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Versicherungsschutz in Ö

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    #31
    AW: Versicherungsschutz in Ö

    b
    Zitat von Bobby Beitrag anzeigen
    Kann das jemand mal in die deutsche Sprache übersetzen ?
    du hast wenig Fantasie Thomas, ist es so?

    @ Jay, lass mich dein Translator von deinem köstlichem Deutsch ins korrekte sein.

    Leck.....: Nun, das muß man glaube ich nicht übersetzen odrr?

    ...ich werde keine Versicherung abschließen/bezahlen.

    ....ich bin meine eigene Versicherung.

    ....und wenn etwas passiert, wenn überhaupt, sehr unsicher, dann zahle ich den Schaden selber.

    ....sie wird sich jetzt selber über alles hinwegsetzen und sogar verbotener Weise EN-zertifizierte Schirme fliegen.

    ..... sie meint cool down zu sich selber und beruhigt sich wieder mit den Worten: "na na"

    so einfach, wenn man Frauen versteht!

    Zitat von Gebirgler
    Sind nun auch die offenen Geräte mit Breitenerprobung nicht zulässig?
    lt. Dr. Schmautzer auch das. s. Link weiter oben.
    Grüßle,
    Wolfgang http://www.dgf-fn.de/

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      #32
      AW: Versicherungsschutz in Ö

      Hallo Wolfgang,

      Mit Verlaub Ritsch, ich bin Mitglied des Verbandes, ihr wart lange Jahre der Partner des OeAeC, wenn auch im rechtsfreien Raum, ich erwarte von Euch diese Arbeit, sich mit den österreichischen Stellen ins Benehmen zu setzen und uns Piloten eine verbindliche Antwort zukommen zu lassen und kein hinhaltendes WischiWaschi.
      Zitat Karl:
      Der österreichische Aero Clubs hat als zuständige Luftfahrtbehörde klargestellt:
      Der österreichische Aero Club wurde unter anderem mit der Musterzulassung von Hänge- und Paragleitern beliehen. Aufgrund einer Zusammenarbeitsvereinbarung erfolgte die Musterzulassung durch den Technikreferenten des DHV als Organ des österreichischen Aero Clubs.
      Sämtliche Musterzulassungen, die so erfolgt sind, gehören daher dem Rechtsbestand an.
      Diese Arbeit ist anscheinend schon geschehen. Das mit dem rechtsfreien Raum ist eine Interpretation, die anscheinend der ÖAeC nicht so sieht. Ich werde mich bei Auskünften immer an die der zuständigen Behörde halten, woran denn sonst (vor allem, wenn diese Auskunft mir das Fliegen erlaubt)?
      Falls der ÖAeC irgendwann die Aussage machen sollte, niemand darf in Österreich mehr legal mit GS/HG fliegen, dann werde ich persönlich entsprechend darauf reagieren. Bis dahin .....................


      Grüsse Ritch
      Zuletzt geändert von Richard Brandl; 25.09.2008, 21:10.

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        #33
        AW: Versicherungsschutz in Ö

        Schade,

        dass niemand vom DHV hier mitliest und die Fragen beantwortet.
        So langsam frage ich mich, für was es diesen Verband überhaupt gibt. Vielleicht ist diese Frage ja leichter zu beantworten: Für was brauche ich den DHV?

        Eben bin ich unter Service auf einen link zu Sixt gestoßen und war zunächst erfreut, günstiger an Mietwagen zu kommen. Ich gab also die Daten unseres geplanten Urlaubs im Oktober ein und wunderte mich, dass ein Passat für den Hängegleiterverband auf den ersten Blick 6 Euro teurer war als wenn ein Privatmann das Fahrzeuug mietet. Wie gesagt: Auf den ersten Blick! Beim genaueren Hinschauen stellte ich nämlich fest, dass auf die 405 Euro Mietpreis für den DHV noch 19 % Märchensteuer kommen, während der Privatkundenpreis von 399,00 Euro der Komplettpreis war. Zufall? Nö, prüft selbst.

        Mal sehen, was ein Preisvergleich bei den Versicherungen bringt.

