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Versicherungsschutz in Ö

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    #16
    AW: Versicherungsschutz in Ö

    Zitat von sny Beitrag anzeigen
    Also jetzt oute ich mich auch mal als Querdenker.
    .....das ist nicht Quergedacht mein lieber Martin, das ist Comedy!

    Das Thema ist zu ernst für Späßle, hoffe da kommt noch was >Konstruktives<

    WA
    Grüßle,
    Wolfgang http://www.dgf-fn.de/

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      #17
      AW: Versicherungsschutz in Ö

      Hallo

      Der vorige Beitrag war ein "Fadessintermezzo" beim warten auf folgende re-mail:

      Hallo Martin,
      gerne verweise ich dazu auf die Erläuterungen und Erklärungen in unserer HP unter "Oft gestellte Fragen". Wir haben dies schon im Sommer mit der AXA Direktion im Interesse der Rechssicherheit unserer Kunden so formuliert. Ich hoffe, dass es auch deine Fragen weitgehend beantwortet.
      Keineswegs ändert die in er Tat verworrene Zulassungssituation in Österreich etwas an den in unseren Polizzen vertraglich festgehaltenen weltweiten Deckung (ausser USA), welche wir allen AXA Kunden aus allen EU Ländern und der Schweiz anbieten. Lediglich Tandemversicherungen beschränken wir auf Grund allfälliger Flugunfalluntersuchungsmöglichkeiten auf den Raum der EU und der Schweiz. Für Nicht-Europäer beschränken wir den Versicherungsschutz ebenso auf das Gebiet der EU und der Schweiz.

      Mit besten Grüßen aus Kössen

      Sepp Himberger

      PS: "Wer bei AXA landet, kann sicher starten!"
      Unsere Versicherungsangebote für den Flugsport : www.flugschulen.at/axa


      ++++(Ich bin bei der AXA versichert, und deswegen auch meine Anfrage.
      Jedem von euch, der eine andere Versicherung hat, steht es natürlich frei, sich als mündiger Kunde selbst zu kümmern. wann, wo und wie er legal fliegt, wenn man es aus den vers. Bedingungen nicht klar erkennen kann. Ich denke mal das der Gerling Konzern nicht will, dass alle aus D zur Axa wechseln. Nochmal, meine Posts beziehen sich nur auf die von mir genannte Agentur.)+++

      Diesen Punkt "Oft gestellte Fragen" findet ihr auf der oben genannten HP wenn ihr runterscrollt.

      LG martin
      Wenn manche Beiträge von Fhelren nru so strorzen...
      Die habe ich dann mit meinem total versifften Laptop geschrieben...

      Kommentar


        #18
        AW: Versicherungsschutz in Ö

        Hallo Wolfgang,

        naja, diese ganzen Probleme in Österreich gibts ja zum Teil gerade eben durch dieselben Leute, die jetzt irgendwas aufdecken, was vorher nie ein Problem war. Ich persönlich werde auch weiter im Österreich zum Fliegen gehen (bin aber auch beim Gerling versichert).
        Wenn's irgendein Problem geben sollte, dann werde ich mich auf die Aussagen des Österreichischen Verbandes berufen. Ich weiß auch bis zum heutigen Tag niemanden, der aus Österreich ausgewiesen wurde, weil er einen Gleitschirm ohne 23 österreichische Stempel geflogen hat.

        Allerdings verstehe ich jeden, der in Österreich zu einem Sicherheitstraining geht und wissen will, ob er das legal tun kann. Ich kann gerne versuchen, in der Richtung Infos zu bekommen. Letzlich verbindlich und rechtssicher wäre da aber wahrscheinlich nur eine schriftliche Auskunft des ÖAeC als zuständige Luftfahrtbehörde.

        Grüsse Ritch

        Kommentar


          #19
          AW: Versicherungsschutz in Ö

          Zitat von Richard S. Beitrag anzeigen

          Ich hätte halt gerne eine verbindliche Stellungnahme von den zuständigen Stellen, insofern muss ich Richard Brandl schon recht geben. Und es wäre sicherlich auch angebracht, wenn der DHV sich hierzu mal äußern würde (und damit meine ich nicht die Interpretation von meinem Namensvetter...)

