- Anzeige -
KONTEST =:= GLEITSCHIRMSERVICE
- Anzeige -
TURNPOINT - European Brands for Pilots
- Anzeige -
= fly it your way =
- Anzeige -
AUS LEIDENSCHAFT AM FLIEGEM
- Anzeige -
http://www.skyman.aero/de/gleitschirme/sir-edmund.html

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Flugverbot Regularien

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #31
    AW: Flugverbot Regularien

    Hallo Rüdiger,

    zuerst mal vielen Dank für Deine eingehenden Erläuterungen und Betrachtungen, denen ich grundsätzlich voll zustimme. Klar funktioniert unser Fliegen nur durch den beschriebenen "Common sense", d.h. einen gegenseitigen Geben, Nehmen und vor allem Respektieren. Und ich bin auch nicht grundsätzlich gegen Richards Vorschlag. Klar definierte Regularien sind sicher für alle hilfreich, für die Vereine wie auch für die Gastpiloten...

    Ich wehre mich aber gegen die Installation neuer Instanzen und Einführung zusätzlicher Formalismen. Unter diesem Aspekt geht mir der Vorschlag von Richard einfach zu weit. Wenn die Vereine von großen, stark frequentierten Fluggeländen zum Schluss noch für jeden Flugtag einen "Protokollführer" bestimmen müssen, der alle "Verstöße" direkt dokumentiert und sich von Zeugen bestätigen lassen muss, wenn alles nur noch schriftlich mit doppelten Durchschlag (an den DHV) geregelt werden kann, dann geht das m.E. am Ziel vorbei und hat nur noch wenig mit dem "freien" Fliegen zu tun, das ich mir unter HG- und GS-Fliegen vorstelle. Abgesehen davon, dass auch im DHV diese neuen Aufgaben (Prüfen, Entscheiden und Verwalten von Startverbotsanträgen der Vereine) organsiert werden müssen und dafür auch Personal vorhanden sein (und bezahlt werden) muss... Und treibt ein Verein diesen Aufwand nicht, dann hat er nach den vorgeschlagenen Regularien kaum die Chance, "Chaoten" dauerhaft aus seinem Gelände zu verbannen...

    Ich würde daher dafür plädieren, dass die einzuhaltenden allgemeinen und geländespezifischen Regeln und Vorschriften genauer beschrieben und festgelegt und dann in den Geländen gut sichtbar ausgehangen werden sollten ("rüpelhafter Flugstil" reicht dann z.B. nicht aus und sollte natürlich genauer beschrieben sein). Alle Piloten, die dann in diesem Gelände fliegen wollen, müssen diese Regeln akzeptieren. Tun sie das nicht oder verstoßen sie dagegen, so sollte der Verein, d.h. der Startleiter, Geländebeauftrage oder der Vorsitzende, das Recht haben, dem entsprechenden Piloten nach vorheriger Verwarnung bei erneutem Verstoß gegen die Regeln die Starterlaubnis zu verweigern und ggf. auch ein temporäres Startverbot zu verhängen. Dauerhafte Startverbote sollte nur nach einem entsprechenden Vorstandsbeschluss des Vereines ausgesprochen werden können.

    Ungefähr so eine Regelung verbunden mit den schon bestehenden, von Cacao genannten Gesetzen sollte meiner Meinung nach doch ausreichen, eine für alle Beteiligten klar definierte Situation und auch Rechtslage herbei zu führen, oder?