        Grüße,
        Michael
        Wird der Ton im Forum netter,
        liegt es wohl am Hochdruckwetter...

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          #34
          AW: Versicherungsschutz in Ö

          Zitat von setup Beitrag anzeigen
          Schade,

          dass niemand vom DHV hier mitliest und die Fragen beantwortet.
          Wieso?
          Der Richard Brandl (bzw. Karl Slezak) hat deine Frage doch schon beatwortet?
          Im übrigen: bist du dir sicher, dass dein Versicherungsschutz in Italien besteht?
          Hast du denn ein ärztliches Zeugnis über deine Flugtauglichkeit im Gepäck...?
          (und wer weiß was es in Italien sonst noch so gesetzlichen Bestimmungen zu beachten gibt)

          Kommentar


            #35
            AW: Versicherungsschutz in Ö

            Zitat von Richard Brandl Beitrag anzeigen
            Das mit dem rechtsfreien Raum ist eine Interpretation, die anscheinend der ÖAeC nicht so sieht.
            Nun hat der Vizepräsident des Österreichischen Aeroclub, der Jurist
            Dr. Schmautzer seine Meinung der geltenden Rechtslage angepasst:


            Seltsam Ritsch,

            du weißt naturgemäß mehr als ich, aber Dr. Peter Schmautzer ist immerhin der Vice des OeAeC.

            Aber oftmals weiß die Rechte nicht was die Linke macht!

            Oder so ähnlich. Lass´mers erstmal Gut sein!

            Grüßle, WA
            Grüßle,
            Wolfgang http://www.dgf-fn.de/

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              #36
              AW: Versicherungsschutz in Ö

              Zitat von WA Beitrag anzeigen
              Nun hat der Vizepräsident des Österreichischen Aeroclub, der Jurist Dr. Schmautzer seine Meinung der geltenden Rechtslage angepasst:
              Diese Aussage halte ich für eine Interpretation.

              In dem Schreiben auf der Aeroclub Hompage geht es um die Frage "Was ist mit Schirmen, die vor dem 1. Juli 2007 zugelassen wurden"
              In dem bei Soaringclub-Hohe wand zitierten Mail geht es offensichtlich um die Frage:
              Was brauche ich grundsätzlich, um mit einem (neuen?) Schirm in Österreich legal fliegen zu dürfen ... (sein Anschreiben an Dr. Schmautzer hat der Poster ja listigerweise weggelassen)

              Ihr dreht und wendet euch die Zitate schon so, wie sie gerade passen, nicht ...?

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                #37
                AW: Versicherungsschutz in Ö

                Zitat von paragleiter Beitrag anzeigen
                Wieso?
                Der Richard Brandl (bzw. Karl Slezak) hat deine Frage doch schon beatwortet?
                Im übrigen: bist du dir sicher, dass dein Versicherungsschutz in Italien besteht?
                Hast du denn ein ärztliches Zeugnis über deine Flugtauglichkeit im Gepäck...?
                (und wer weiß was es in Italien sonst noch so gesetzlichen Bestimmungen zu beachten gibt)
                Melde Dich mit Deinem richtigen Account an, dann können wir miteinander reden.

                Im März hatte ich einen Hubschrauberflug, für den mir meine Krankenkasse 10 Euro berechnete (Gesamtkosten 2.900,00 Euro). Wer trägt die Kosten, wenn ich in Ö einen ähnlichen Unfall habe und sich herausstellt, dass ich gar nicht hätte fliegen dürfen. Zahlt der DHV auch Bergungskosten im Ausland? Wenn ja, in welchen Ländern (keine Info auf den Seiten des DHV zu finden)

                Legal, illegal, scheißegal? Wenn ich eins gelernt habe: Private Versicherungen versuchen sich aus nahezu 100 %igen Sachlagen rauszumogeln. Wehe dem der einen Schaden hat und diesen quasi "verbotenerweise" verursacht oder erlitten hat. Ich hoffe, diese Erfahrung wird niemand von uns machen.