          Gruß
          Richard

          Hi @all
          ich wollte eigentlich auch nur eine Info des DHV, ob das Fliegen in Austria legal ist und ob Versicherungsschutz besteht.
          Für solche Angelegenheiten zahle ich jedes Jahr Kohle an den Verband. Keine Antwort ist aber auch eine, denn scheinbar besteht auf Seiten der DHV Verantwortlichen ebenfalls Rechtsunsicherheit, was keine konkreten Aussagen zulässt. So wie es im Moment aussieht bin ich eher geneigt das ST abzusagen. Super, da will man in die Sicherheit investieren und dann das!

          Traurige Grüße,
          Michael

          P.S. Ohne ST wird wahrscheinlich auch die anschließende Dolo Woche ausfallen, da ich einen neuen Schirm habe und diesen erst kennen lernen wollte.
          Wird der Ton im Forum netter,
          liegt es wohl am Hochdruckwetter...

          Kommentar


            #20
            AW: Versicherungsschutz in Ö

            @setup

            Die Frage nach Fliegen in Österreich hat der Karl übrigens in den Fragen an den DHV schon mal beantwortet:
            ........................
            Sämtliche Musterzulassungen, die so erfolgt sind, gehören daher dem Rechtsbestand an.

            Die genannte Zusammenarbeitsvereinbarung hat der ÖAeC auf Verlangen des österreichischen Verkehrsministeriums am 7.2.08 gekündigt, weil nach neuer Rechtslage eine Behördentätigkeit nur durch Institutionen ausgeübt werden darf, deren Sitz in Österreich ist.
            Gleitschirme und Drachen, die nach dem 7.2.08 nach deutschen Vorschriften geprüft worden sind, besitzen nicht automatisch auch die österreichische Musterzulassung. Piloten solcher Geräte sollten sich beim Hersteller darüber informieren, ob er eine österreichische Musterzulassung erhalten hat.
            Die unübersichtliche rechtliche Situation bezüglich Zulassungsprozedere für Gleitschirme und Drachen in Österreich wird bald der Vergangenheit angehören. Für den Herbst wurde die Umsetzung einer weitgehenden Deregulierung der Zulassungsvorschriften angekündigt.

            Für Piloten mit einer DHV-Versicherung gibt es keinerlei Ungewissheit hinsichtlich des Versicherungsschutzes bei Flügen in Österreich, mit nach deutschen Vorschriften mustergeprüften Geräten. Der Versicherer kann lediglich dann die Leistungspflicht verweigern, wenn das Schadensereignis ursächlich damit zusammenhängt, dass für das Unfallgerät keine ordnungsgemäße Musterzulassung bestanden hat. Dieser Fall ist jedoch auszuschließen, weil das Fehlen eines behördlichen Aktes kein Grund für einen Unfall sein kann.

            Karl Slezak
            DHV-Ausbildung/Sicherheit
            Meine Interpretation:
            Fliegen mit Geräten, die vor dem 07.02.2008 mustergeprüft sind - kein rechtliches Problem
            Fliegen mit Geräten, die nach dem 07.02.2008 mustergeprüft sind und deren Hersteller nicht das österreichische Zulassungsprozedere auf sich genommen haben - eventuell rechtliches Problem (an den Hersteller wenden)
            In beiden Fällen kein versicherungsrechtliches Problem, zumindest wenn beim Gerling und anscheinend auch bei der AXA versichert (beim Gerling weiß ich's sicher)
            Wer auf Nummer sicher gehen will, beim OAeC eine verbindliche (schriftliche) Auskunft einholen (oder den Veranstalter des STs dazu motivieren ). Ich würde mich auf alle Fälle nicht von meinem Sicherheitstraining abhalten lassen, allein schon, damit die Woche Dolos nicht ausfallen .

            Wenn du eine zeitnahe Antwort willst, einfach beim Karl in der DHV-Geschäftsstelle anrufen, der gibt dir sicher gerne Auskunft.

            Und wenn das mit der Deregulierung nicht nur ein Gerücht ist, dann gibts solche Fragen bald eh nicht mehr (hilft dir nix, aber vielleicht anderen).