    Gruß Peter
    **** Fliegen macht Spaß.... egal womit ****

    Kommentar


      #32
      AW: Flugverbot Regularien

      Ich bin gegen die Einführung solch einer Vorschrift.
      Wie schon erwähnt wurde muß man zwischen öffentlichen Startplätzen und privaten Startplätzen unterscheiden. Auf privaten Startplätzen hat der Pächter/Eigentümer ganz klar das Hausrecht und darf bestimmen wer fliegt und wer nicht. Wenn er sagt, daß heute nur rote Schirme starten dürfen, dann ist das sein verbrieftes Recht. Da gibt es nichts daran zu rütteln. Wenn jemand Flugleiter an einem öffentlichen Startplatz ist, dann hat er für die Sicherheit des Platzes zu sorgen. Hier wurde dem Flugleiter dann vom Pächter/Besitzer (Land) die Befugniss zur Ausübung des Hausrechtes zunächst einmal übertragen. Was dieser sagt ist dann ebenfalls nun einmal so. Hier müßte also vom Eigner eine Einschränkung kommen in etwa der Form wie es im ersten Post vorgeschlagen wurde.
      Eine pauschale Bevormundung schießt, meiner Meinung nach, weit am Ziel vorbei.
      Wer will jemandem denn die Ausübung seines Hausrechtes verbieten? Niemand!
      Es ist nun einmal ein RECHT in D.
      Da dies nicht möglich ist, ist der ganze Antrag als solcher von Anfang an schon zum scheitern verurteilt.

      Michael
      Michael

      Kommentar


        #33
        AW: Flugverbot Regularien

        Hallo Peter,

        vielleicht gehe ich auch von falschen Voraussetzungen aus. Wir reden ja nicht von dem alltäglichen kleinen Ärger, der auf der Landewiese in einem freundlichen Gespräch oder gelegentlich auch mal mit gegenseitigem Anblaffen geregelt wird und der dann meist auch schnell wieder verraucht ist. Ich denke, wir reden eher von einer Handvoll Konfliktfälle bundesweit pro Jahr, die so ernst sind, daß man sie einem geordneten Verfahren unterziehen sollte. Wenn ein Verein einmal in 10 Jahren mit einem solchen Konflikt konfrontiert ist, fällt die Mehrarbeit m.E. nicht wirklich ins Gewicht - im Vergleich zu den Vorteilen, die das Verfahren ja auch bietet (vorausgesetzt, die Sache ist wirklich begründbar).

        Ich glaube ohnehin, daß die Skepsis gegenüber einer solchen Regelung weniger durch konkrete Konflikte als vielmehr durch Befürchtungen, was wäre wenn, beflügelt wird. Ich glaube, Pikachu hat mal irgendwo geschrieben, welche Möglichkeiten sein Verein im Konfliktfall haben möchte - um dann in einem Halbsatz hinzuzufügen "Aber gottseidank hatten wir so einen Fall bei uns noch nie..."

        Aber vielleicht täusche ich mich auch. Siehst Du das anders? Wie oft kommt's denn wirklich vor?

        Gruß Rüdiger

        Kommentar


          #34
          AW: Flugverbot Regularien

          Zitat von micbu Beitrag anzeigen
          Wie schon erwähnt wurde muß man zwischen öffentlichen Startplätzen und privaten Startplätzen unterscheiden. Auf privaten Startplätzen hat der Pächter/Eigentümer ganz klar das Hausrecht und darf bestimmen wer fliegt und wer nicht. Wenn er sagt, daß heute nur rote Schirme starten dürfen, dann ist das sein verbrieftes Recht.
          Nein Michael, das ist m.E. Unsinn. Startplätze sind in Deutschland nur entsprechend zugelassene Gelände. Hierzu gibt es ein im Luftrecht verankertes Verfahren. Ein Eigentümer einer Almwiese beispielsweise kann nicht einfach seine Wiese zu einem Startplatz erklären. Das mag in Österreich und in der Schweiz anders sein, aber in Deutschland geht das nicht.

          Wenn wir es aber mit einem zugelassenen Gelände zu tun haben, muss es klare Regeln geben, damit nicht das passieren kann was Du in Deinem Beitrag schilderst. Nun kommt bestimmt der Einwand, halt, was ist mit den Geländen die nur Vereinen bzw. ihren Mitgliedern zur Verfügung stehen. Um diese Gelände geht es nicht. Es geht um Gelände, die a) zugelassen und b) allen Fliegern mit entsprechender Lizenz zur Verfügung stehen. Solche Gelände können von Flugschulen, Vereinen und Privatpersonen (?) verwaltet werden. Und da kann es nicht angehen, dass ein Geländebeauftragter oder wer auch immer, willkürlich erklärt, heute fliegen nur rote und morgen nur blaue Schirme.

          @ PeWe

          Du glaubst gar wie mir das zuwider ist, unsere Fliegerei durch noch mehr und mehr bürokratische Hürden zu regulieren. Von daher bin ich für jede Anregung dankbar, ein einfaches Verfahren zu finden, das allen Interesen gerecht wird, das Willkür ausschließt und das eine größtmögliche Transparenz herstellt.