                Ich war nach meinem Unfall im März absolut überzeugt, dass meine Unfallversicherung ein paar Taler hätte springen lassen müssen. Mein (Ex) Versicherungsmakler hatte auf mündliche Anfrage meinerseits damals gesagt, meine Unfallversicherung sei ausreichend und Gleitschirmfliegen sei versichert. Hat mich einiges gekostet nicht genauer das Kleingedruckte gelesen zu haben . Deshalb frage ich heute lieber einmal mehr.

                Andererseits: Ich hatte vor einem Jahr die A-Schein Prüfung gemacht und dort einiges zum Thema Luftrecht gelernt. Da weder der DHV noch meine Flugschule mich schriftlich informiert haben dass das Gelernte zum Teil an Gültigkeit verloren hat, kann ich ja auch eigentlich nichts davon wissen und muss davon ausgehen, dass alles noch so ist wie vor einem Jahr. Insofern kann mir eigentlich niemand vorwerfen, vorsätzlich, geltendes österreichisches Recht verletzt zu haben. Ob mir das allerdings bei einem eventuellen Rechtsstreit mit einer Versicherung weiterhilft wage ich zu bezweifeln.

                Gute Nacht,
                Michael
                Wird der Ton im Forum netter,
                liegt es wohl am Hochdruckwetter...

                Kommentar


                  #38
                  AW: Versicherungsschutz in Ö

                  ------ quote -------
                  Im März hatte ich einen Hubschrauberflug, für den mir meine Krankenkasse 10 Euro berechnete (Gesamtkosten 2.900,00 Euro). Wer trägt die Kosten, wenn ich in Ö einen ähnlichen Unfall habe und sich herausstellt, dass ich gar nicht hätte fliegen dürfen.
                  --------------------------

                  Die Krankenkasse dürfte nicht das Problem sein, denn deren Leistungen verlierst du ja nicht mal bei Suizidversuch...

                  In der Tat ist die Unfallvers. die Kritische hier. Da kann es Probleme geben, falls denen die Problematik überhaupt bewußt ist. Kann man schwer abschätzen.

                  Und eines haste ja jetzt gelernt, nãmlich daß mündliche Zusagen in der Tat bei Versicherungen nicht viel wert sind. Wichtige Sachen eben immer schriftlich, dann hättest Du was in der Hand gehabt.
                  Aber ist müßig im Nachhinein sich zu ärgern, solange der Unfall nochmal gut gegangen ist und man noch draus lernen kann ist's ja alles noch ok.
                  Wenn es piept - eindrehen...

                  Kommentar


                    #39
                    AW: Versicherungsschutz in Ö

                    Aber ist müßig im Nachhinein sich zu ärgern, solange der Unfall nochmal gut gegangen ist und man noch draus lernen kann ist's ja alles noch ok.
                    Yepp Marcel,
                    so seh ich das auch. Deshalb habe ich jetzt auch Anfragen bei Versicherungen gestellt und werde mir das für diesen Zeitraum auch schriftlich geben lassen.

                    LG,
                    Michael
                    Wird der Ton im Forum netter,
                    liegt es wohl am Hochdruckwetter...

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                      #40
                      AW: Versicherungsschutz in Ö

                      Zitat von setup Beitrag anzeigen
                      ...
                      Andererseits: Ich hatte vor einem Jahr die A-Schein Prüfung gemacht und dort einiges zum Thema Luftrecht gelernt. Da weder der DHV noch meine Flugschule mich schriftlich informiert haben dass das Gelernte zum Teil an Gültigkeit verloren hat, kann ich ja auch eigentlich nichts davon wissen und muss davon ausgehen, dass alles noch so ist wie vor einem Jahr. Insofern kann mir eigentlich niemand vorwerfen, vorsätzlich, geltendes österreichisches Recht verletzt zu haben.
                      ...

                      Gute Nacht,
                      Michael

                      H A L L O forum,

                      es ist schon 10:13 und ich bin wirklich der erste, der das kommentiert?


