- Anzeige -
KONTEST =:= GLEITSCHIRMSERVICE
- Anzeige -
TURNPOINT - European Brands for Pilots
- Anzeige -
= fly it your way =
- Anzeige -
AUS LEIDENSCHAFT AM FLIEGEM
- Anzeige -
http://www.skyman.aero/de/gleitschirme/sir-edmund.html

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Welches Recht hat ein Jäger ?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #61
    AW: Welches Recht hat ein Jäger ?

    Damit etwas Ausgewogenheit besteht, hier auch ein Link zu einer (Fach-)Seite:



    Interessant für uns vor allem auch folgender Absatz:
    Jäger dürfen alle zu ihrer Jagd gehörenden Grundstücke betreten (soweit das möglich ist). Sie dürfen allerdings keinen Schaden (Jagdschaden) an diesen Grundstücken anrichten. Zur Errichtung von Hochsitzen, Futterplätzen und anderen Einrichtungen benötigt der Jäger die Genehmigung des Eigentümers. Jäger haben nicht das Recht Waldbesucher oder Spaziergänger den Zugang zu ihrem Revier zu verwehren. Sie dürfen allerdings Verstöße gegen geltendes Recht, wie jeder Bürger auch, zur Anzeige bringen.
    (Hervorhebung von mir)

    Kommentar


      #62
      AW: Welches Recht hat ein Jäger ?

      Die Jägerei hat sicherlich viele Seiten: Unterhalb der Nordseite des Stauffen bei Piding im Berchtesgadener Land hat ein Waldbauer, dem dieser Wald gehört, einen jahrelangen Rechtsstreit gegen die Jägerschaft geführt, die sich weigerte, den Wildbestand in diesem Waldgebiet auf ein Maß zu reduzieren, welches dem (Schutz)wald in diesem Gebiet kein Schaden mehr zufügt. Die Jäger, ein sehr wohlhabender Kreis von Freizeitjägern, wehrten sich mit allen Mittel den Wildbestand, der um das zigfache höher als in solchen Wäldern üblich, zu reduzieren. Der Bauer, ein herrlich sturer Zeitgenosse, kämpfte fast ein Jahrzehnt um den Erhalt seines Waldes und gewann. Ihm selbst, dem Eigentümer des Waldes, wurde von der Jagdgenossenschaft verboten mehr Wild abzuschießen. Das ist jetzt anders. Dafür bekamm er einen Umweltpreis der Grünen. Der Jägerschaft gehörten unter anderen Mitglieder des Landtages an und natürlich sogenannte industrielle Kreise. Das Abschießen von Wild ist für einen Teil der Jägerschaft sicher nicht dem Umweltgedanken gewidmet, sondern da wird ein altes mittelalterliches Privileg gepflegt, eben auch von einer bürgerlichen Klasse, deren Motivation sicherlich nichts mit Umwelt-oder Tierschutz zu tun hat.
      Ich schaue täglich auf diesen Wald und freue mich, dass dieser sture Bauer sich durchgesetzt hat.

      Gruß Wolfgang

      Kommentar


        #63
        AW: Welches Recht hat ein Jäger ?

        Nachtrag:

        Hauptseite erreichbar über:



        (S. dort auch "Der Autor")

        Kommentar


          #64
          AW: Welches Recht hat ein Jäger ?

          Interessant, auch einmal hier mitzulesen....



          Angst und Bange kann einem allerdings werden, wenn man auf eine Spezies wie nachfolgend sich selbst beschreibend, trifft:



          Zitate aus dem Thread:

          haben hier im nachbardorf jemanden,der gerne mal über die stränge,bzw in gesichter haut...blieb bisher immer unter 30(?) tagessätzen...allerdings ist damit zu rechnen das sein nächster abraster unter alkohol sein letzter als jäger ist.....
          Nur die Ruhe

          ich schlag mich nicht;
          ich schieß sofort !