          Wenn Du meinen Vorschlag gelesen hast - wovon ich ausgehe - , dann ist er bei kurzfristigen Startverboten mit Deinem Vorschlag nahezu deckungsgleich. Und bitte, was spricht dagegen, das entsprechend zeitnah zu protokollieren. Klar es bedeutet einen gewissen Aufwand, aber es ist aus Beweisgründen einfach das saubere Verfahren. Und klar, natürlich kann auch ein längeres temporäres Startverbot erstmal ausgesprochen werden, auch vom Verein, der Flugschule. Nur eben nicht allein nur vom Verein oder der Flugschule. Der Verein oder die Flugschule ist ja quasi der Kläger, der einem Flieger (quasi dem Beklagten) vorwirft massiv gegen Regeln im Fluggebiet verstoßen zu haben. Der "Beklagte" betreitet die Vorwürfe. Also kann doch nur eine quasi neutrale Instanz darüber befinden, das Flugverbot ist okay oder aber nicht. Und als neutrale Instanz fällt mir erstmal nur unser Verband ein (obwohl ich weiß, er ist es nicht...). Aber ansonsten bliebe nur noch der Weg über die ordentliche Gerichtsbarkeit, wollen wir das?

          Ein Letztes zu Deinen Argumenten, ich denke nicht, dass Vereine oder Flugschulen damit überfordert sind. Mir ist jedenfalls nicht bekannt, dass Startverbote in unseren Fluggeländen ständige Praxis sind, sie sind - gottseidank - eher seltene Ausnahmen. Aber wenn ich mich denn dann doch gezwungen sehe zu so einem drastischen Mittel des Startverbots zu greifen, dann soll das bitteschön nach rechtsstaatlichen Prinzipien über die Bühne gehen. Im übrigen ist damit auch Vereinen oder Flugschulen durchaus auch geholfen. In einem sauberen Prozedere käme kein Verein oder auch keine Flugschule in den Geruch willkürlich und gesetzwidrig gehandelt zu haben. Dieser Geruch haftet aber nun mal einigen Herrschaften im Sauerland derzeit an...

          Gruß
          Richard
          Zuletzt geändert von Richard S.; 12.08.2010, 13:45. Grund: Rehctshcriebnug
          Alles was wir vom Leben mitnehmen, ist das was wir gelebt haben (Brasilianisches Sprichwort)

          Kommentar


            #35
            AW: Flugverbot Regularien

            Nein Michael, das ist m.E. Unsinn. Startplätze sind in Deutschland nur entsprechend zugelassene Gelände. Hierzu gibt es ein im Luftrecht verankertes Verfahren. Ein Eigentümer einer Almwiese beispielsweise kann nicht einfach seine Wiese zu einem Startplatz erklären. Das mag in Österreich und in der Schweiz anders sein, aber in Deutschland geht das nicht.
            Ich habe nie etwas anderes geschrieben.
            Klar sind die Plätze offiziell zugelassen. Das spielt aber, in Bezug auf das Hausrecht, eine untergeordnete Rolle. Der Hausherr hat ganz klar das Sagen, ohne Wenn und Aber. Die Zulassung eines Platzes als Startplatz beinhaltet NICHT ein Recht der Öffentlichkeit diesen Platz zu betreten!
            EIn Beispiel um dies zu verdeutlichen:
            Du besitzt ein Grundstück. Du möchtest dort ein Haus bauen. Du darfst kein Haus bauen, denn dazu benötigst du eine BAugenehmigung. Du kümmerst dich um eine BAugenehmigung und baust das Haus. Das Haus wurde genehmigt, also darf, deiner Meinung nach, jeder Obdachlose von der Straße das Haus auch betreten und dort schlafen? Es wurde ja schließlich dazu genehmigt und gebaut, daß man sich darin aufhalten und schlafen kann.
            Nichts anderes ist es mit der Genehmigung eines Startplatzes.

            Der Hausherr hat das Recht, den Platz gemäß der Freigaben zu nutzen. Er hat aber auch das Recht, anderen dies zu verwehren. Natürlich kann der Hausherr nicht einen Platz eigenmächtig als Startplatz erklären, das verbietet die Gesetzeslage in D. Innerhalb dieser Gesetze gilt dann trotzdem das Hausrecht.

