicht mehr eigenes Revier - oder gar das des "liebsten Freundes" unter den benachbarten Jägerkameraden ).

          Da geh mal hin und argumentier genau so, daß es dort doch eh Keinen stören würde und könnte und aufgrund der vielfältigen anderen Störungen auch gar kein Wild vorhanden sei, welches man "verscheuchen" könnte (wobei dieses "Verscheuchdenken" sowohl faktisch, als auch argumentativ vom Ansatz her schon falsch ist!). Spätestens dieses "Argument" ist dann der "Todesstoß" und kehrt sich beim dortigen Jäger (ja, meist gibt es eben auch dort einen, der genau die selben Hobbyinteressen, Nöte, "Argumente" hat, wie sein Kamerad, der Dich zu ihm geschickt hat) schnell gegen Dich: Der gibt Dir nämlich sofort Recht, daß da eh schon viele Störungen und kaum Wild sind, nur ist er im Gegensatz zu Dir genau deshalb der Meinung, daß er nun nicht auch noch die Gleitschirmflieger hinnehmen könnte, die "sein" Gelände dann restlos "entwerten" würden.

          Bestimmt könnte man sich oft unterhalten und Lösungen finden. Das würde aber eben eine "ehrliche" Lösungssuche voraussetzen - und da sind wir beim ersten Problem, das wir, von wirklich nur einzelnen Ausnahmen abgesehen, mit "DEN" Jägern haben: die wollen nicht und haben es meist nicht nötig und unter diesen ungleichen Voraussetzungen bekommst Du schon dieses Gespräch nicht.

          Und dann gibt's da noch ein kleines zweites Problem: Die Flächen! Vergleichen wir doch mal: Wieviele % der Bundesrepublik sind "Fluggelände" bzw. Start-/Landeflächen (ohnehin meist mit Auflagen) und wieviele % sind von Jägern "belegt"? Nun, ohne Anspruch auf vollständige Richtigkeit (weil relativ schnell und nicht aus den Originalquellen zusammengesucht und -kopiert, aber die "Richtung" stimmt schon):

          "Jagdbezirke, in denen die Jagd ausgeübt werden darf, sind entweder Eigenjagdbezirke (§ 7) oder gemeinschaftliche Jagdbezirke (§ 8)."

          "GJB gehören alle Grundflächen einer Gemeinde an, die nicht zu einem EJB gehören."


          Mehr, als die 2 Probleme, haben wir mit den Grünröcken eigentlich nicht

          - nur sind die halt so schwerwiegend, daß uns - außer sich gegen überzogene Ansprüche der Jäger zur Wehr zu setzen - langfristig wohl nichts Anderes übrigbleiben wird, als auf sog. "befriedete Bezirke" auszuweichen (auch hier ohne Anspruch auf 100 %-ige Richtigkeit):

          "§ 5 Befriedete Bezirke, Ruhen der Jagd (zu § 6 Bundesjagdgesetz)

          (1) Befriedete Bezirke sind:

          1. Gebäude, die zum Aufenthalt von Menschen dienen und Gebäude, die mit solchen Gebäuden räumlich zusammenhängen;
          2. Hofräume und Hausgärten, die unmittelbar an ein Gebäude
          im Sinne der Nummer 1 anschließen und durch eine Umfriedung begrenzt sind;
          3. Friedhöfe;
          4. Wildgehege;
          5. Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen;
          6. Eisenbahnanlagen und Bundesautobahnen.


          Da ergeben sich doch ungeahnte Möglichkeiten (z.B. Indoorfliegen) - oder?

          Nein, halt! Ganz soooooooooo einfach ist's doch nicht, weil:

          (3) In befriedeten Bezirken kann die untere Jagdbehörde dem Eigentümer, dem Nutzungsberechtigten, dem Jagdausübungsberechtigten oder deren Beauftragtem bestimmte Jagdhandlungen unter Beschränkung auf bestimmte Wildarten und auf eine bestimmte Zeit gestatten.

          Und ob's da dem Jäger dann paßt, wenn wir ihn "stören" (könnten)?


          Wir sind langsam mindestens so frustiert, wie die Jäger, die sich über die vielfältigen Einschränkungen beklagen. Es gibt eigentlich fast überhaupt nur noch einen Unterschied zwischen den Jägern und uns (- außer, daß wir theoretisch fliegen können): die haben Gelände und wir meist nicht und da mutet es dann schon etwas seltsam an, wenn einem "Kompromißbereitschaft" abgefordert wird, die faktisch dann ja wohl fast nur noch auf vollständige Verzichtsbereitschaft unsererseits hinausläuft.