          Aber nur auf Beine :

          Nasenbeine;
          Brustbeine;
          Steißbeine;
          Jochbeine;
          Schienenbeine;
          Schambeine....
          Mit Ruhe war da nix, und die Entscheidung war aufgrund der Umstände schnell getroffen. Der Ausführung stand nur im Weg, daß ich von fünf Leuten festgehalten wurde.
          Auch wenn ich dadurch mehr auf die 12 bekommen hab als es ohne Festhalten der Fall gewesen wäre, war es nach Aussage der Umstehenden besser so...
          Dem ist wohl nichts hinzuzufügen - außer:

          Andreas, Du weißt doch selbst - manchmal
          helfen nur ein paar aufs Maul auf den Weg zur
          Einsicht
          es zählt nicht ob du es warst, sondern nur ob die gegnerische seite es beweisen kann. In dem sinne, achte entweder darauf das du vollkommen im recht bist (wenn dir mehrere meißt aktenkundliche leute was wollen wird dir ein vernünftiger richter recht geben auch wenn die aussagen das du angefangen hast) oder sorg dafür das es keine zeugen gibt.
          Gottseidank scheint es wenigstens einige Besonnene zu geben:

          Hier wird kein Unterschied gemacht zwischen Jägern und Nichtjägern.

          Die Konsequentzen sind für alle gleich.

          Auch dem Nichtjäger werden bei solchen Aktionen evt die Waffenrechtliche zuverläsigkeit aberkannt; wen er keine Waffen hat, pasiert diesbezüglich nichts.


          Meine Tochter (9) nervt immer mit dem Spruch : " Gewalt löst keine Probleme; Gewalt schaft Probleme.."

          Die Schärftse und effektivste Waffe im Umgang von Menschen miteinander ist nicht Gewalt; sondern der Verstand.
          ------------

          Ich denke mal, da hier auch Jäger mitlesen, ist es vielleicht nicht verkehrt, wenn wir uns umgekehrt in deren "Denkweisen" einlesen.

          Kommentar


            #65
            AW: Welches Recht hat ein Jäger ?

            Wenn man schon mal stöbert, stößt man auf die interessantesten Äußerungen:

            Bei uns grenzt an das Revier ein Flugplatz für Segel- und Sportmotorflugzeuge. Ein paar hundert Meter weiter ist ein Flugplatz für Modellflugzeuge angelegt.
            Beide Plätze sind gerade im Sommer stark frequentiert.
            Unser Rehwild stört sich überhaupt nicht daran. Wenn erstmal eine Gewöhnung erfolgte, hat das Wild weniger Probleme mit den Geräuschen als der Mensch. Prima Beispiel ist die Senne in unserer Gegend. Dort sind Schiessbahnen, Panzerschiessbahnen- und wege. Das britische Militär übt dort ganzjährig. Aber es ist ein Traum für jegliches Wild und andere Tiere. Paradoxerweise haben die gerade dort ihre Ruhe. Viele selten gewordene Tiere haben in diesem vielfältig strukturierten Gebiet ein Zuhause gefunden.
            Das der Jagdbetrieb gestört werden soll, erschliesst sich mir nicht so ganz. Vielleicht nervt es den Jäger?
            Gemeinden und untere Landschaftsbehörden können sicher über Auskunft geben, was die Erlaubnis zum Betreiben eines solchen Platzes betrifft.

            In einem bei uns angrenzenden Revier hat ein Modellflugclub einen "Flugplatz" mit Vereinsheim und allem drum und dran, und ich weiß vom dortigen Jagdpächter daß es das Wild überhaupt nicht stört. Die einzigen Probleme die es gibt sind die mit seiner Frau,wenn er nach der Pirsch noch im Clubheim ein Bierchen (oder zwei) drinkt und dann nicht zum Mittagessen auftaucht

            So einen Flugplatz haben wir seit 30 Jahren im Revier!
            Das Wild stört das wenig bis gar nicht!

            Wir haben direkt hinter der Grenze (nach Niedersachsen) auch so einen Flugplatz. Die Nachbarpächter stören sich eigentlich nicht daran, da er dem Wild neue Ruhezonen eröffnet hat. Spaziergänger und Radfahrer fahren auf ihren Touren im sommer immer wieder am modellflugplatz vorbei und schauen dort zu. Auf diese Weise werden die Besucher gezielt aus dem Revier weggehalten, was ja nicht schlecht ist.
            Problematisch erscheint mir, daß eine einzelne Privatperson den Flugplatz bei dir nutzt und kein Verein, dadurch tritt der Gewöhnungseffekt für das wild nicht ao gut ein.
            Moin Moin tosomen
            Die Forumsteilnehmer haben recht: Das Wild stört sich nicht am Modellflugbetrieb. Selbst die Störche suchen auf der Nachbarwiese während des Flugbetriebs weiter ihre Nahrung.
            etc. etc...