                      ______________________________________
                      Grüße aus 0m GND,

                      Flynix

                      Kommentar


                        #41
                        AW: Versicherungsschutz in Ö

                        Hallo

                        Jeder (und nicht nur Piloten) muss sich über neue Rechtssituationen selbst Informieren!!!
                        Bei uns in Ö gibt es auf den Gemeindeämtern Anschlagtafeln auf denen alles Publiziter wird, wenn es die Allgemeinheit betrifft.
                        Für uns Piloten gibt es den Aeroclub + die Austrocontrol, wo wir uns informiernen müssen, und da brauchts du nur auf die HP zu gehen, da steht dass dan.
                        In D gibt es die DHV HP wo alles relevante veröffentlicht wird... die Aussage mich hat niemand Infoermiert und deswegen bin ich legal unterwegs zeigt wieder welche Idi... Scheine haben. Sei froh wenn dir niemand mangel zuverlässigkeit den Schien abnimmt.... Also sowas blödes erwarte ich mir von einem 5jährigen in der Trotzphase...

                        Die Übergangsfrist war bin 01. Juli, seit da an besteht die Grauzone...

                        Und wie gesagt, das fehlen eines Titels, einer Urkunde, oder irgendeiner Unterschrift kann keine Unfallkausalität darstellen. Lasst euch nicht auf den Schädl schei... und gebt klein bei wenn die Versicherung sagt: da zahl ma nix... Ab vors Gericht....

                        Meine Versicherung häte zahlen müssen weil mein Agent sagt... bla bla bla Bei einer Unfall muss ich das expliziet im Vertrag stehen haben- Paragleiten ist ein Risikosport... Die Versicherungen haben aber kontrahierungszwang, bei einer max. Prämienerhöhung von 3%o der Vers. Summe.

                        HUBSCHRAUBERFLÜGE werden nicht gezahlt, wenn nicht z.B. in der Haftpflicht expliziet mitversichert, ADAC, ÖAMTC , Creditkarten etc... zahlen keinen Primärtransport weil Risikosport!!!

                        So das war jetzt off Topic... aber das sollte für den normalpiloten keine Neuerung sein...

                        Wir wissen zwar alle fussballergebnisse der letzten 30 jahre, vieviel PS unser Auto hat, und wie Hoch der Einspritzdruck ist, aber Grundlegende Dinge fehlen.....

                        Dann hat die Ploitik ihr Ziel erreicht,... lauter unmündige Puppen, die man tanzen lassen kann, solange sie ihren XY Leasingwagen haben, ein Haus das der Bank gehört und einen Flatscreen, wo noch 122 Monatraten beim Geiz ist Geil offen sind....

                        So das war jetzt böse, aber wir reden um den Brei herum, wie die Politik.

                        In Ö wird sich vor den Wahlen gar nix mehr tun, und nachher wird sicher nicht als erstes entschieden wie Schirme zugelassen werden. Es gibt von Seiten der WKÖ - in Einvernehmen mit dem OeAeC - seit längerer eine klare Eingabe zu einer Novelle der ZLLV an das BMVIT.
                        Darin wird vorgesehen die HGundPG aus dem BMVIT auszulagern.
                        Das ganze ist aber auf Ministerebene noch nicht abgesegnet oder bearbeitet.

                        LG Martin

                        PS: Mannen von überall her, kommt zu uns fliegen, weil ihr fliegt schon weig illegal - legal bei uns und nicht erst seit 2008.
                        Wenn manche Beiträge von Fhelren nru so strorzen...
                        Die habe ich dann mit meinem total versifften Laptop geschrieben...

                        Kommentar


                          #42
                          AW: Versicherungsschutz in Ö

                          Zitat von sny Beitrag anzeigen
                          Hallo

                          ...Und wie gesagt, das fehlen eines Titels, einer Urkunde, oder irgendeiner Unterschrift kann keine Unfallkausalität darstellen. Lasst euch nicht auf den Schädl schei... und gebt klein bei wenn die Versicherung sagt: da zahl ma nix... Ab vors Gericht....
                          na, ja,

                          um mal wieder einen schönen Vergleich anzustellen:

                          Wenn ich mit einem Auto das keine Zualssung hat und seit 6 Jahren nicht beim TÜV war und dessen Bremsen vielleicht total tot sind, in einen Unfall verwickelt bin, dann wird die Versicherung schnell mal auf Ihre Bedingung hinweisen und sagen: Ohne ornungsgemäße Zulassung und Plakette kein Versicherungsschutz.

