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Flugverbot Regularien

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    #16
    AW: Flugverbot Regularien

    Hey Baldus,

    das ist nun der dritte Post von Dir den ich einfach nicht verstehe....inhaltlich.
    Wo Du doch schon so alt bist
    ...wahrscheinlich bin ich zu alt für so was hier...
    dürfte ich Dich da bitten in verständlichen ganzen Sätzen zu schreiben?

    Welcher Käptain muss auf welche Brücke um was zu tun? Flugverbote aussprechen?

    ....Forum unterglieden nach Alter, Liz., Fliegerkariere...
    Ich denke Du meinst da Punkten zu können!? Ziemlich überheblich.

    ...und weil es mich geärgert hat, äger ich mal zurück: Ich find das Medical voll in Ordnung und sollte auch beim Gleitschirmfliegen eingeführt werden.

    Kommentar


      #17
      AW: Flugverbot Regularien

      Zitat von baldus Beitrag anzeigen
      ...Forum unterglieden nach Alter, Liz., Fliegerkariere...dann muss man sich jedenfalls nicht anonym von jugen Leuten angriegen zu lasen...
      vielleicht auch eine Untergliederung nach Inhalt und Rechtschreibung?

      Kommentar


        #18
        AW: Flugverbot Regularien

        sehr schön, ok:
        ganz einfach, denke ich, gehts um den Respekt vor den piloten an sich, den Spirit), den Erfahrerenen an sich, und nicht darum, dem anderen eins auszuwischen!

        hatte schon den eindruck im letzten blog, als wären flugschuüler auf der einen Seite des

        da keiner aus OE, CH, ich selbst und noch jemand aus FR (die sich wohl sowieso nur kapuut lachen, (ja es jibbt noch eine Fliegerwelt ausserhalb der WM ) Norhhangs, aber auch erstaunlicherweise Von der Gegenseite einige aus OE, was ich nicht vesrtehen kann....


        ist ja eigentlich auch egal, ich war ja schliesslich nicht dabei und nicht pers. betroffen!
        Zuletzt geändert von baldus; 21.07.2010, 22:45.

        Kommentar


          #19
          AW: Flugverbot Regularien

          Zitat von Vibe Beitrag anzeigen
          Ich finde, daß jeder der sich die Mühe macht ein Fluggebiet zuzulassen, dafür die ganzen behördlichen Strapazen auf sich nimmt, das zu Kreuze kriechen bei den Eigentümern, das Pachtgeld bezahlt... Wenn jemand dafür sorgt, daß dort gemäht wird, der Müll wegräumt und ein geregelten Flugverkehr möglich ist, daß derjenige dann auch das Recht haben sollte ganz frei zu entscheiden wen er dort fliegen lassen will und wen nicht. Punkt!

          Claus
          Das, lieber Claus alias Vibe, kannst Du so schreiben, wenn der deutsch-typische Start- und Flugplatzzwang aufgehoben ist, und nur dann. Andernfalls ist mindestens die Gemeinnützigkeit im Eimer. Und dieses Echo verträgst und überlebst Du nicht.

          Zitat von AirWalK Beitrag anzeigen
          Hey Baldus,

          ...

          ...und weil es mich geärgert hat, äger ich mal zurück: Ich find das Medical voll in Ordnung und sollte auch beim Gleitschirmfliegen eingeführt werden.
          Na. dann warte doch ganz einfach ab, bis Du auch davon betroffen bist. Die dann von dir erfolgende Stellungnahme - wenn überhaupt noch - wird sehr sicher anders aussehen.

          Gruß hob

          Kommentar


            #20
            AW: Flugverbot Regularien

            Ich finde es im Moment nicht sinnvoll, Regularien in dieser Art einführen zu wollen.
            Wenn es gehäuft zu willkürlichen Startverboten und/oder gefährdendem Flugverhalten käme, würde es ohnehin unvermeidlich, aber solange es sich um Ausnahmen handelt, reicht es völlig, diese öffentlich oder verbandsintern zu diskutieren, und eine unbürokratische Lösung zu finden.

            Es ist aus meiner Sicht absolut sinnvoll, einem Startleiter auch das Recht zu lassen, und im Zweifel sogar willkürlich, ein oder mehrere Startverbote zu erteilen, wenn zur Aufrechterhaltung der Sicherheit ein schnelles Handeln erforderlich wird.