            Quelle:



            Nachdem dies von "Fachleuten" also selbst so bestätigt ist, darf man annehmen, daß es stimmt.

            Dennoch gibt es auch die Andersdenkenden:

            Eine Flugschule hat in unserem Revier einen Antrag auf Außenstarts und –landungen mit Hängegleitern und Gleitsegeln gestellt und die Genehmigung hierfür erhalten.
            Damit steht eine unsere ergiebigste Pachtfläche vor dem jagdlichen Aus, den eine Störung durch „fliegende Geräte“ ist für wildlebende Tiere und damit für die Jagd besonders gravierend. Dazu kommen weitere Belastungen durch Flugschüler und Schaulustige.

            Die Flugschule hat also eine erhebliche Nutzungsminderung zur Folge. Durch den genehmigten Flugbetrieb ergibt sich einen Entwertung einer jagdbaren Fläche von etwa 30 Hektar, auf die erfahrungsgemäß ein Drittel unserer jährlichen Rehwild-Jagdstrecke entfällt. Vor diesem Hintergrund ist eine Minderung der Jagdpacht u.E. um 30% angemessen.
            Quelle:




            So, und nun kommt der (von mir bereits weiter oben erwähnte) finzanzielle Aspekt ins Spiel:

            Hallo Jochen,
            wenn ich Dich richtig verstanden habe, ist bezüglich der Genehmigung des Flugplatzes das letzte Wort noch nicht gesprochen. Da ich die Erfolgsaussichten eines Minderungsbegehrens als grundsätzlich positiv einstufe, solltet ihr schnellstmöglich an den Grundstückseigentümer herantreten und ihm eine entsprechende Minderung für den Fall in Aussicht stellen, dass er seine Zustimmung zu dem Betrieb des Flugplatzes erteilt. Ihr selbst (=Pächter) gehört wohl eher nicht zu dem Kreis der Verfügungsberechtigten, da ihr eben nur ein Nutzungsrecht und kein Verfügungsrecht geniest.

            Problem:
            Wenn es für den Verpächter wirtschaftlich interessanter ist, dem Betrieb des Flugplatzes zuzustimmen, weil er dafür mehr Geld einnimmt, als er durch eine Minderung Eurerseits verlieren würde, sieht es hinsichtlich Eures primären Ziels - ungestörte Jagdausübung - schlecht aus, da ihr ihn nicht zwingen könnt, die entsprechende Genehmigung zu verweigern. Dann bleibt nur die Minderung.

            Und:

            Zu Hängegleiter/Gleitschirm-Flugbetrieb allgemein:
            Nur für den gewerbsmäßigen oder regelmäßigen Flugbetrieb wird eine Genemigung gefordert. Für gelegentliche Starts reicht das Einverständnis des Grundstückeigentümers. Landeerlaubnis, in diesem Fall eine sogenannte Außenlandeerlaubnis gilt bei nichtmotorisierten Fluggeräten, wie Ballonen, Hängegleitern und Gleitschirmen grundsätzlich als erteilt, da die es u. U. gar nicht beeinflussen können. Für Schäden, die hierdurch entstehen sind die Jungs versichert und ersatzpflichtig. Die Störung durch regelmäßigen Flugbetrieb, gerade an einem Schulungshang ist schon sehr hoch. Der Flugbetrieb darf von Sonnenaufgang bis 30 Minuten nach Sonnenuntergang betrieben werden. Am Übungshang werden die Fluggeräte immer wieder zum Start verbracht. Dies geschieht vornehmlich mit Kfz. Die Flüge finden in relativ geringer Höhe an der Geländekante statt. Transport, Auf-und Abbau findet oft unter hohen Beeinträchtigungen und Geräuschentwicklungen statt. Oft kommen gerade die Schulen mit ganzen Gruppen und Begleitpersonen, allerdings nur bei gutem Wetter! Die Grundeigentümer verdienen ganz gut an den Verpachtungen an die Flugschulen. Dagegen ist die Jagdpacht ein Taschengeld! In vielen Fällen bleibt nur ein Gespräch zwischen Jagdpächter, Verpächter und Flugschule in dem wild-und naturschonende Regeln vereinbart werden.(Zufahrtsverbot für Gäste, Mindestflughöhen, gesperrte Bereiche, feste Zeiten usw) Im Alpenraum ist dies an der Tagesordnung. Hier kann durch Zusammenarbeit mit den Naturschutzbehörden über den Schutz gefährdeter Arten viel erreicht werden.(Greifvogelhorste o.ä.)