          Da träum ich dann doch lieber weiter und glaub den Tipps:

          "Geh doch mal zum Galgenberg, da stört's bestimmt Keinen "

          "Geh doch nach ABC, dort gibt es viele unbewirtschaftete Wiesen "

          "Warum gehst Du denn nicht einfach auf den Flugplatz" (ist gar der Flugplatz gemeint, bei dem sich ggf. der Tippgeber gleichzeitig über Lärmprobleme beschwert und dessen Betreiber schon deshalb jedes theoretische zusätzliche Problem scheuen?)

          "Geh doch dorthin, da fliegen schon welche" (das ist dann entweder eine illegale Möglichkeit oder ein Platz, auf dem in der Zulassung eine zahlenmäßige Beschränkung festgeschrieben ist, damit es überhaupt was werden konnte oder jedenfalls spätestens jede weitere "Konzentration" das Gelände gefährdet)

          Noch Tipps ?

          mfg
          Harald
          Zuletzt geändert von Weißwange; 09.08.2006, 07:36.
          15.07.2008, aufgrund Bitte Forums-Admin:
          (nicht, daß dies vorher etwa geheim gewesen wäre oder ich nicht in entsprechenden Beiträgen auch ohne Aufforderung selbst geeignet gezeichnet hätte):

          http://dmsv.eu - http://motorschirm-verband.de/homepage/vorstand.html

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            #20
            AW: Welches Recht hat ein Jäger ?

            Zitat von Schreyvogel
            Wenn der Besitzer und der Pächter des Geländes die Erlaubnis erteilt haben, (...)..
            Der ist auch gut - und stimmt. Darf halt der Jäger, nicht gegen sein

            Und Erlaubnisse werden auch schnell mal zurückgezogen (und anschließend dann von einer bestimmten Seite gegenüber der Genehmigungsbehörde so getan, als hätten nie welche vorgelegen ) und wenn man fragt, heißt's dann, es täte einem zwar vielleicht u.U. eventuelle etwas Leid, aber "die Jäger war'n halt da". Ich frag mich manchmal, ob die mit gezogenen Waffen "da waren".
            15.07.2008, aufgrund Bitte Forums-Admin:
            (nicht, daß dies vorher etwa geheim gewesen wäre oder ich nicht in entsprechenden Beiträgen auch ohne Aufforderung selbst geeignet gezeichnet hätte):

            http://dmsv.eu - http://motorschirm-verband.de/homepage/vorstand.html

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              #21
              AW: Welches Recht hat ein Jäger ?

              Das Beste ist aber,daß die Jäger zur Jagd immer mit dem Auto in den Wald und durch den Wald fahren
              Und dann sagen sie immer,daß die Wanderer und Fahrradfahrer ihr Wild verscheuchen,irgendwie unverständlich

              Gruß Uli

              Kommentar


                #22
                AW: Welches Recht hat ein Jäger ?

                Nach einigen Jagtpächterwechseln auf unserem Windengelände zeigt die Erfahrung immer den gleichen Ablauf:

                - zuerst will der neue Jagtpächter uns eigendlich weg haben

                - nach Klärung der Fakten (Genehmigung nach §25, Bestandsschutz, usw.)

                - Kompromissbereitschaft unsererseits: Wir schauen das wir um ca. 18:00 nicht mehr auf dem Gelände sind (morgends ist eh kein Thema).

                - nach einiger Zeit: Friede, Freude, Eierkuchen weil wir die Jagt wirklich nicht stören.

                Da wir das Gelände nun schon fast 20 Jahre betreiben sitzen die Jagtpächter am kürzeren Hebel und müssen sich fügen, es bedürfte aber überhaupt keiner Steiterei, weil es immer in beiderseitiger Zufriedenheit weitergeht.

                In diesem Punkt müssen sich aber die Grünröcke bewegen. Da habe ich aber so meine Bedenken.

                Das mit dem Auto stimmt nicht so ganz, das Wild fühlt sich durch fahrende Autos nicht bedroht, durch Spaziergänger und Fahradfahrer schon.
                Obwohl ich glaube, das das Wild "seinen" Jäger auch im/am Auto erkennt und entsprechend reagiert.

                Bei regelmässigem Flugbetrieb gewöhnt sich das Wild an Gleitschirm und Drachen wie in den wildbiologischen Studien des DHV nachzulesen ist: http://www.dhv.de/typo/Studien_und_Gutachte.630.0.html

                HG

                Kommentar


                  #23
                  AW: Welches Recht hat ein Jäger ?

                  Das mit dem Auto stimmt nicht so ganz, das Wild fühlt sich durch fahrende Autos nicht bedroht, durch Spaziergänger und Fahradfahrer schon.
                  Obwohl ich glaube, das das Wild "seinen" Jäger auch im/am Auto erkennt und entsprechend reagiert.
                  Daß must du mir mal erklären.....,wieso ist das Wild durch Fußgänger bedroht und durch Autos nicht

                  Kommentar


                    #24
                    AW: Welches Recht hat ein Jäger ?