            Dass Startverbote aus anderen Gründen nicht statthaft sind, stand ohnehin nie infrage. Vereinbaren (aber bitte ohne gleich neue Verordnungen einzuführen) sollte man höchstens, ob auch längerfristige oder unbefristete Startverbote ausgesprochen werden können, bzw. ob diese dann nicht der Zustimmung des DHV bedürfen sollten.

            Ich muss an dieser Stelle zugeben, dass ich den Fortsetzungskrimi, "...wegen Werbung..." nur bis Seite 20 gelesen habe und dann nur noch die letzten drei. Wenn da also zwischen #21 und #85 noch 500 weitere Beschwerden über Willkür laut geworden sein sollten, ist mein Appel hier natürlich überholt.

            LG Jochen
            ambitionierter Sonntagsflieger

            Kommentar


              #21
              AW: Flugverbot Regularien

              Zitat von baldus Beitrag anzeigen
              kenne genug Fleigerkollegen (die wie ich ne PPL-LIZ haben), die aufgrund des gesundheitlichen Zustandes leider jetzt keine Liz. mehr haben.

              Ein kleiner Exkurs über den Tellerrand sei bitte erlaubt.

              Da gehts bei den Segelfliegern und in der E-Klasse schon beim grounden geradzu grausam zu!
              schlechtes Beispiel

              Jeder der gegroundeten Piloten ist aufgrund eines Medicals gegroundet. Das sind nachvollziehbare und nachlesbare Vorschriften, mit Nachuntersuchungen usw..

              Jedenfalls entscheidet der Fliegerarzt nicht über dein Medical nach Lust und Laune


              Ob es sinnvoll ist dass jeder Segelopa beinahe Astronautentauglichkeit nachweisen muss, ist ein anderes Thema, aber jedenfalls ist es klar geregelt.

              Genau das fehlt aber hier

              Kommentar


                #22
                AW: Flugverbot Regularien

                Zitat von baldus Beitrag anzeigen
                sehr schön, ok:
                ganz einfach, denke ich, gehts um den Respekt vor den piloten an sich, den Spirit), den Erfahrerenen an sich, und nicht darum, dem anderen eins auszuwischen!

                hatte schon den eindruck im letzten blog, als wären flugschuüler auf der einen Seite des

                da keiner aus OE, CH, ich selbst und noch jemand aus FR (die sich wohl sowieso nur kapuut lachen, (ja es jibbt noch eine Fliegerwelt ausserhalb der WM ) Norhhangs, aber auch erstaunlicherweise Von der Gegenseite einige aus OE, was ich nicht vesrtehen kann....


                ist ja eigentlich auch egal, ich war ja schliesslich nicht dabei und nicht pers. betroffen!

                Kannst Du bitte irgendwie versuchen, wieder in verständlichen Sätzen zu schreiben?

                Kommentar


                  #23
                  AW: Flugverbot Regularien

                  Zitat von El Zorro Beitrag anzeigen
                  Kannst Du bitte irgendwie versuchen, wieder in verständlichen Sätzen zu schreiben?
                  Oder vielleicht besser noch, Baldus, da Du ja eh nicht dabei warst, keine Ahnung hast, nicht Partei ergreifen willst, sondern bloß Treckie bist, es Dich sowieso nix angeht und's eigentlich eh egal ist, in einem eigenen Plapper-Thread unter lauter Gleichgesinnten?

                  Zitat von baldus Beitrag anzeigen
                  ... ganz einfach, denke ich, gehts um den Respekt...
                  Ganz genau! Jedenfalls ist es einfach schlechtes Benehmen, die Diskussion um Richards wohlüberlegten Vorstoß mit sinnfreiem Wortschwall vollzulärmen! Richard hat sich eine Menge Arbeit gemacht, die Diskussion an diesem Punkt voranzubringen. Und wie immer Du inhaltlich dazu stehen magst, Richards Anstrengung und Ernsthaftigkeit gehört respektiert - wenn Du also etwas dagegen einzuwenden hast, dann tue das in einer Weise, die zumindest ansatzweise ebenfalls soetwas wie intellektuelle Anstrengung und Ernsthaftigkeit erkennen läßt. Allerdings frage ich mich nach der Lektüre von zig Deiner Posts zunehmend,... --- ach, lassen wir's...