            Ich habe selbst als Hängegleiterpilot oft erlebt, wie Wild, aber auch Weidevieh in panischer Angst , völlig kopflos in Zäune oder über Steilhänge flüchtete. Es gibt zwischenzeitlich viele Forschungsprojekte und Berichte über die Störungen, die von solchen Freizeitgestaltungen ausgehen. Aber keines war in der Lage die Ausübung dieser Sportarten in der Natur einzudämmen, dafür sind die Interessensgruppen und die Lobby inzwischen auch viel zu groß. Dahinter stehen inzwischen auch die Fremdenverkehrsverbände als Befürworter dieser Freizeitgestaltungen, ähnlich wie beim Skibetrieb, der immer mehr Opfer von der Natur fordert.

            Wir können uns nur mit diesen Leuten arrangieren; abschaffen oder verhindern ist nicht möglich, so bedauerlich das auch für für die betroffenen Jagdpächter ist.
            --------

            Außerdem werden auch wir hier im Forum bereits von der "Gegenseite"(?) beobachtet:

            Im Forum des Deutschen Hängegleiterforums wurde ein Thema mit der Überschrift "Welches Recht hat ein Jäger" eröffnet. Es geht darum, dass ein Gleitschirmflieger beim Üben mit seinem Schirm auf einer Wiese von einem Jäger verjagd wurde. Darauf würde ich gerne eine konspirative Antwort geben, damit die Jäger nicht einseitig als blöde Spassverderber abgetan werden. Vielleicht könnt ihr mir ja eine Vorlage geben.
            Zu lesen auf http://forum.dhv.de/showthread.php?t=15126
            "Konspirative Antwort"?

            Sag mal, für wie blöd halten "die" uns?

            (Ach ja, falls mich nicht alles täuscht, findet sich in besagtem Forum auch unser "Schwarzbär"...)

            Kommentar


              #66
              AW: Welches Recht hat ein Jäger ?

              Zitat von kerim
              oh ja, wie das knistert wenn ich meine tüte ausbreite... da wird das wild in 10 meilen umkreis aufgescheucht so laut ist das
              Also wenn Dein Schirm brennt, das knistert schon *duckundweg*...

              Gruß,
              Martin

              Kommentar


                #67
                AW: Welches Recht hat ein Jäger ?

                Jetzt gebe ich auch noch meinen Senf dazu.

                Ich bin kein Jäger Feund (für das habe ich einfach schon zuviel Negatives mit Ihnen erlebt)
                Wobei ich sagen muss, dass in meinem Bekannten Kreis ein paar Jäger vorhanden sind und diese gegenüber mir und meinem Hobby sehr freundlich und verständlisvoll sind.
                Und um ehrlich zu sein verstehe ich die nervenden Jäger auch ein bisschen: Vor 50 Jahren störten ein paar Fussgänger und Landwirte mit Ihren Pferden; dann kammen die Jogger, dann die Biker; die Nordic Walker; die Inline Skater; die Autofahrer; die Mofafahrer; .... und irgendwann am Schluss wir Gleitschirmflieger. Und wir sind erstens einfach aufzuspüren (wir fallen gegenüber einem Biker auch viel schneller auf) und uns kann man auch viel einfacher einen Strich durch unser Hobby machen. Die Jäger haben meist (nicht immer) guten Kontakt zu Gemeindeämtern und Gemeindepräsidenten.
                Und irgend wann sind einfach zuviel Aktivitäten in Gewissen gebieten.

                Beim SHV ist meines Wissens ein gutes Buch über Jagd und Hobbys zu erhalten.

                Bei uns im Kanton Graubünen haben wir keine Pachtjagd sondern jeder Jäger kann (fast wo er will) sein Hobby ausführen.