            Grüsse Ritch
            Zuletzt geändert von Richard Brandl; 25.09.2008, 15:01.

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              #21
              AW: Versicherungsschutz in Ö

              Zitat von WA Beitrag anzeigen
              [...]
              Zitat:
              >Die AXA-Versicherung, beruft sich ebenfalls auf ihre Versicherungsbedingungen, aus denen in § 4 Punkt 1.1. und 1.3. eindeutig hervorgeht, dass Versicherungsschutz ohne (im jeweiligen Land) gültige Lizenz oder Gerätezulassung ausgeschlossen ist, was ebenfalls bedeutet, dass der Geschädigte zwar seinen Schaden ersetzt bekommt, die Versicherung aber Regressforderung an den Versicherten stellen kann.<
              [...]
              Gruß, WA
              Ist dieses "im jeweiligen Land" die Aussage der AXA oder hast du dies hineininterpretiert?
              Denn im Zitat der AXA-Bedingungen von Martin liest sich die Sache etwas anders:

              Zulassung/Musterprüfung/Bauvorschriften: Grundsätzlich gelten die jeweiligen nationalen Bestimmungen über die erforderliche Lufttüchtigkeit eines Staates, in welchem das Flugsportgerät in Betrieb genommen wird. Es gelten die Auflagen in den AXA Versicherungsbedingungen auch dann als erfüllt, wenn die diesbezüglichen Erfordernisse am Standort der Halterschaft erfüllt sind, und/oder auch, wenn der Sicherheitsstandard einer EN Norm erfüllt wird.
              • Erlaubnis/Berechtigung/Fluglizenz: Grundsätzlich gelten die jeweiligen nationalen Bestimmungen über den erforderlichen Befähigungsnachweis. Im Zweifelsfalle gilt für den Versicherungsschutz die jeweils nationale Berechtigung des Piloten als ausreichend, sofern im Gastland die Erlaubnis nicht explizit versagt wird.
              • Eine formelle Anerkennung von Erlaubnissen/Berechtigungen/Zulassungen oder Musterprüfungen für HG/PG/FASCH sind im Flugsport unüblich und erscheinen somit für den Versicherungsschutz als nicht erforderlich.

              Kommentar


                #22
                AW: Versicherungsschutz in Ö

                Genau diese Frage wurde schon einmal an den DHV gestellt und auch beantwortet:

                Ihr könnt also schön an den Hallstätter See fahren und Euch in den See schmeissen ;-)
                Viel Spaß
                C
                Ein Flugzeug erfinden ist nichts.
                Ein Flugzeug bauen ist viel.
                Fliegen ist alles!
                Otto Lilienthal

                Kommentar


                  #23
                  AW: Versicherungsschutz in Ö

                  "Deregulierung"? Hoffentlich kein Gerücht!

                  Werrchhat'serfunden?

                  Kommentar


                    #24
                    AW: Versicherungsschutz in Ö

                    Zitat von setup Beitrag anzeigen
                    ich wollte eigentlich auch nur eine Info des DHV, ob das Fliegen in Austria legal ist und ob Versicherungsschutz besteht.
                    (...)
                    P.S. Ohne ST wird wahrscheinlich auch die anschließende Dolo Woche ausfallen, da ich einen neuen Schirm habe und diesen erst kennen lernen wollte.
                    und ich nehme an, für die Dolos hast du dir z.B. bereits ein ärztliches Zeugnis über deine Flugtauglichkeit besorgt...?

                    Italien:
                    Jeder Pilot muss zum Fliegen neben seinem Pilotenschein zusätzlich ein ärztliches Zeugnis für Flugtauglichkeit und eine Flugversicherung vorweisen können. Start und Landung sind genehmigungspflichtig, daher werden Start- und Landeplätze in der Regel von örtlichen Flugvereinen verwaltet. Als Mitglied eines Flugsportvereins oder Clubs erhält man eine generelle Erlaubnis für das Fluggebiet. Auch wenn dies viele ausländische Piloten nicht wissen, herrschen sehr strenge gesetzliche Regeln.....
                    Quelle:http://de.wikipedia.org/wiki/Gleitschirmfliegen

                    Unbestätigten Gerüchten zufolge erwägt das österreichische "Luftfahrtbundesamt" derzeit ohnehin, das Fliegen mit Hänge und Paragleitern in Österreich zu verbieten, damit endlich amoi a ruah is!