                  * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * *

                  Zitat von Vibe Beitrag anzeigen
                  Ich finde, daß jeder der sich die Mühe macht ein Fluggebiet zuzulassen, dafür die ganzen behördlichen Strapazen auf sich nimmt, das zu Kreuze kriechen bei den Eigentümern, das Pachtgeld bezahlt... Wenn jemand dafür sorgt, daß dort gemäht wird, der Müll wegräumt und ein geregelten Flugverkehr möglich ist, daß derjenige dann auch das Recht haben sollte ganz frei zu entscheiden wen er dort fliegen lassen will und wen nicht. Punkt!

                  Claus
                  Claus, Dir ist doch klar, in welchem Kontext Richards Vorschlag entstanden ist? Daß es im Grunde darum geht, ein Regelwerk zu schaffen, das begründbare Sanktionen abzusichern vermag, aber Willkürakte nach Möglichkeit ausschließt. Bist Du sicher, daß Du dagegen ein unbeschränktes, nicht einmal anständig zu begründendes Recht auf den Nasenfaktor setzen willst?

                  Es ist doch so: Wer den Schein besitzt, hat das (staatlich verbriefte) Recht, an zugelassenen Startplätzen zu fliegen. Wird ihm dies verweigert, ist das im Grundsatz ein massiver Eingriff in seine Freiheitsrechte! Das nun sollte nicht nachvollziehbar begründet werden müssen, von keiner Kontrollinstanz überprüfbar sein?

                  Und dann: Wer spricht das Verbot denn aus? Die Herren des Platzes, sagst Du. Aber diese Herren nehmen doch für sich ebenso in Anspruch, anderswo Ihr Recht, zu fliegen, auch wahrnehmen zu dürfen. Wer ist denn nur seßhaft in diesem Sport? Alle Gleitschirmflieger sind doch mehr oder weniger Nomaden. Und was würde z.B. der Meister der Nordhelle toben, wenn man ihm in Sillian kurzerhand Flugverbot erteilen würde, weil er sich halt in der dortigen Szene inzwischen allzu unbeliebt gemacht hat? (Wobei man dort zumindest gute Gründe hätte, ihm und seinen Zöglingen wenigstens bei "dichtem Schneetreiben" den Start zu untersagen...).

                  Ich kann schon nachvollziehen, daß Du eine instinktive Abneigung dagegen hast, Leuten, die unbestritten viel Engagement in Zulassung und Betrieb ihrer Fluggelände gesteckt haben, zusätzliche Vorschriften aufzuhalsen. Aber das Problem ist, daß alles Engagement eben kein Freibrief für poltrige Intoleranz ist. Die verträgt dieser Sport gerade nicht!

                  Gruß Rüdiger
                  Zuletzt geändert von ruewa; 23.07.2010, 02:46. Grund: ach, lassen wir's...

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                    #24
                    AW: Flugverbot Regularien

                    Hallo miteinander,

                    da mein Beitrag im Pulverdampf der Diskussion "Startverbot aufgrund von Werbeaufschrift" sicher untergegangen ist (#1267), möchte ich meine Position zu Richards Vorschlag hier nochmals darlegen:

                    Ich möchte mal auf diesen Vorschlag zurückkommen, zu den Verwirrungen um den Fall Flori ./. Nordhelle kann ich nichts beitragen. Will ich auch nicht, zu undurchsichtig ist für mich das Ganze - und bis jetzt sehe ich auch nur Verlierer auf allen Seiten.
                    Richard's Vorschlag unterstütze ich voll-inhaltlich. In eine Konfliktsituation, die mit einem Flugverbot seitens eines Geländehalters endet, kann jeder von uns kommen - und sei es durch ein Missverständnis. Dann ist es gut, wenn es etwas Gewaltenteilung nach rechtsstaatlichen Grundsätzen gibt und solche Dinge nicht allzusehr ausufern können.
                    Nun bleibt die Aufgabe, diesen Vorschlag in einem Antrag zu formulieren, einen Delegierten für die JHV zu finden, der den Antrag dort vorträgt und eine Mehrheit dafür zu finden. Wichtig hierfür ist auch, dass der Vorstand die Annahme des Antrags den Delegierten der JHV empfiehlt - (m)eine Erkenntnis aus den Ereignissen um die JHV 2008 in Bruchsal.

