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Fliegen im deutschen Mittelgebirge

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    AW: Fliegen im deutschen Mittelgebirge

    Zitat von jochenh Beitrag anzeigen
    Wer hat diese "Sondergenehmigung" ausgestellt?
    In welcher Form wurde diese "Sondergenehmigung" ausgestellt?
    Mit welcher Begründung wurde diese "Sondergenehmigung" vergeben?
    Gibt es irgendwelche schriftlichen Aufzeichnungen über diese "Sondergenehmigung"?
    Ein Mensch mit Charakter hätte gesagt : "Ich hoffe ihr habt bei eurem Tandemflug genug Geld sammeln können um eurem Mitbürger insofern er nicht vollständig heilbar ist noch ein schönes Leben zu bereiten."
    Ein einfaches "Ich hoffe ihm gehts besser" wäre deinerseits das mindeste gewesen !

    Kommentar


      AW: Fliegen im deutschen Mittelgebirge

      Zitat von baldus Beitrag anzeigen
      diese seidenschwu.... interessiert keine sau.
      als Pilot mit nur etwas Reife sollte das jedem am A....vorbeigehen.

      Nein, sorry war nix persönliches! möchte wirklich auf einer sachlichen ebene bleiben.

      es ist schade, wie hier viel Energie für nix verbraten wird.

      Aber Jochen, warum gehst du bei dem schönen Wetter nicht fliegen? Ich tus jetzt jedenfall,

      Nice WE
      Waaas???? Ha,ha,ha,ha, uhhh, Trään... Ohh ha, ha, hi hi und Kugel ich lach mich krummm das gibts nicht ....

      Pfffrrrr

      Kommentar


        AW: Fliegen im deutschen Mittelgebirge

        Zitat von baldus Beitrag anzeigen
        diese seidenschwu.... interessiert keine sau.
        als Pilot mit nur etwas Reife sollte das jedem am A....vorbeigehen.

        Nein, sorry war nix persönliches! möchte wirklich auf einer sachlichen ebene bleiben.

        es ist schade, wie hier viel Energie für nix verbraten wird.

        Aber Jochen, warum gehst du bei dem schönen Wetter nicht fliegen? Ich tus jetzt jedenfall,

        Nice WE
        Geht nicht, ich war vorhin an unserem Startplatz, da sitzt eine riesige Horde Gastflieger aus Deutschland und blockiert die Startwiese.

        Ich hab geschimpft und gejammert und mit "DHV - Vorladung!! gedroht, dass hat die aber gar nicht interessiert

        Kommentar


          AW: Fliegen im deutschen Mittelgebirge

          Zitat von Xysos Beitrag anzeigen
          Für die letzten 2 Sätze müsste man dich glatt mal beim DHV vorladen und für diese unverantwortlichkeit zur Rechenschafft ziehen ! Es gibt nunmal Regeln in einem Staat und ohne Obrigkeit gäbe es nur Chaos.

          Ich bin zwar österreichischer Staatsbürger, aber zum DHV gehe ich doch gerne mal mit.
          Wann soll diese "Vorladung" genau sein?
          Gibt es da Bier und Brezn?

          Meinst Du übrigens, es hilft, wenn ich im Mittelgebirge das nächste mal "vor der Obrigkeit der Vereinsobmänner" salutiere?

          Kommentar


            AW: Fliegen im deutschen Mittelgebirge

            Zitat von jochenh Beitrag anzeigen

            Ich bin zwar österreichischer Staatsbürger, aber zum DHV gehe ich doch gerne mal mit.
            Wann soll diese "Vorladung" genau sein?
            Gibt es da Bier und Brezn?

            Meinst Du übrigens, es hilft, wenn ich im Mittelgebirge das nächste mal "vor der Obrigkeit der Vereinsobmänner" salutiere?
            Ja Jochen, sich über alles lustig zu machen und witzig zu reden ist auch eine schöne Art der Verdrängung, in meiner Pubertät hab ich das auch immer so mit den Mädels gemacht und am besten noch bissl scheisse rumerzählen - is auch echt lustig (wenn man die Tatsachen verdreht)

            Dass du dich jetzt als Österreicher geoutet hast veranlasst mich glatt zum fremdschämen für meinen eigenen Landsmann!!
            Ein Demokratischer Staat gründet sich nunmal auch auf dem Prinzip der Subsidiarität.
            Sonst kann der kleine Paul ja auch wenn er mit Schwester Anna streitet zum Verwaltungsgericht rennen und auf Lutscherersatz klagen - mit Glück bekommt die 4 jährige Anna dann mildernde Umstände und nur 20 Sozialstunden in der KiTa aufgebrummt.