            Es geht um Gelände, die a) zugelassen und b) allen Fliegern mit entsprechender Lizenz zur Verfügung stehen.
            Jedes Gelände ist im Besitz von irgend jemandem (zumindest in D). Dieser "Irgendjemand" ist und bleibt der Hausherr.
            Ist das Gelände Vereinseigentum, dann wird dem jeweiligen Flugleiter die Befugniss zur Ausübung des Hausrechtes übertragen. Der Verein hat dann natürlich die Möglichkeit dem Flugleiter Beschränkungen aufzuerlegen (innerhalb der Auflagen die der Genehmigung des Platzes als Startort auferlegt wurden).
            Woraus leitest du einen Anspruch auf deinen Punkt "b)" her?

            Michael
            Zuletzt geändert von micbu; 12.08.2010, 14:13.
            Michael

            Kommentar


              #36
              AW: Flugverbot Regularien

              @ micbu

              Sorry, aber durch ständiges Wiederholen und das Ziehen völlig falscher Vergleiche wird das was Du schreibst auch nicht richtiger. Der Vergleich Hausbau und Startplatz ist völlig absurd. Lass Dir den Unterschied mal von einem Juristen erklären...
              Alles was wir vom Leben mitnehmen, ist das was wir gelebt haben (Brasilianisches Sprichwort)

              Kommentar


                #37
                AW: Flugverbot Regularien

                Keine Angst, ich kenne den Unterschied.
                Du hast meine Frage nicht beantwortet:
                Woraus leitest du einen Anspruch auf deinen Punkt "b)" her?
                Michael
                Michael

                Kommentar


                  #38
                  AW: Flugverbot Regularien

                  @ Rüdiger und Richard

                  Ich bin ganz Eurer Meinung, ich denke auch dass es solche Fälle, in denen ein Startverbot ausgesprochen werden muss, nur recht selten vorkommen. Und genau deshalb halte ich eine zusätzliche Instanz beim DHV für überflüssig. Im meinem Vorschlag würde diese durch den Vereinsvorstand und einen offiziellen Vorstandsbeschluss ersetzt, so dürfte m.M.n der Willkür genügend Einhalt geboten sein (denn dass ein kompletter Vereinsvorstand willkürlich entscheidet, halte ich für sehr unwahrscheinlich). Außerdem kann so ein Verein selber auch ausreichend und eigenverantwortlich seine oft auch an regionalen Besonderheiten orientierten Interessen umsetzen.

                  Und eins sollte meiner Meinung nach auch Pflicht werden: dass sich die Parteien zuerst mal zusammensetzten und versuchen, das Problem oder den Konflikt in einem klärenden Gespräch zu lösen. Das sollte zwar meiner Meinung nach eigentlich selbstverständlich sein, ist es aber offensichtlich (siehe Beispiel Nordhelle) nicht....

                  Gruß Peter
                  **** Fliegen macht Spaß.... egal womit ****

                  Kommentar


                    #39
                    AW: Flugverbot Regularien

                    Zitat von micbu Beitrag anzeigen
                    Ich bin gegen die Einführung solch einer Vorschrift.
                    Zitat von micbu Beitrag anzeigen
                    Wie schon erwähnt wurde muß man zwischen öffentlichen Startplätzen und privaten Startplätzen unterscheiden. Auf privaten Startplätzen hat der Pächter/Eigentümer ganz klar das Hausrecht und darf bestimmen wer fliegt und wer nicht. Wenn er sagt, daß heute nur rote Schirme starten dürfen, dann ist das sein verbrieftes Recht. Da gibt es nichts daran zu rütteln. Wenn jemand Flugleiter an einem öffentlichen Startplatz ist, dann hat er für die Sicherheit des Platzes zu sorgen. Hier wurde dem Flugleiter dann vom Pächter/Besitzer (Land) die Befugniss zur Ausübung des Hausrechtes zunächst einmal übertragen. Was dieser sagt ist dann ebenfalls nun einmal so. Hier müßte also vom Eigner eine Einschränkung kommen in etwa der Form wie es im ersten Post vorgeschlagen wurde.
                    Eine pauschale Bevormundung schießt, meiner Meinung nach, weit am Ziel vorbei.
                    Wer will jemandem denn die Ausübung seines Hausrechtes verbieten? Niemand!
                    Es ist nun einmal ein RECHT in D.
                    Da dies nicht möglich ist, ist der ganze Antrag als solcher von Anfang an schon zum scheitern verurteilt.
                    Michael
                    Die zitierten Ausführungen sind unhaltbar.
                    Auch auf Gelände im privaten Besitz gelten die Landschaftsgesetze der Bundesländer und die Rahmen-Gesetzgebung des Bundes.
                    Diese Gesetzgebung schließt private Landschaftsteile ein, auch wenn sie nicht in allen Aspekten gleich behandelt werden.
                    Das behauptete Hausrecht für Fluggebiete ist dafür nicht vorgesehen.