                Nachfolgend Link zu einer Übersichtskarte
                "http://mapserver1.gr.ch/wildruhezonen/wildruhezonen.phtml"

                In den meisten anderen Kantonen in der Schweiz herscht auch die Pachtjagd die für uns Gleitschirmflieger viel ärgernissreicher ist.
                POISON Virus infisziert

                Bei Nebenwirkung und akuten Entzugserscheinungen wenden Sie sich bitte an die nächste Bergbahn.

                Kommentar


                  #68
                  AW: Welches Recht hat ein Jäger ?

                  Genau das richtige für regenreiche Tage - da hat der Mob nun, da der 'Transporter' nicht mehr zugegen ist, ein neues Opfer gefunden, das man zum Scheiterhaufen treiben kann...

                  Felix.
                  "Das Fliegen ist die Kunst, sich auf den Boden zu werfen - nur daneben."
                  [Douglas Adams]

                  www.parapendio.de

                  Kommentar


                    #69
                    AW: Welches Recht hat ein Jäger ?

                    Zitat von kerim
                    ich find das seltsam mit den jägern,

                    1. .

                    warum mögen die uns also nicht?
                    lg,

                    kerim.
                    Tja, gute Frage! Ich denke mal, Jäger sind so die letzten, elitären, Abkömmlinge der alten Jäger und Sammler, die wir ja alle mal waren. An ihnen ist die Evolution vorrübergegangen. Wir dagegen sind zum Flugwesen mutiert.

                    PS. Hatte mal nen Schwiegervater, der war auch Jäger. Hut ab vor dem Mann! Er verstand sich noch als Heger und Pfleger und schoß vornehmlich kranke Tiere oder solche mit Mißbildungen. Gefüttert wurde im Winter, viel Arbeit und die Bauern mußte er auch besänftigen wegen der Wildschweine. So ne Sau macht erheblichen Schaden. Ihm als Dorfschulmeister ist das mit Sicherheit gelungen, weil er ein Mensch war der auf andere "Zugehen" konnte. Wenn ich so die Posts von den "Jägern" in "Wild und Hund" lese, dann frage ich mich, wie schaffen solche Leute mit dieser Einstellung den Jagdschein?

                    Na dann: Leben und leben lassen!
                    Grüßle,
                    Wolfgang http://www.dgf-fn.de/

                    Kommentar


                      #70
                      AW: Welches Recht hat ein Jäger ?

                      Fasst man zwischendurch mal zusammen, sieht die Lage wohl so aus:

                      die Hobbies, ob Jagt, Joggen, Biken, Fliegen, Pilzesuchen usw. , sind gleichberechtigt solange sie sich in den gesetzlichen Grenzen bewegen.

                      zu klären ist, ob Groundhandling nun wie Fliegen(=Luftrecht) oder wie Drachen steigen lassen (=Landschaftsrecht) zu behandeln ist.
                      Ich würde da sagen, auf "Drachen steigen lassen" berufen und im Streitfall klären lassen.

                      Allgemein wäre es guter Stil und taktisch klug den Besitzer einer Fläche vorher zu fragen.
                      Die Jäger zu heftig anzugehen ist meistens taktisch unklug, wenn sie auch nichts zu sagen haben werden sie von Grundstückseigentümern und Gemeinderäten bei Genehmigungsanträgen gefragt und oft (unberechtigterweise) auch erhört.

                      Das Thema an sich ist sehr sensibel, da vom Verhältnis zu den Jägern oft eine Geländezulassung abhängt.

                      HG
                      Zuletzt geändert von hangglider; 11.08.2006, 12:40.

                      Kommentar


                        #71
                        AW: Welches Recht hat ein Jäger ?

                        @Airwolf

                        Ich stehe hinter der Unterstützung der Flugschule durch den DHV.

                        Haben wir Flieger erst einmal ein Urteil zu unseren Gunsten in der Tasche, kann unser Gelände-Björn gegenüber den Behörden und Gemeinden ganz anderst und gewichtiger Argumentieren.
                        Mit so einem Urteil zu unseren Gunsten werden die Genehmigungsverfahren sicher erleichtert.

                        Die Jäger haben dann, schwarz auf weiss, und im Namen des Volkes nichts mehr zu sagen.

                        HG

                        Kommentar


                          #72
                          AW: Welches Recht hat ein Jäger ?