                    Gruss Hartmut

                    So, und noch ein kleiner, aber notwendiger Nachtrag an baldus, zum Thema "Respekt vor dem Alter und fliegerischer Kompetenz":

                    baldus, Du scheinst über einige der Diskussionsteilnehmer hier recht wenig zu wissen. Es sind nicht alles Flugneulinge und Schüler, die nicht Deine Ansichten teilen.
                    Richard S. und ruewa sind gestandene Piloten mit vielen Jahren Flugerfahrung - das solltest Du einfach mal im Hinterkopf behalten....
                    Lies doch einfach mal die Beiträge, die die einzelnen Diskussionsteilnehmer sonst noch so verfasst haben, dann wirst Du das sehr schnell herausfinden. Viel Spass noch...
                    https://vimeo.com/49892438

                    Kommentar


                      #25
                      AW: Flugverbot Regularien

                      Hallo zusammen,

                      offensichtlich ist das Interesse, verbindliche, nachvollziehbare und transparente Regeln bei der Verhängung von Flug- und/oder Startverboten zu haben, nicht sehr ausgeprägt. Das mag seine Ursache darin haben, dass offensichtlich in dem allermeisten Fluggebieten Startverbote eine absolut untergeordnete Rolle spielen. Das ist erfreulich.

                      Gleichwohl - und das ist hier sattsam bekannt - gibt es Fälle, in denen Startverbote verhängt wurden, denen, ich formulier es mal vorsichtig, der Geruch der Willkür anhaftet. Und um Willkür auszuschließen, bedarf es aus meiner Sicht klarer Regeln. Bevor also der Vorschlag von mir hier endgültig im IT-Nirwana verschwindet, möchte ich das Thema nochmal aufgreifen und Euch nochmal bitten, Euch der Fragestellung anzunehmen.

                      Ich werde aller Voraussicht nach keine Möglichkeit haben an der DHV-JHV teilnehmen zu können. (Als Nichtvereinsmitglied gehen die Chancen gegen Null, als Delegierter gewählt zu werden.)Von daher wäre es schön, wenn die von mir vorgeschlagenen Regularien hier aufgegriffen, gerne auch verbessert oder verändert werden und zumindest auf der JHV zur Diskussion gestellt werden könnten.

                      In diesem Sinne
                      schöne Flüge
                      Richard
                      Zuletzt geändert von Richard S.; 02.08.2010, 12:32.
                      Alles was wir vom Leben mitnehmen, ist das was wir gelebt haben (Brasilianisches Sprichwort)

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                        #26
                        AW: Flugverbot Regularien

                        Grundsätzlich stimme ich einer Regelung dieser Art zu!

                        Nur kann es nicht sein, dass ein Geländehalter willkürlich entscheiden darf, wer fliegen darf und wer nicht.
                        Vielmehr sollte es meiner Meinung nach so laufen, dass der Geländehalter ein Fehlverhalten anzeigt (beim DHV, der Polizei, dem LBA oder wem auch immer) und die zuständige Stelle dann über Sanktionen entscheidet.
                        Wenn ich mit dem Auto zu schnell oder alkoholisert fahre, nimmt mir ja auch nicht der Betreiber einer Mautstraße den Führerschein...
                        Zuletzt geändert von Grischä; 02.08.2010, 14:11. Grund: Rechtschreibfehler
                        Alle reden vom Wetter, aber keiner unternimmt was dagegen.
                        Karl Valentin

                        Kommentar


                          #27
                          AW: Flugverbot Regularien

                          Grischä
                          Deine Meinung über Eigentum lässt ja tief blicken..aber als Geländehalter darf man selbstredend auch jemand das Autofahren verbieten, wenn die Strasse privat ist, ob der nun nüchtern oder betrunken ist.

                          Kommentar


                            #28
                            AW: Flugverbot Regularien

                            Zitat von ruewa Beitrag anzeigen
                            ....Es ist doch so: Wer den Schein besitzt, hat das (staatlich verbriefte) Recht, an zugelassenen Startplätzen zu fliegen...
                            richtig, aber dies gilt von meinem Verständnis her nur für "öffentliche" zugelassene Startplätze. Handelt es sich aber um ein Privatgelände, dass von einer oder mehreren Personen oft nach schwierigen Verhandlungen zugelassen wurde, dann sieht die Sache m.E. anders aus. Dann sollten diese auch das Recht haben, Regeln auf zu stellen und ggf. auch Verbote auszusprechen. Mit einem Führerschein habe ich ja auch nicht automatisch das Recht, auf allen Straßen fahren zu dürfen sondern muss akzeptieren, dass u.U. auf Privatgeländen andere Regeln (bis hin zu Fahrverboten) gelten...