                    Kommentar


                      #25
                      AW: Versicherungsschutz in Ö

                      Zitat von Maverick78 Beitrag anzeigen
                      Ist dieses "im jeweiligen Land" die Aussage der AXA oder hast du dies hineininterpretiert?
                      Nun, "im jeweiligen Land" ist eine Interpretation. Der Einfachheit hier ein Auszug der Axa Versicherungsbedingungen die uns interessieren!

                      § 4 Ausschlüsse
                      1. Kein Versicherungsschutz besteht
                      1.1 wenn sich bei Eintritt des Schadenereignisses das
                      Luftfahrzeug nicht in einem Zustand befunden hat,
                      der den gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen
                      Auflagen über das Halten und den Betrieb
                      von Luftfahrzeugen entsprochen hat und/oder die
                      behördlichen Genehmigungen, soweit erforderlich,
                      nicht erteilt waren;
                      1.2 wenn bei Eintritt des Schadenereignisses das Luftfahrtunternehmen,
                      soweit gesetzlich vorgeschrieben,
                      nicht genehmigt war;
                      1.3 wenn der/die Führer des Luftfahrzeugs bei Eintritt
                      des Ereignisses nicht die vorgeschriebenen Erlaubnisse,
                      erforderlichen Berechtigungen oder Befähigungsnachweise
                      hatten;
                      1.4 für Haftpflichtansprüche, soweit sie aufgrund Vertrages
                      oder besonderer Zusagen über den Umfang
                      der gesetzlichen Haftpflicht des Versicherungsnehmers
                      hinausgehen..............

                      ........und gerade die z.Zt. verworrene Situation in Österreich lässt uns hier Diskutieren, denn es besteht mitnichten Rechtssicherheit. Jetzt wird wieder ein Datum genannt;.....vorher/nachher, wenn nachher soll ich den Hersteller meines Schirmes kontaktieren ob er die österreichische Zulassung durchlaufen hat usw. ja da haben wir doch schon ein gewisses Eingeständnis der Misere. Dieser genannte Termin, 7.2.08 soll eine neue Rechtslage einläuten. Das ist so nicht richtig, die Rechtslage war schon sehr viel länger so, nur ist man im BMVIT aufgewacht und hat die richtige Rechtslage erkannt und hat jetzt reagiert. Das daran einige "Untergrundkämpfer" nicht ganz Unschuldig waren, kann ich nachvollziehen und macht die ganze Sache ja geradezu delikat.

                      Also Ritsch, einfach nur behaupten, daß niemand im Ösiland wegen fehlender Stempel ausgewiesen wird und in den letzten 20 Jahren alles bestens war, genügt im Moment versicherungstechnisch nicht mehr.

                      Aber wir werden ja beruhigt, da im Herbst alles klarer wird in Austria. Nun, dann kann es ja nicht mehr lange dauern, wir haben Herbst.

                      Zitat von Richard Brandl Beitrag anzeigen
                      Wer auf Nummer sicher gehen will, beim OAeC eine verbindliche (schriftliche) Auskunft einholen (oder den Veranstalter des STs dazu motivieren ).
                      Mit Verlaub Ritsch, ich bin Mitglied des Verbandes, ihr wart lange Jahre der Partner des OeAeC, wenn auch im rechtsfreien Raum, ich erwarte von Euch diese Arbeit, sich mit den österreichischen Stellen ins Benehmen zu setzen und uns Piloten eine verbindliche Antwort zukommen zu lassen und kein hinhaltendes WischiWaschi.

                      Gruß WA

                      PS. Was schrieb neulich mal Klaus T. "schonungslose Offenheit" oder so ähnlich. Na, dann macht mal!
                      Grüßle,
                      Wolfgang http://www.dgf-fn.de/

                      Kommentar


                        #26
                        AW: Versicherungsschutz in Ö

                        Ich bin einfach nur sprachlos...