                          Das Fehlen des Papperls am Nummernschild ist bestimmt nicht die Ursache des Unfalls, aber der Hintergrund, warum da keines geklebt hat, schon.

                          Deshalb auch beim Gleitschirm:
                          Nicht das Feheln der Urkunde (4g Stofffetzens am Untersegel) ist die Unfallursache, sondern die Tasache, dass dieses Gerät so nie eine Zulassung bekommen hätte. (wird jedenfals evtl. die Versicherung behaupten)
                          Zuletzt geändert von Flynix; 26.09.2008, 10:39. Grund: Schriebfehler
                          ______________________________________
                          Grüße aus 0m GND,

                          Flynix

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                            #43
                            AW: Versicherungsschutz in Ö

                            gleiches gilt wohl fürs Fliegen ohne Flugschein:

                            Wer keinen Flugschein hat wird sich schwertun, von der Versicherung eine Leistung zu belkommen. Das Argument "das Fehlen eines Dokumentes kann keine Unfallursache sein" zieht einfach nicht.
                            ______________________________________
                            Grüße aus 0m GND,

                            Flynix

                            Kommentar


                              #44
                              AW: Versicherungsschutz in Ö

                              Vorab: So unrecht hat unser setup ja nun nicht, wenn er sich über die mangelnde Information seiten unseres wie auch des österreichischen Verbandes beschwert. Ich kann mich nicht erinnern von seiten des DHV auf seiner Webside über die Problematik aufgeklärt worden zu sein. Lediglich erst Nachfragen verschiedener user ergaben einige - wenn auch teilweise sehr verwirrende - Antworten. Gleiches gilt im übrigen auch für den OeAeC, der m.W. auch erst auf mehrmaliges Nachfragen sich genötigt sah, zu antworten.

                              Fassen wir mal zusammen (so habe ich es jedenfalls verstanden, bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege):

                              1. Da wird behauptet, dass Fliegen in Österreich für deutsche Piloten "illegal" ist, wenn sie Geräte fliegen, die nicht die österreichischen Zulassungspapperl aufweisen. (Im übrigen gab es vor Monaten - soweit ich mich erinnere - die Information vom DHV, dass österreichische Piloten auf ihren Schirme eine österreichische Zulassung benötigen - rote Papperl - während deutsche Piloten die bisherigen, damals noch ausschließlich DHV-Plaketten, benötigen). Diese Behauptung der "Illegalität" wird im wesentlich gestützt auf Interpretationen der österreichischen Regularien, zudem untermauert durch eine auf Nachfrage gemachte Stellungnahme des Dr. Schmautzer vom OeAeC.

                              2. Auch erst auf Nachfrage erklärt hierzu Karl Slezak vom DHV, dass sich für deutsche Piloten in Österreich nichts ändert, sofern sie ein Gerät fliegen, das vor dem 07.02.2008 eine entsprechende Musterzulassung erhalten hat.

                              3. Dr. Schmautzer hat ein anderes Datum in petto: 01.07.2007. Er behauptet, dass alle Geräte, die vor diesem Zeitraum zugelassen wurden (also auch die mit DHV Gürtesiegel), legal in Österreich geflogen werden können.

                              4. Zu guter Letzt folgen nun noch einige versicherungsrechtliche Interpretationen sowohl von AXA als auch von Gerling, die allesamt eher zur Verwirrung als zur Aufklärung beitragen. Sicher ist richtig, dass das Fehlen eines Papperls nicht ursächlich für den Versicherungsschaden ist. Aber Fakt ist doch, dass mir das im Zweifel nichts nützt, wenn formale Kriterien nicht erfüllt sind. Einige user haben hier m.E. zu Recht darauf hingewiesen. So sind Beispiele aus dem KFZ-Bereich durchaus anwendbar, ein Halter eines nicht zugelassenen Autos hat auch keinen Versuicherungsschutz, auch wenn ansonsten das KFZ alle technischen Voraussetzungen erfüllen würde.