                            Ich weiß jetzt aus dem Stehgreif nicht, ob es in Deutschland solche "öffentlichen" Fluggelände überhaupt gibt (es müssten ja dann eigentlich offene, vom Verband oder öffentlichen Institutionen, z.B. Gemeinden, für alle Flieger zugelassene Gelände sein), aber bei unseren "mitteldeutschen" in der Regel von Vereinen und mitunter Einzelpersonen zugelassenen Geländen kann ich schon verstehen, wenn sich diese ihr Gelände nicht von rücksichtslosen Gastfliegern kaputt machen lassen wollen. In diesem Sinne habe ich auch das Post von Claus verstanden.

                            Gruß Peter
                            **** Fliegen macht Spaß.... egal womit ****

                            Kommentar


                              #29
                              AW: Flugverbot Regularien

                              Zitat von PeWe Beitrag anzeigen
                              richtig, aber dies gilt von meinem Verständnis her nur für "öffentliche" zugelassene Startplätze. Handelt es sich aber um ein Privatgelände, dass von einer oder mehreren Personen oft nach schwierigen Verhandlungen zugelassen wurde, dann sieht die Sache m.E. anders aus. Dann sollten diese auch das Recht haben, Regeln auf zu stellen und ggf. auch Verbote auszusprechen. (...)

                              Ich weiß jetzt aus dem Stehgreif nicht, ob es in Deutschland solche "öffentlichen" Fluggelände überhaupt gibt...

                              ... kann ich schon verstehen, wenn sich diese ihr Gelände nicht von rücksichtslosen Gastfliegern kaputt machen lassen wollen.
                              Hallo Peter,

                              Du führst es ja selbst ad absurdum. Wir wissen doch alle, daß die (i.d.R. von Vereinen betreuten) Fluggelände weder mit öffentlichen Straßen noch mit privaten Wohnungen vergleichbar sind - sie liegen irgendwo "dazwischendrin" auf dieser Skala. Wo genau, diese Diskussion finde ich ehrlich gesagt eher unergiebig. Ich vertraue da statt auf juristische Sophistik eher auf die ganz einfachen Überlegungen, auf den "gesunden Menschenverstand".

                              Natürlich kann man sagen "Meins ist meins". Aber so - auch darüber brauchen wir nicht zu streiten - funktioniert die Gleitschirmwelt ja nicht. Sie basiert vielmehr auf einem "Common Sense": Wir lassen Euch bei uns fliegen, Ihr laßt uns bei Euch fliegen. Wenn z.B. die Nordhelle-Leute jemanden vom Acker jagen, weil er die vereinseigene Flugschulreligion mit seiner Schirmaufschrift beschmutzt, dann sollen sie das eben in Gottes Namen tun mit dem Argument "Is' unser Platz, und wir bestimmen, welche Flugschule hier gut gefunden werden muß". Dann sollen sie aber auch die Konsequenz ziehen und sich auf ihr Gelände beschränken. Da sie aber andererseits ihre meisterhaft betreuten Flugreisen z.B. auch im Sillianer Schneetreiben unternehmen wollen, würden sie doch wohl äußerst empört reagieren, wenn man sie dort ebenso behandeln würde, wie sie das anderen gegenüber bei sich in Anspruch nehmen! Also: So funktioniert das Ganze nicht! Wenn man selbst nicht nach "Nasenfaktor" behandelt werden möchte, darf man auch andere nicht so behandeln - eine ziemlich einfache (wenn auch für manche schwer nachvollziehbare) Lebensweisheit, zugegeben...