                          Hm, wer sich bis an diese Stelle durch den Thread gelesen hat, Hut ab.

                          Meine eigenen Erfahrungen sind gemischt, die negativen überwiegen leider.
                          Auf dem zugelassenen Vereins-Windengelände wird man zuweilen um 10:00 Uhr morgens schon mal von einem dicklichen Herrn in einem Geländewagen und dem wichtigen Aufkleber "Jagtaufsicht" von der Seite angepöbelt: " Was wird das hier? Habt ihr 'ne Genehmigung? Bis wieviel Uhr soll der Blödsinn denn heute gehen?" So richtig wichtig aufgeblasen und von oben herab, Umgangsformen, die selbst Neandertaler erblassen lassen..
                          Kein guten Morgen, oder guten Tag ich bin der "Name" ich hätte da mal eine Frage..nichts deratiges. Meine Reaktion ist dann abgekühlt sachlich und sehr distanziert und betont freundlich. Ich stelle mich namentlich vor und verweise auf die Genehmigung und die Rechtmäßigkeit unserer Handlungen hin, auch wenn der "Herr" keinerlei Recht hat irgendwelche Fragen zu stellen.
                          Aus dem Bauch heraus würde ich auch lieber in selbiger unfreundlicher und anmaßender Manier antoworten, aber das würde der "Grüne" wohl nicht begreifen und macht den vorhandenen Ärger sicherlich nicht kleiner.
                          **************************
                          Groundhandlig geht hier in der Nähe recht gut, wir haben zuerst den Eigentümer der Wiese befragt, darauf den Pächter, eine Kiste Bier hingestellt(Pächter) und damit ist alles einfach und ohne jeglichen Ärger auch auf längere Sicht möglich, die Erlaubnis von beiden haben wir aber nicht schriftlich .
                          Leider: Von der Wiese entfern (ca. 300m) ist ein Waldrand und der Jagtpächter sieht das eben völlig anders..als Störung..blah...aber er ist zumindest freundlich, r hat mit der Wiese rein gar nichts zu schaffen...er ist eben ein "Nachbar" der Wiese, auch wenn ein bestelltes Feld dazwischen liegt, muss ich auch nicht sofort immer verstehen...
                          Ich habe die Rechtslage etwas erkärt und bin freundlich geblieben(und höflich) seitdem haben wir Ruhe.
                          **********************
                          Auch wenn ich Pflege und Hege als ausgeübten Naturschutz verstehe, warum man etwas pachtet um sich etwas zu schießen (mit Geschäftskunden und anderen Entscheidern der erlauchten Herrenrasse) und eben nicht die Natur zu pflegen (solche vorbildlichen Jäger heben wir auch einige, gott-sei-dank) wird sich meinem schlanken Geist nur schwerlich erschließen. Der doch zumeist unfreundliche ruppige Umgangston mit falschen Behauptungen stößt bei mir auf echtes Erstaunen. Aber vielleicht weckt die Schusswaffe eben die alten Instinkte und schließt damit den Verstand aus?
                          Wer selbst mit dem Allradjeep/Geländewagen (der Herr Jäger) zu einer Begehung rappelt (DHV, Verein und andere Beteiligte kamen per pedes) und von Naturschutz phaselt muss latent schizzo sein, oder? Die Genhmigung des Gelädes ist natürlich am Jagtpächter gescheitert, mich wundet das nicht. Leider ist es ein reales Beispiel und wohl kein Einzelfall?
                          Aber der schlanke GS-Pilot hat es natürlich mit dem Aufstieg zum Gelände leicht, der arme Jäger müsste ja sein Übergewicht den Berg hochquälen und das ist eine unzumutbare Angelegenheit? Und Knarre vom Hochsitz auf Wild richten ist körperlich sicher weniger anstregend?
                          Sarkassmuss ist das Resultat aus erlebter Realität, von Dialog empfinde ich die Jäger und GS/HG-Flieger noch weit entfern, und es scheitert oft an den einfachsten Umgangsformen.
                          Leider werden die negativen Erlebnisse besser abgespeichert, als keine oder freundliche Reaktionen der jagenden Zunft?