            Kommentar


              AW: Fliegen im deutschen Mittelgebirge

              Zitat von jochenh Beitrag anzeigen
              ....
              ...In Deutschland darf jeder Grund, der nicht umzäunt ist, betreten werden. Also darf dort auch gestartet werden.
              @jochenh
              Eintschuldigung, aber da irren Sie gewaltig!
              Nichts geht ja über ein gesundes Halbwissen...

              Sie haben sicher recht, das in Deutschland (fast) jeder nicht umzäunte Grund betreten werden darf (vgl. dazu u.a. BayWaldGes...)
              Aber! Mit betreten ist auch im wahrsten Sinne des Wortes auch nur das "Betreten" gemeind. Damit soll der Allgemeinheit ein Zugang zum "Allgemeingut" Natur gesichert werden. Das schließt auch ein, den Grund mit seinem GS/HG... auf dem Rücken oder sonst wo zu betreten oder drüber zu gehen...Also grundsätzlich alles, was keine "Sondernutzung" darstellt.
              Wird das Fluggerät aber zum Start vorbereitet und soll der Start von diesem Grund erfolgen, so ist hier die Grenze dieses allgemeinen Rechtes überschritten, weil das Starten von Fluggeräten kein Betreten im Sinne dieses Rechtes mehr ist.
              Das Fliegen in unserem Sinne ist in D. und auch in anderen Ländern "spezialgesetztlich" geregelt. (u.a...Zulassung des Gerätes, des Geländes, Einwilligung des Eigentümers bzw. Besitzers...)
              und schon sind wir bei dem hier diskutierten "Grundproblem" die Einwilligung des Eigentümers bzw. Besitzers.
              Liegt u.a. diese nicht vor oder wie hier, wurde ein Verbot ausgesprochen, wozu der Eigentümer bzw. Besitzer (Pächter=Besitzer oder Inhaber der Nutzungsrechte auf Grund eines i.d.R. privatrechtlichen Vertrages) berechtigt ist, darf nicht geflogen werden.

              ...und zum Schluss noch einmal ganz kurz:
              Keine Erlaubnis, kein Fliegen (weil Fliegen ist nicht Betreten)

              Ansonsten noch viel Spass...

              ps: auch wenn fast alle und auch ich sich hier mit "Du" anreden, wie es ja unter vernünftigen Fliegern üblich ist, ziehe ich in diesem speziellen Fall das "Sie" vor.

              Kommentar


                AW: Fliegen im deutschen Mittelgebirge

                @Lukas

                Hast ja Recht, die Vorsellung ist einfach witzig.
                Du argumentierst mit Rechten und Vorschriften und meinst dann, der DHV könnte irgendwen "vorladen"?

                @Rene

                Ich bleib beim Du, wenns Recht ist...
                Und ich sehe das anders als Du.
                Gegen welches Recht verstösst man denn, wenn man von einem zugelassenem Fluggebiet startet, ohne Vereinsmitglied zu sein?
                Luftrechtlich ist es in Ordnung und wegen "Hausfriedensbruch" kann ich auch nicht belangt werden, da ich ja das Recht des Betretens habe.

                Also darf ich da starten, was irgendwer in seine "Startplatzordnung" wegen "Gastfliegern" hineinschreibt hat doch überhaupt keine rechtliche Grundlage.
                Ich bin ja auch mal gespannt auf die Antwort von "Rac", wieso denn nun plötzlich dieses angebliche "Flugverbot für Gäste" per "Sondergenehmigung" aufgehoben werden konnte...

                Ich finde auch nirgendwo eine Vorschrift, sich die "Erlaubnis" vom Besitzer einzuholen, wenn man in Deutschland von einem zugelassenem Gelände starten möchte.

                Kannst Du mir mal bitte zeigen wo dies im Gesetz stehen sollen?
                Zuletzt geändert von jochenh; 01.10.2010, 15:30.

                Kommentar


                  AW: Fliegen im deutschen Mittelgebirge

                  Zitat von jochenh Beitrag anzeigen
                  ...

                  Ich finde auch nirgendwo eine Vorschrift, sich die "Erlaubnis" vom Besitzer einzuholen, wenn man in Deutschland von einem zugelassenem Gelände starten möchte.

                  Kannst Du mir mal bitte zeigen wo dies im Gesetz stehen sollen?
                  du bisch scho a Depp, oder?