                    Schutzgegenstand des Art, 13 Abs. 1 GG ist die Integrität „der Wohnung“ (auch „Geschäftsraume“ sind mit einbezogen, die Einzelheiten lasse ich der Übersichtlichkeit wegen weg.)
                    Die Wohnung bezeichnet zum Aufenthalt von Menschen geeignete Räume als räumliche Lebenssphäre einer Person, also Räume, die von Ihr erkennbar zu Wohnzwecken bestimmt und als ihr privater Bereich auch anerkannt sind.
                    Dabei genügt nach dem Schutzzweck des Grundrechtes bereits die tatsächliche Anerkennung, weil die Privatsphäre als tatsächliche Gegebenheit geschützt werden soll.

                    Klar sind die Plätze offiziell zugelassen. Das spielt aber, in Bezug auf das Hausrecht, eine untergeordnete Rolle. Der Hausherr hat ganz klar das Sagen, ohne Wenn und Aber. Die Zulassung eines Platzes als Startplatz beinhaltet NICHT ein Recht der Öffentlichkeit diesen Platz zu betreten.
                    EIn Beispiel um dies zu verdeutlichen:
                    Du besitzt ein Grundstück. Du möchtest dort ein Haus bauen. Du darfst kein Haus bauen, denn dazu benötigst du eine BAugenehmigung. Du kümmerst dich um eine BAugenehmigung und baust das Haus. Das Haus wurde genehmigt, also darf, deiner Meinung nach, jeder Obdachlose von der Straße das Haus auch betreten und dort schlafen? Es wurde ja schließlich dazu genehmigt und gebaut, daß man sich darin aufhalten und schlafen kann.
                    Nichts anderes ist es mit der Genehmigung eines Startplatzes.

                    Ein Fluggelände ist seiner Bestimmung nach erkennbar was anderes und hat mit wohnen oder Privatsphäre nichts zu tun, anders als ein Haus.
                    Das kann man wirklich nicht vergleichen.
                    Aber vieleicht wird das mal tatsächlich vor Gericht verhandelt, und eventuell in einer höheren Instanz per Grundsatzurteil klargestellt.
                    Zuletzt geändert von Cacao; 12.08.2010, 14:54.

                    Kommentar


                      #40
                      AW: Flugverbot Regularien

                      Punkt b) ist genau der Knackpunkt. Bisher hat mir niemand schlüssig nachweisen können, wie da die Rechtslage in DE ist. Genauer geht es dann nämlich nicht um ein "Flugverbot" oder "Startverbot", sondern um ein Betretungsverbot.

                      Die Frage ist und bleibt, ob es einem Geländebesitzer erlaubt ist, Personen den Zutritt bzw. die spezielle Nutzung seines Geländes zu verwehren, und falls ja, unter welchen Bedingungen (Zaun drum rum?).

                      Die Zulassung bedeutet nur, daß es ÜBERHAUPT erlaubt ist, dort zu fliegen.

                      Bezgl. des Betretungsverbots sind wohl viele Einzelfälle denkbar, die differenziert betrachtet werden müßten. Es sind ja nicht immer nur Hangstartgelände, sondern auch Schleppgelände. Wie ist es denn da? Was passiert denn, wenn sich 10 Hundebesitzer dazu entschließen, mitten auf der Schleppstrecke einen Hundeparcours aufzubauen? Hat der Geländebesitzer dann das Recht, Ihnen das zu untersagen, oder muß die Schleppgemeinschaft einpacken? Reicht eine Absperrung mit Flatterband, oder muß es sich um eine dauerhafte "Befriedung" handeln?