                        lg
                        Blacky
                        c u at the cloudbase

                        Kommentar


                          #27
                          AW: Versicherungsschutz in Ö

                          Ist aber ja wohl im Moment eine eher nur theoretisch interessante Frage. Solange das so ein Kuddelmuddel ist, blickt die Ösi-Polente genauso wenig durch und wird sich nicht rühren.

                          Bei der Haftpflicht muß sowieso immer erst mal die Versicherung löhnen, auch bei Obligenheitsverletzung. Ist in der Regel so ges. festgelegt, damit ein geschädigter Dritter nicht leer ausgehen kann (ist bei Autohaftpflicht genauso), wenn nix zu holen ist beim Schädiger. Die Vers. könnte dann allerhöchstens versuchen, Regress zu nehmen. Aber dafür muß die Versicherung prozessieren, was sie scheuen wird wie der Teufel das Weihwasser, bei einer so verfahrenen Situation, also eher esoterisches Risiko.

                          Bleibt höchstens noch die Unfallversicherung als Problemfall, denn da mußt Du Deinen Anspruch beweisen und da können Versicherungen auf Zeit spielen. Aber das Risiko haste theoretisch sogar, wenn es gar keinen Grund gibt für die Versicherung.

                          Und wer ohne Siku sich GAR nicht traut seinen Schirm zu fliegen, hmm, der muß sich mal fragen, ob der Schirm nicht sowieso 2 Klassen zu hoch ist. Ich mein, so nützlich ein Siku auch sein mag, aber Veraussetzung ist's nicht zum fliegen. Und man muß ja nich gleich Akro machen. Wobei das ja hier eh pöse verboten ist und somit alle Akropiloten in einer viel heftigeren rechtlichen Grauzone operieren...
                          Wenn es piept - eindrehen...

                          Kommentar


                            #28
                            AW: Versicherungsschutz in Ö

                            Hier gibts übrigens auch ein paar News!

                            lg
                            Blacky

                            c u at the cloudbase

                            Kommentar


                              #29
                              AW: Versicherungsschutz in Ö

                              Zitat von BlackRider Beitrag anzeigen
                              Hier gibts übrigens auch ein paar News!

                              lg
                              Blacky

                              http://www.soaringclub-hohewand.at/n...opic.php?t=502
                              Blacky, das hatten wir schon in Post 1!

                              Aber du hast recht, ich bin auch sprachlos.

                              Wenn man mal alle Nochalance beiseite lässt, ich meine viele hier setzen sich über allerlei hinweg was sie sich im Straßenverkehr nicht leisten würden und sachlich und korrekt an das Problem heran geht, dann ist es mehr als desaströs.

                              Da meldet ein Sepp Himberger: Alles OK!

                              Zitat von sny Beitrag anzeigen
                              Keineswegs ändert die in er Tat verworrene Zulassungssituation in Österreich etwas an den in unseren Polizzen vertraglich festgehaltenen weltweiten Deckung
                              Ja scho klar.......bla bla!


                              und dann lese ich diesen Absatz 4.1.1 bei der Axa:

                              (kein Versicherungsschutz!)

                              Zitat:
                              .....für Haftpflichtansprüche, soweit sie aufgrund Vertrages oder
                              besonderer Zusagen über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht
                              des Versicherungsnehmers hinausgehen;

                              Aber lest doch selber:



                              Zitat von mas- Beitrag anzeigen
                              Ist aber ja wohl im Moment eine eher nur theoretisch interessante Frage. Solange das so ein Kuddelmuddel ist, blickt die Ösi-Polente genauso wenig durch und wird sich nicht rühren.
                              da irre dich mal nicht, habe erst kürzlich gesehen wie akribisch die einen Unfallschirm, vor allem die Plaketten angeschaut/untersucht haben!

                              WA
                              Grüßle,
                              Wolfgang http://www.dgf-fn.de/

                              Kommentar


                                #30
                                AW: Versicherungsschutz in Ö

                                Zitat von cu2 Beitrag anzeigen
                                Leck ............................... Ich zahle denn lieber kein versicherung - Ich bin der versicherungselbst und wenn was überhaupt passiert wird ich selbst bezahlen.

                                Ich wird auch jetzt EN schirme fleigen. na na na!
                                Kann das jemand mal in die deutsche Sprache übersetzen ?

                                Kommentar

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