                              Eine ganz andere Sache ist, wenn sich jemand wirklich daneben benimmt, sprich andere gefährdet. Dann gibt es eine Reihe möglicher Maßnahmen, an deren Anfang ein Gespräch unter Fliegern steht und erst ganz am Ende ein Startverbot. Sieht man sich als Verein / Geländehalter gezwungen, das drastische Mittel eines Startverbots zu verhängen, dürfte man doch keine Mühe haben, a) es sachlich zu begründen und b) darzulegen, welche Zwischenschritte man versucht hat und aus welchen Gründen sie gescheitert sind. Man wird c) dann auch in der Lage sein, Kriterien für einen Weg zurück formulieren zu können. Man wird dann vor allem auch kein Problem damit haben, sich die Rückendeckung des Verbands hierfür zu suchen. Im Fall Florian, aber das brauchen wir hier nicht zum 237. Mal durchzukauen, haben diese eigentlich selbstverständlichen Grundforderungen den Verein sosehr in die Bredouille gebracht, daß ihm außer nachhaltigem Wegducken des Hauptmanns und der Feldwebel im Schützengraben, einem koordinierten Hohelied auf den Religionsgründer und dem gelegentlichen Auftrag an die kleinen Soldaten, wild um sich schlagend sich im Ausfall zu verbrennen, nichts mehr einfiel. Die Vorwürfe gegen Florian sind so schwach vorgebracht worden, daß eigentlich jedem klar geworden sein muß, daß sie einfach an den Haaren herbeigezogen sind. Wenn sie es nicht wären, wäre es doch wohl kaum derart schwierig, einen Schritt aufeinander zu zu gehen.

                              Die Nordhelle, Peter, ist ein arg schlechtes Beispiel, und vor Jahren haben die Schwarzwaldgeier ein kaum weniger mieses abgeliefert. Was man aber andererseits ernst nehmen muß, ist doch die Sorge vieler Vereine, die diese Geschichten gewiß aufmerksam und mit sehr gemischten Gefühlen verfolgen, welche Handlungsmöglichkeiten sie denn haben, wenn sie selbst einmal mit einem wirklich ernsten und begründbaren Konflikt konfrontiert sind. Wie können sie einen aus ihrer Sicht untragbaren Zustand handhaben, ohne sich in gleicher Weise harscher öffentlicher Kritik wie der Nordhelle-Verein auszusetzen? Der erste Blick sagt, "dann zieht der auch ins Forum und wir werden dann dort rundgemacht, ohne uns wirklich wehren zu können". Die Bauchreaktion ist also erst einmal, zu sagen, "wir wollen uns überhaupt nicht dreinreden lassen!" Das ist eine völlig nachvollziehbare Reaktion, aber die Klügste ist sie nicht. Zweimal darüber nachzudenken lohnt sich in diesem Fall, und auch darüber, was die Nordhelle-Leute alles granatenmäßig falsch gemacht haben. Aus Vereinssicht gedacht: Viel klüger wäre es doch, sich im Vorfeld auf ein abgesichertes Verfahren zu verständigen und den Verband als Schiedsinstanz einzubinden - nun, genau das ist doch die Stärke von Richards Vorschlag!

                              Das nähme den Vereinen zwar ein Stück Handlungsfreiheit, gäbe ihnen aber eine funktionierende Methode an die Hand, echte Probleme zu handhaben, ohne eben sich öffentlich zum Affen zu machen, wie dies den Nordhelle-Leuten (nicht ohne Grund!) passiert ist. D.h. eigentlich müßten gerade die (mißtrauisch diese Diskussion beobachtenden) Vereine Richards Vorschlag als Geschenk begreifen, als klugen Versuch, auch ihren (berechtigten und ernstzunehmenden!) Sorgen gerecht zu werden. Es wird sie Arbeit kosten, jemanden loszuwerden, nicht einfach nur ein schnoddriges Machtwort, aber im Zweifelsfall wird es sie vor dem Feuer öffentlicher Kritik bewahren und ihnen die Rückendeckung des Verbands verschaffen!

                              Ihr Vereinsleute, die Ihr hier mitlest: Denkt darüber bitte noch einmal nach! Lest doch bitte den Text von Richards Vorschlag (der nach seinen eigenen Worten naturgemäß sehr "ins Unreine geschrieben" ist) noch einmal aufmerksam durch:

