AW: Welches Recht hat ein Jäger ?
Willst Du das nicht verstehen? Ist doch nicht so schwer.
Als groundhandelnder Gleitschirmpilot auf einer schönen Wiese am Waldrand in den Abendstunden verscheuchst Du das Wild. Damit schränkst Du die Nutzung für den Jagdpächter ein, der da an einem anderen Abend vergebens auf die Tierchen wartet.
Eine Grillparty am Startplatz, bei der sich das Lagerfeuer da befindet, wo Du nach einem mißglückten Aufziehversuch den Schirm wieder ablegen würdest, bei der Kinder und Hunde es besonders toll finden, über die Leinen zu laufen und Du in der Anlaufstrecke Slalom um die ausgebreiteten Decken läufst (abgesehen davon, daß die Toplandemöglichkeit von der fußballspielenden Meute Halbwüchsiger belagert wird) würdest Du wahrscheinlich auch als Beeinträchtigung auffassen. Wenn Du dann auch noch das Nutzungsrecht hast (gepachtet), würdest Du vermutlich freundlich (?) aber bestimmt auf Deinem Recht zur Nutzung bestehen.
Der Unterschied ist, daß Du direkt die Einschränkung der Nutzung siehst und die Ursache dafür 'wegbitten' kannst (am Hang lagert es sich eh nicht so gut und das Feuerchen ist im windgeschützten Bereich am Grillplatz um die Ecke eh besser aufgehoben).
Der Jäger sieht das vielleicht nicht so direkt.
Gruß,
Steffi
Zitat von sollruchstelle
Als groundhandelnder Gleitschirmpilot auf einer schönen Wiese am Waldrand in den Abendstunden verscheuchst Du das Wild. Damit schränkst Du die Nutzung für den Jagdpächter ein, der da an einem anderen Abend vergebens auf die Tierchen wartet.
Eine Grillparty am Startplatz, bei der sich das Lagerfeuer da befindet, wo Du nach einem mißglückten Aufziehversuch den Schirm wieder ablegen würdest, bei der Kinder und Hunde es besonders toll finden, über die Leinen zu laufen und Du in der Anlaufstrecke Slalom um die ausgebreiteten Decken läufst (abgesehen davon, daß die Toplandemöglichkeit von der fußballspielenden Meute Halbwüchsiger belagert wird) würdest Du wahrscheinlich auch als Beeinträchtigung auffassen. Wenn Du dann auch noch das Nutzungsrecht hast (gepachtet), würdest Du vermutlich freundlich (?) aber bestimmt auf Deinem Recht zur Nutzung bestehen.
Der Unterschied ist, daß Du direkt die Einschränkung der Nutzung siehst und die Ursache dafür 'wegbitten' kannst (am Hang lagert es sich eh nicht so gut und das Feuerchen ist im windgeschützten Bereich am Grillplatz um die Ecke eh besser aufgehoben).
Der Jäger sieht das vielleicht nicht so direkt.
Gruß,
Steffi
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