                  Fakt: Startplatzzwang in Deutschland
                  Fakt: Für Zulassung ist die Zustimmung des Grundstückseigentümers erforderlich
                  Fakt: Dieser kann Auflagen zur Bedingung machen für seine Zustimmung
                  Fakt: Häufigste Auflage (Nicht nur vom Grundstückseigentümer, sondern auch Naturschutz, Gemeinde, etc...) ist eine Nutzungsbeschränkung in Form eines eingegrenzten Nutzerkreises.

                  Das wurde dir ungefär schon X* mal geschrieben, aber Du ignoriert sowas lieber als Fehler einzusehen.


                  Dennis

                  *darfst selbst zählen
                  Das Reh springt hoch, das Reh springt weit
                  Warum auch nicht? Es hat ja Zeit!

                  Kommentar


                    AW: Fliegen im deutschen Mittelgebirge

                    Das Hausrecht ist im §13 GG verankert. Der Eigentümer oder eine beauftragte Person üben dieses Hausrecht aus. Das Hausrecht wird auch von einem Mieter/ Pächter übernommen. Der Besitzer überträgt dann, mit einem Miet-/Pachtvertrag das Hausrecht auf diese Person/Verein.
                    Der Besitzer kann somit das Hausrecht nicht mehr ausüben.
                    Verbietet der Rechteinhaber einen Start oder gar das betreten des Geländes (ja, das kann er!), dann ist das eben so. Du hast somit den Hausfrieden gestört, wenn du dich nicht an dessen Anordung hälst und kannst wegen Hausfriedensbruch belangt werden (§123 StGB).

                    Michael
                    Zuletzt geändert von micbu; 01.10.2010, 15:53.
                    Michael

                    Kommentar


                      AW: Fliegen im deutschen Mittelgebirge

                      Zitat von Dennis_the_menace Beitrag anzeigen
                      du bisch scho a Depp, oder?
                      Höflichkeit interessiert Dich nicht, oder?

                      Zitat von Dennis_the_menace Beitrag anzeigen
                      Fakt: Startplatzzwang in Deutschland
                      Fakt: Für Zulassung ist die Zustimmung des Grundstückseigentümers erforderlich
                      Fakt: Dieser kann Auflagen zur Bedingung machen für seine Zustimmung
                      Fakt: Häufigste Auflage (Nicht nur vom Grundstückseigentümer, sondern auch Naturschutz, Gemeinde, etc...) ist eine Nutzungsbeschränkung in Form eines eingegrenzten Nutzerkreises.

                      Das wurde dir ungefär schon X* mal geschrieben, aber Du ignoriert sowas lieber als Fehler einzusehen.

                      Zeig mir einfach mal, wo im Gesetz steht, dass vor einem Flug von einem "zugelassenem Fluggelände" die Einholung der Erlaubnis des Besitzers vorgeschrieben ist?
                      Dieses Gesetz gibt es nicht...
                      Und hör bitte auf mit deinen Verordnungen, da kann rein geschrieben werden was will, die haben einfach keine Gesetzeskraft, auch wenn gewisse "Startplatzsherrifs" im Mittelgebirge das gerne so hätten.

                      Gegen welches Gesetz verstösst also ein Flieger, wenn er nicht Vereinsmitglied ist, das Fluggelände aber zugelassen ist?

                      Bitte mal eine konkrete Antwort!

                      Kommentar


                        AW: Fliegen im deutschen Mittelgebirge

                        Ich zitiere hier mal den Jürgen

                        "Diskutiere nicht mit Idioten, denn sie ziehen dich auf ihr Niveau und schlagen dich dort mit Erfahrung"

                        Kommentar


                          AW: Fliegen im deutschen Mittelgebirge



                          und wenn gar nichts mehr hilft, dann vielleicht ein paar aufs M..l

                          Kommentar


                            AW: Fliegen im deutschen Mittelgebirge

                            @jochenh
                            Du hast uns noch nicht verraten, wo das Gelände ist, wo Du als unterdrückter Local vor lauter DHV hörigen Horden heute nicht in die Luft kommst.