                          Angemerkt sei der Gewöhnungseffekt: Am Übungshang äsen die Rehe auch am hellichten Tage in Ruhe weiter, taucht ein Auto, Hundehalter, Golfspieler(die gibts da auch manchmal) auf..schwupps...Deckung im nahen Wald aufsuchen. Die ansässigen Milane tauchen erst auf, wenn die ersten Schüler den Hang runterschmirgeln, die scheuchen nett kleine Nager auf und diese werden auch 10m neben einem gelandeten Schirm geschlagen...(eigene Beobachtungen im Sauerland)


                          Mein Fazit? Besitzer/Eigentümer/Pächter von Wiesen fragen und immer höflichen und freundlichen Umgang mit Jägern suchen, auch wenn diese es zuweilen nicht verdienen, aufgrund ihrer eigenen primitiven Umgangsformen. Verständnis fehlt wohl noch auf beiden Seiten (mich eingeschlossen)?
                          Freundlichkeit und Rücksicht ist eben nicht immer einfach, auf beiden Seiten nicht.


                          Gruss
                          Udo

                          Was mich ja echt wundert, warum kontrollieren die Jäger nicht schon Fluglizenz, Nachweis der Haftplicht und Gültigekeit/Check der Tüte? Das wärs doch ....
                          Regel No.1: Fliegen, wenn's geht. Regel No.2: Optimismus ist der Mangel an Information.

                          Kommentar


                            #73
                            AW: Welches Recht hat ein Jäger ?

                            Oh Herr, lass gutes Wetter werden.

                            Amen.
                            "Das Fliegen ist die Kunst, sich auf den Boden zu werfen - nur daneben."
                            [Douglas Adams]

                            www.parapendio.de

                            Kommentar


                              #74
                              AW: Welches Recht hat ein Jäger ?

                              Zitat von airdance
                              ... Umgangsformen, die selbst Neandertaler erblassen lassen..
                              Jenseits von Off Topic:

                              Sag mir nix gegen Neandertaler :-)))

                              Stell' Dir vor, die stünden heute hier rum und würden sich über das befremdliche Aussterben des Homo sapiens wundern ...

                              ... ist grade eines meiner Lieblingsthemen ...

                              und mit Fliegergrüßen zurück zum Topic.


                              Ja, solche Wichtigtuer sind mir auch ein Greuel. Bleibt einem die Hoffnung, daß er früh an einem Magengeschwür krepiert.

                              Kommentar


                                #75
                                AW: Welches Recht hat ein Jäger ?

                                Zitat von MAXL
                                Mensch, Du musst echt eine tolle Selbstbeherrschung haben. Ich wär da wohl schon nach dem zweiten Satz so in Fahrt, dass ich auch ohne Schirm abheben könnte...

                                Ciao / Maxl
                                Hm, ich bin eher als emotional bekannt, nur wenn ich auf eine solche Ausgabe der grünen Rasse stoße hilft kein Gebrülle oder eine Belehrung zum gültigen §-Dschungel und zudem würde ich mich auf das gleiche(tiefe) Niveau herunterlassen. Das ist der Unterschied zwischen Trieb und Intelligenz, mache Genossen der jagenden Zunft trifft die Aussage: 2% weniger IQ und man müsste sie gießen....

                                Das dumme an den ganzen Begebenheiten sind die vorbildlichen Jäger, die fallen ja nicht auf und erst recht nicht unangenehm und darüber ist dann auch logischerweise weniger zu berichten.

                                Ich versuche (auch wenn es echt in den Fingern kribbelt) höflich und freundlich zu bleiben...ein Gewöhnungseffekt an solche Zeitgenossen hat sich bisher leider nicht eingestellt, nach solchen erbaulichen Gesprächen kann man mir meine deutliche Verstimmung auch noch nach 120 Sekunden ansehen , aber kaum in der Luft ist aller Ärger verflogen und der Grüne muss vom Boden aus zusehen, wie ich Spass für 10 habe...
                                So, ich versuche auch zukünftig Frieden zu halten und werde auch weiterhin die Bemühung nicht aufgeben, die "Jagenden" mal zu einem Tandemflug zu überreden, das ist die beste Überzeugungsarbeit schlechthin, aber seltsamerweise wenig von Erfolg gekrönt.

                                Udo
                                Zuletzt geändert von airdance; 16.08.2006, 14:26.
                                Regel No.1: Fliegen, wenn's geht. Regel No.2: Optimismus ist der Mangel an Information.

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X