                      Oder wenn jemand auf die Idee kommt, auf dem schönen Landeplatz einen Kindergeburtstag mit Drachen-Steigen-Lassen abzuhalten. Was machen die Piloten denn dann?

                      Na, wer weiß es?
                      (Vermutlich niemand, es müßte erstmal so ein Fall verhandelt werden.)


                      @ruewa
                      Nein, das war ich nicht, der das gesagt hat.
                      Zuletzt geändert von Pikachu; 12.08.2010, 14:45.

                      Kommentar


                        #41
                        AW: Flugverbot Regularien

                        @ Michael

                        Ich leite gar keinen Anspruch ab. Lies doch bitte richtig.

                        Aber ich übersetze es Dir gerne: Gelände müssen in D zugelassen sein. Richtig? Richtig!

                        Diese Zulassung kann Auflagen beinhalten, z.B. es dürfen dort nur Vereinsmitglieder starten, oder nur Flugschüler, es darf nur da und dort gelandet werde, bestimmte Gebiete dürfen nicht überflogen werden, es darf nur zu diesen Uhrzeiten gestartet werden usw.

                        Wenn nun z.B. die Auflage lautet, nur Vereinsmitglieder, dann ist klar, da darf ich als Nichtvereinsmitglied nicht fliegen. Diese Fluggebiete sind in der Minderheit.

                        Dann gibt es Fluggebiete, da kann jeder, der die rechtlichen Voraussetzungen mitbringt (gültige Lizenz, gültiger Versicherungsschutz) und die fällige Startplatzgebühr entrichtet, fliegen.

                        Und um letztgenannte Fluggebiete geht es. Wenn ich also zu einem Fluggebiet komme und dort fliegen möchte (und selbstredend alle o.g. Voraussetzungen erfülle), dann kann keiner kommen und mir sagen: Du darfst hier nicht fliegen, weil du einen roten Schirm fliegst. Das wäre Willkür und ist durch das Verfügungsrecht über den Startplatz nicht gedeckt. Die offizielle Zulassung schränkt das Hausrecht des Besitzers oder des Pächters ein und zwar auf den in der Zulasung gesteckten Rahmen. Wenn in der Zulassung geregelt ist, in diesem Fluggebiet dürfen keine roten Schirme fliegen und ich komme mit einem roten Schirm, dann, und nur dann kann mir das Fliegen in diesem Gebiet untersagt werden.

                        So mehr sage ich zu diesem Thema nicht. Im übrigen ist das alles zum Thema "Hausrecht" schon zigmal hier wiedergekäut worden. Also mach Dir die Mühe und lies es nach. Es ist einfach immer wieder ärgerlich alles von vorne quasi bei Adam und Eva beginnend darlegen zu müssen...
                        Zuletzt geändert von Richard S.; 12.08.2010, 14:52.
                        Alles was wir vom Leben mitnehmen, ist das was wir gelebt haben (Brasilianisches Sprichwort)

                        Kommentar


                          #42
                          AW: Flugverbot Regularien

                          Du verallgemeinerst einfach zu sehr und das ist falsch.
                          Was ist für dich denn ein "öffentliches Gelände". Du hast keinerlei Anspruch darauf auf irgendeinem Gelände starten zu dürfen wenn du nicht selbst der Hausherr bist und die entsprechende Zulassung erteilt wurde. Auch wenn das Gelände "öffentlich" ist, so gibt es immer einen Besitzer/Pächter. Im Rahmen der Zulassung darf dieser über das Glände verfügen wie er möchte. Ich habe viele Beiträge hier gelesen die sich mit dem Hausrecht befassen, zum Teil mit haarstäubenden völlig abstrusen Schlußfolgerungen.
                          Ich lese hier seit 2006 mit und habe nur selten etwas geschrieben, aber dieser Thread hier schießt weit über das hinaus was wir anstreben sollten, ein Miteinander und nicht die Gängelung durch noch mehr Vorschriften.
                          Du solltest dich wirklich mal von einem Juristen aufklären lassen welche Rechte du als Besucher auf einem fremden Gelände hast, bzw. welche Rechte du überhaupt hast das Gelände zu betreten.