                            Du laberst von Moral und hast keine Ahnung von ordentlichem Benehmen.
                            Du fragst nicht nach Fakten, sondern behauptest, es gäbe keine.
                            Zählt man sie Dir auf, ignorierst Du sie, oder stellst sie mit haltlosen Argumenten in Abrede.
                            Außerdem scheinst Du mir zu viel auf der Kepplinger/Holtfreter Homepage herumzuhängen.
                            Kleiner Hinweis: der herr Mag. jur. stellt dort nur die verworrene rechtliche Situation für Österreich dar.
                            Von D hat er als nicht Volljurist leider zu viel zu wenig Ahnung, weshalb seine Meinungsäußerungen dazu meistens grottenfalsch sind.
                            In D genügt ein Schild "betreten verboten" damit Du da nicht hin darfst.

                            Ich weiß, was ich am liebsten mit Dir machen würde.
                            Ich tue das Gegenteil davon:
                            Ich lade Dich zum Fliegen ein.
                            Beim nächsten Nordwind. In ein wunderbares Gelände im deutschen Mittelgebirge.
                            Eine echte Alternative zur überlaufenen Nordhelle.
                            Falls Du eine Überlandberechtigung, B-Schein -wie es bei uns heißt- hast,
                            bist Du als Gast bei uns willkommen.
                            Wenn ein Vereinsmitglied dabei ist und Dich einweist.

                            Der Landeplatz ist ein echtes Schmankerl für Dich: ein Fußball-Platz.
                            Mit Lichtmasten, Bäumen, Eisenbahn, Bundesstraße drumherum.
                            Meine Vereinskameraden treffen den regelmäßig, wenn Sie nicht mal wieder auf Strecke abhauen.

                            Sonntags darf man dort nicht fliegen, solange da Fußball-Wettkämpfe ausgetragen werden.
                            Da Dich das ja nicht interessiert, kannst Du es gerne trotzdem versuchen.
                            Unser Fluggelände bringst Du damit nämlich nicht in Gefahr.

                            22 aufgeheizte Jungs in Stollenschuhen und deren ebenso leidenschaftliche Fans werden Dir eine unvergeßliche Erfahrung bereiten, warum man auf lokale Gegebenheiten im deutschen Mittelgebirge einschließlich Flugverboten Rücksicht nehmen soll,
                            will man als Gast willkommen sein.

                            Die von Dir mitgebrachte Kiste Bier verteile ich dann gerne zur Besänftigung der Gemüter.
                            Ich trinke sowieso lieber Wein. Davon wächst wirklich guter rund um das genannte Fluggelände. Den brauchst Du also nicht mitbringen.
                            W.

                            Kommentar


                              AW: Fliegen im deutschen Mittelgebirge

                              Zitat von micbu Beitrag anzeigen
                              Das Hausrecht ist im §13 GG verankert. Der Eigentümer oder eine beauftragte Person üben dieses Hausrecht aus. Das Hausrecht wird auch von einem Mieter/ Pächter übernommen. Der Besitzer überträgt dann, mit einem Miet-/Pachtvertrag das Hausrecht auf diese Person/Verein.
                              Der Besitzer kann somit das Hausrecht nicht mehr ausüben.
                              Verbietet der Rechteinhaber einen Start oder gar das betreten des Geländes (ja, das kann er!), dann ist das eben so. Du hast somit den Hausfrieden gestört, wenn du dich nicht an dessen Anordung hälst und kannst wegen Hausfriedensbruch belangt werden (§123 StGB).

                              Michael
                              Ist natürlich Unsinn was Du da schreibst.
                              Fast alle Fluggelände dürfen frei betreten werden. Hausfriedensbruch gibt es nur bei umzäunten Grundstücken.

                              Die letzten Beiträge zeigen mal wieder, dass diejenigen, die sich im Recht fühlen und meinen andere drangsalieren und einschränken zu müssen (Stichwort deutscher Startplatzscheriff) oft diejenigen sind, die selber gegen die Gesetze verstossen!

                              Kommentar


                                AW: Fliegen im deutschen Mittelgebirge

                                Dieses Gesetz gibt es nicht...
                                Doch, doch,doch.......
                                Du willst es nicht verstehen. Dieses Recht nennt sich in Deutschland HAUSRECHT!!!!
                                Prinzipiell benötigst du nicht die Erlaubnis, das ist richtig.
                                Aaaaaaaaaabbbbbbbbeeeeeeerrrrrrr.................. ....
                                Der Rechteinhaber kann die Nutzung untersagen!
                                Ein Genehmigter Startplatz ist eben KEIN Recht auch dort starten zu dürfen. Es ist das Recht, das dort generell gestartet werden darf, aber man hat keinerlei Anrecht auf die Erlaubnis des Hausrechteinhabers dort zu starten.

                                Michael
                                Michael

                                Kommentar

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