                              Zitat von Richard S. Beitrag anzeigen
                              Ein erstmaliges Startverbot darf nur verhängt werden bei nachweislich groben Verstößen gegen die im jeweiligen Fluggebiet geltenden Regeln oder bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Gefährdung Dritter. Bevor ein Startverbot ausgesprochen wird, ist der Betroffene auf sein Fehlverhalten hinzuweisen. Erst wenn der Betroffene keine Einsicht zeigt bzw. sein Verhalten nicht ändert, kann ein Startverbot ausgesprochen werden. Dieses Starverbot ist auf einen Monat zu begrenzen und kann nur vom Vorsitzenden eines Vereins, einem Startleiter und/oder einem weiteren Geländebeauftragten ausgesprochen werden. Unverzüglich, d.h. innerhalb von vier Wochen ist dieses Flugverbot durch Vorstandsbeschluss (oder im Falle einer Flugschule durch den Geschäftsführer / Leiter etc.) schriftlich dem Betroffenen mitzuteilen. Der DHV erhält eine Kopie dieses Schreibens bzw. des Protokolls. Auf jeden Fall ist der Betroffene vorher zu hören und sollte er eine schriftliche Stellungnahme abgegeben haben, ist diese ebenfalls dem DHV zuzusenden. Der Vorfall, der dem Flugverbot zugrundeliegt ist möglichst genau zu protokollieren (rüpelhafter Flugstil als Grund genügt nicht!) und - wenn möglich - durch Zeugen zu untermauern.

                              Sollte sich der Betroffene auch danach nicht an die Regeln halten, bzw. andere z.B. durch seinen Flugstil gefährden, kann das Flugverbot bis zur maximalen Dauer von einem Jahr verlängert werden. Allerdings kann dieses weiterreichende Flugverbot nur durch den DHV ausgesprochen werden. Ansonsten ist das o.g. Prozedere genauso einzuhalten. Während der Prüfphase durch den DHV gilt ein vorläufiges Flugverbot, das jedoch auf die Gesamtdauer von einem Jahr angerechnet werden muss. Nur der übergeordnete Verband kann also nach Anhörung aller Beteiligten ein Verbot aussprechen.
                              ... und überlegt Euch, ob er Euren Interessen wirklich widerspricht, oder ob das nicht gerade auch für Euch ein vernünftiger, gangbarer Weg sein könnte.

                              Gerade aus Vereinssicht: Versucht das doch bitte als konstruktive, intelligente Diskussion zu begreifen! Eigentlich müßten es gerade die Vereine sein, die Richards Vorschlag dankbar aufgreifen sollten!

                              Wäre da nicht diese unausrottbare Vorstellung, daß alles, was im Forum landet, nichts als Ärger brächte...

                              Gruß Rüdiger

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                                #30
                                AW: Flugverbot Regularien

                                Jeder, der etwas gegen Willkürmaßnahmen unternimmt ist mir willkommen.
                                Gegen Erlaubnisse hätte man ja nichts,
                                aber die meisten Menschen, das ist nicht nur aufs Fliegen beschränkt,
                                machen sich mit Verboten wichtig.

                                Aber aber….. betrachtet man die vom DHV im Kleinen und vom Bundestag als dem Gesetzgeber für die Luftfahrt im Großen gemachten Vorschriften und Gesetze,
                                dann stellt man fest,
                                dass es davon genug gibt, die auch alles abdecken.
                                Es sind keine „Lücken“ vorhanden.

                                Was ich beobachte, ist,
                                dass die Gesetze und Vorschriften nicht bekannt sind
                                Es liegt einfach nicht daran,
                                dass es zu wenige Vorschriften gibt!
                                Das Defizit liegt im
                                fehlenden Willen und in Unkenntnis
                                der bestehenden Gesetze.Es fallen besonders drei Defizite ins Auge:
                                1. Willkür ist verboten

                                2. Den Luftsportgeräte-Fliegern sind die Gesetze nicht bekannt, die die Bundesländer und der Bundestag erlassen haben, damit der Gebrauch der Landschaft durch ein geregeltes Nebeneinander der verschieden Nutzer ohne Unterdrückung einzelner vor sich geht.

                                3. Das gegenseitige „Mobbing“ ist bereits vielfach verboten, es gibt diesbezüglich Vorschriften beim DHV, in den NfL`s und sonstigen Gesetzen, sie werden bei uns nur nicht angewendet.
                                Erlässt man neue,
                                entsteht lediglich
                                momentan ein „Aufmerksamkeits-Ah-ha“!

                                Danach geht es wie gewohnt weiter.

                                Das ist wie früher im Wilden Westen, die USA hatten jede Menge Verträge und Gesetze zu Schutz der Indianer und dessen Land, aber entweder kannten die neu ankommenden Siedler diese nicht, oder sie wurden bewusst nicht angewendet. Wenn sich die Indianer dann wehrten, waren sie selber schuld und die Siedler wurden beschützt aus falsch verstandenem „Patriotismus“.
                                Zuletzt geändert von Cacao; 12.08.2010, 10:46.

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