                    Zitat von thorschten
                    Hand aufs Herz: Ruft Ihr bei offensichtlich öffentlichen Gelände immer bei der Gemeinde an und fragt ob Ihr groundhandeln dürft ? Ihr müßt ja nicht darauf antworten...
                    Es nicht zu tun bringt spätestens dann Probleme wenn was zugelassen werden soll.
                    Hat man dann schon die Entscheider verärgert, dann ist das Ergebniss auch meistens äusserst unbefriedigend.

                    Mir gefällt die "Was nicht erlaubt ist, ist Verboten" Einstellung auch nicht, da sie aber in D-Land gelebt wird, muss man diese Einstellung berücksichtigen.
                    Man kann selbst anders denken und versuchen diese Einstellung zu erodieren.

                    HG

                    Kommentar


                      #25
                      AW: Welches Recht hat ein Jäger ?

                      @Uli

                      FÜHLT sich bedroht ! (Und rennt desswegen weg)

                      Hast du schon mal äsendes Wild wegrennen sehen wenn du mit dem Auto daran vorbeigefahren bist ?
                      Ich habe schon beobachtet wie Rehe 10 m neben einer Panzerstrasse geässt haben und bei einem vorbeidonnernden Leo 2 nicht mal mit den Ohren gewackelt haben.
                      Als wir Beddes dann aus dem Wald gekommen sind waren sie weg wie der Blitz.

                      HG

                      Kommentar


                        #26
                        AW: Welches Recht hat ein Jäger ?

                        Siehste! Und ein Gleitschirm ist so gesehen eher wie ein Panzer
                        15.07.2008, aufgrund Bitte Forums-Admin:
                        (nicht, daß dies vorher etwa geheim gewesen wäre oder ich nicht in entsprechenden Beiträgen auch ohne Aufforderung selbst geeignet gezeichnet hätte):

                        http://dmsv.eu - http://motorschirm-verband.de/homepage/vorstand.html

                        Kommentar


                          #27
                          AW: Welches Recht hat ein Jäger ?

                          Genau das ist der viel zitierte Gewöhnungseffekt!
                          Grüßle,
                          Wolfgang http://www.dgf-fn.de/

                          Kommentar


                            #28
                            AW: Welches Recht hat ein Jäger ?

                            Zitat von hangglider
                            @Uli

                            FÜHLT sich bedroht ! (Und rennt desswegen weg)

                            Hast du schon mal äsendes Wild wegrennen sehen wenn du mit dem Auto daran vorbeigefahren bist ?
                            Ich habe schon beobachtet wie Rehe 10 m neben einer Panzerstrasse geässt haben und bei einem vorbeidonnernden Leo 2 nicht mal mit den Ohren gewackelt haben.
                            Als wir Beddes dann aus dem Wald gekommen sind waren sie weg wie der Blitz.

                            HG
                            Na dann kann man ja auch mit dem Motorschirm schön tief über den Wald fliegen,wenn die Rehe so taub sind

                            Kommentar


                              #29
                              AW: Welches Recht hat ein Jäger ?

                              Sie werden deine Stink- und Radautüte von weitem höhren und es wird sie nicht kratzen.
                              Sauer sind sie vieleicht weil du sie, wie den Nachbarn, vom Mittagschlaf abhältst.

                              Diesen Ärger wirst du aber als Stink- und Radautütenflieger zu ignorieren gewohnt sein.

                              HG

                              Kommentar


                                #30
                                AW: Welches Recht hat ein Jäger ?

                                Zitat von Setus
                                Nun Sollbruchstelle

                                Das war jetzt nicht unbeding nötig. Klaus bemüht sich hier um Vermittlung, und Du kommst gleich wieder als Gutmensch mit den armen Türken daher.
                                Brav, bist ein Guter.
                                In dem er Groundhandelnde Gleitschirmpiloten mit türkischen Grossfamilien am Grill stehend vergleicht??

                                Das muss ich nicht verstehen!

                                Einem langjährigen Polizist mit "beruflichen" Flugerfahrungen hätte ich ein wenig mehr Weitsicht zugetraut, als den vom Hochsitz aus.

                                Wenn es nun an Weitsicht fehlt, dann schiest der wahrscheinlich ab 10m Entfernung auf alles was sich bewegt..also immer schön still halten den Schirm beim Groundhandeln...

                                Ach, ich habe gerade meinen Leo Panzer mit Tolliträger ausgerüstet...ich werde zukünftig auf Bergbahnen und Gemeinschaftstaxis verzichten und mit meinem Leo schneisenreissend meinem Hausbergstartplatz entgegen panzern...gerade deswegen weil das Wild ja so tolerant gegenüber diesen Dingern ist!!

                                Sorry dies ist der ziemlich klebrigste Thread seit langer Zeit!!

                                gruß

                                Kommentar

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