                              Also DHV, ich denke Aufklärung (und nicht nur Interpretationen, dass es so oder so sein könnte) ist dringend geboten:

                              1. Generell: Ist Fliegen in Österreich für deutsche GS-Piloten nun illegal oder nicht?
                              2. Welches Datum für die Gerätezulassung hierbei ist nun relevant? Der 01.07.2007 oder der 07.02.08?
                              3. Es war die Rede, dass demnächst eine Klarstellung von seiten des OeAeC erfolgen soll. Wann ist mit dieser Klarstellung zu rechnen?

                              Und ja, "vol libre" sieht anders aus. Aber wenn man schon meint, alles was unser Hobby betrifft immer unübersichlicheren Regularien unterwerfen zu wollen, dann ist Aufklärung dringend geboten. Wir haben keine Lust, unliebsame Überraschungen zu erleben...

                              Richard
                              Zuletzt geändert von Richard S.; 26.09.2008, 11:27. Grund: vermaledeite Rehcstchriebnug
                              Alles was wir vom Leben mitnehmen, ist das was wir gelebt haben (Brasilianisches Sprichwort)

                              Kommentar


                                #45
                                AW: Versicherungsschutz in Ö

                                Zitat von Flynix Beitrag anzeigen

                                Wenn ich mit einem Auto das keine Zualssung hat und seit 6 Jahren nicht beim TÜV war und dessen Bremsen vielleicht total tot sind,

                                Moment.

                                Die Problematik in Ö besteht darin, das es keine Regelung bezüglich Zulassung, Zulassungsanerkennung, BZW nicht mehr Akzeptierte DHV Zulassung geht.

                                Die Schirme sind die ganz gleichen wie vorher, die Schirme entsprechen einer Norm, die Schirme sind bei unseren D nachbarn zugelassen. Es sind also die gleichen Punkte erfüllt, die es vorhe waren....

                                Wenn Bayern sagt, wir erkennen die Zulassung des Audi A4 mit 10-2008 nicht mehr an, und das nur aufgrund einer Inkompetenz eines Minsiters.,. oder mehrerer, dann wirdt TROTZDEM im Falle eines Unfalls deine haftplich zahlen müssen, wenn du als Hesse mit dem Auto dort fährst!
                                Natürlcih wenn dein Auto keinen TÜV und kaputte Bremsen hast... ist das was anderes...

                                Wenn du mit 10 Jahre alten Wettkampfleinen fliegts, und dein Hersteller verlangt Tausch, 1x im jahr oder alle 100 Stunden und dir zerlegts di Kiste ist es egal ob das in Ö oder D passiert... das war nicht Vorschriftskonform.

                                Aber nur weil in Ö die Anerkennung einer Zulassung nicht reguliert ist, und das nicht aus einem Technischen Hintergrund sondern aus Schlamperei auf Funktionärsebene... ist das kein Regressgrund.

                                Außerdem lasss ma die Katze im Sack: Wenn ich mit 0,8% einen Unfall baue haeißt das noch lange nicht, dass meine GESETZLICHE Haftplicht Leistungsfrei ist.... Bei der Privatunfall schauts anders aus...

                                Mit einem Gleitschirm, der technisch ok ist (und keine kaputten Bremsen hat) flieg in Ö,
                                wenn du daheim damit legal fliegst.....,

                                LG Martin


                                Und Solange ihr eine gewartete Ausrüstung habt, einen gültigen Schein, die versicherung abgeschlossen, und eine gewisse Vernunft bezüglich Wetterlage mitbringt passt das...

                                Undfallkausalität beim Paragleiten ist zu 99% der depperte Pilot!!!!!!!!!

                                LG Martin
                                Wenn manche Beiträge von Fhelren nru so strorzen...
                                Die habe ich dann mit meinem total versifften Laptop geschrieben...

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