                          Michael
                          Michael

                          Kommentar


                            #43
                            AW: Flugverbot Regularien

                            Ich weiß gar nicht,
                            warum alle mit dem Hausrecht argumentieren?
                            Wenn jemand gegen das Luftrecht verstößt, wobei Flugplätze im Luftrecht auch behandelt werden,
                            wird der Pilot doch nicht wegen des Verstoßes gegen das Hausrecht bestraft.
                            Wenn jemand eine Verkehrsverstoß begeht, verstößt er doch
                            gegen die Straßenverkehrsordnung
                            und nicht gegen das Hausrecht…..

                            Nach eurer Theorie würde ein Wilderer, der einen Bock schießt, gegen das Hausrecht eines Jagdpächters verstoßen, oder wie?
                            Ich würde sagen, er verstößt gegen das Jagdrecht….

                            Es scheint so, als ob die Halter von Fluggeländen nicht in der Lage sind, ihre Abneigung gegen fremde Flieger in Worte zu fassen und sie sich deshalb des Wortes „Hausrecht“ als einer „Metapher“ bedienen, weil ihnen nichts Besseres einfällt.
                            Zuletzt geändert von Cacao; 12.08.2010, 15:23.

                            Kommentar


                              #44
                              AW: Flugverbot Regularien

                              Da hast Du schon recht, lieber Cacao, aber was ist wenn der Wilderer gar kein Wilderer ist, sondern ein Jäger (mit all den Lizenzen, die nötig sind) und das Jagdgebiet ein Jagdgebiet ist, in dem in der lizensierte Jäger auch jagen darf und der Jagdpächter zu ihm sagt, pass mal auf, Du darfst hier nicht schießen, weil due das falsche Gewehr hast. Hier darf nur mit Gewehren der Marke "Schießmichtot" und nicht mit der Marke "Schießdieanderentot" geschossen werden.

                              Was für ein Recht ist denn nun tangiert? Das Jagdrecht oder das Hausrecht des Jagdpächters, einem anderen zu untersagen hier überhaupt jagen zu dürfen...

                              Und um bei Deinem Beispiel zu bleiben, wäre da nicht eher das Strafrecht berührt...

                              Nein, lasen wir doch bitte diese juristischen Spitzfindigkeiten, ich denke, die bringen uns nicht weiter. Mir geht es um praktikable, nachvollziehbare und transparente Lösungen, die Willkür wenn schon nicht ganz ausschließen, sondern doch weitgehend minimieren... Daran sollten wir versuchen zu arbeiten und Lösungen zu finden, oder...
                              Alles was wir vom Leben mitnehmen, ist das was wir gelebt haben (Brasilianisches Sprichwort)

                              Kommentar


                                #45
                                AW: Flugverbot Regularien

                                Ich weiß gar nicht,
                                warum alle mit dem Hausrecht argumentieren?
                                Wenn jemand gegen das Luftrecht verstößt, wobei Flugplätze im Luftrecht auch behandelt werden,
                                wird der Pilot doch nicht wegen des Verstoßes gegen das Hausrecht bestraft.
                                Weil es hier im Ausgangspost darum geht dem Rechteinhaber sein Hausrecht streitig zu machen. Der Threatstarter vermischt das leider mit dem Luftrecht.

                                Nein, lasen wir doch bitte diese juristischen Spitzfindigkeiten, ich denke, die bringen uns nicht weiter. Mir geht es um praktikable, nachvollziehbare und transparente Lösungen, die Willkür wenn schon nicht ganz ausschließen, sondern doch weitgehend minimieren... Daran sollten wir versuchen zu arbeiten und Lösungen zu finden, oder...
                                Ich stimme dir ja eigentlich völlig zu, aber leider ist das was wirgerne möchten, durch Vorschriften nicht zu regulieren.
                                Wenn es Quertreiber gibt, welche die Nutzung einer Startstelle aufgrund eines Nasenfaktores verbieten, dann ist das aber leider so.
                                Dagegen kann es (aus bereiots genannten Gründen) keine Vorschriften geben.
                                Jegliche Diskussion erledigt sich also leider von selbst.

                                Michael
                                Michael

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X