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Landeplatz- freie Wahl?

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    #16
    AW: Landeplatz- freie Wahl?

    Zitat von tricktrack Beitrag anzeigen
    Hi,

    ... Voraussetzung für Überlandflüge ist nunmal der B-Schein und das ist auch gut so.

    CU
    Patrick
    Warum soll das gut so sein???

    Johann

    Kommentar


      #17
      AW: Landeplatz- freie Wahl?

      Warum gibt es Regeln im Straßenverkehr? Damit alles mehr oder weniger in geregelten Bahnen läuft.
      Oder meinst du z.B. Kontrollzonen gibt es zum Spaß? Mh denke ehr nicht aber gut was soll ich dazu sagen?

      CU
      Patrick
      Im Lee ist schee......

      Kommentar


        #18
        AW: Landeplatz- freie Wahl?

        Hmmm vielleicht sollte Ich einfach mal laut Hob!!! rufen......

        Ok lieber nicht.....................

        Johann

        Kommentar


          #19
          AW: Landeplatz- freie Wahl?

          Also ich fasse das jetzt mal so zusammen....

          Grundsätzlich sollte ich eigentlich da Landen wo ich gestartet bin. Wobei die beiden Wörter "grundsätzlich" und "eigentlich", vor allem in Kombination, eine hohen Interpretationsspielraum lassen :-D.
          Naja wenn das alles so anläuft wie ichs mir vorstelle, dann werde ich erstmal gemütlich in den heimischen Gebieten rumdümpeln. Alles andere seh ich ja dann :-).

          Steckt hinter der Lizensreihenfolge eigentlich ne Logik? Erst D dann A und am Schluß B? .
          „Die letzte Stimme, die man hört, bevor die Welt explodiert, wird die Stimme eines Experten sein, der sagt: 'Das ist technisch unmöglich!'“

          Peter Alexander Ustinov

          Kommentar


            #20
            AW: Landeplatz- freie Wahl?

            Hallo Maximilian,

            so ist das nunmal. Aus ner einfachen Frage werden dann plötzlich Straftaten und du weisst nicht mehr, was richtig und falsch oder geduldet oder gestattet oder sonstwas ist. Wenn du das Forum mal ne zeitlang begleitest, dann lernst du es zu verstehen. Was du später mit den Scheinen und deinem Schirm anstellst, wirst du selber entscheiden müssen. Ich denke, dass der Grund deiner ursprünglichen Frage die offizielle Regelung und die fliegerischen Möglichkeiten vor dem Hintergrund deiner zeitnah beginnenden Ausbildung war.

            Deshalb zu deiner ursprünglichen Frage:
            Wie du in dem anderen Thread ja erfahren hast, bringt dich der Grundkurs oder D-Schein erstmal nicht ohne weiteres eigenständig in die Luft. Deshalb wirst du irgendwann zunächst den sog. A-Schein machen, mit diesem darfst du an zugelassenen Geländen starten. Der A-Schein berechtigt dich zum eigenverantwortlichen Starten und Fliegen an diesen zugelassenen Plätzen und nur dort. Bedeutet konkret, du darfst zunächst nicht "auf Strecke" gehen und von diesem Fluggebiet wegfliegen. Da zu jedem Startplatz auch ein offizieller Landeplatz gehört, fliegst du also in diesem Bereich immer so, das du wieder an diesem zugelassen Landeplatz ankommst. Natürlich kann es dich durch Wind, eine Unachtsamkeit o. ä. mal etwas verblasen und du schaffst es nicht mehr gefahrlos, zu diesem offiziellen Landeplatz zu kommen und du steht ein paar (hundert) Meter daneben. Das wird sicher keine Folgen haben.

            Wenn du dann aber irgendwann offiziell auf Strecke gehen willst, also z.B. von dem erwähnten Startplatz in den 20 km entfernten Wohnort fliegen möchtest, dann müsstest du den sog. B-Schein machen. Dieser berechtigt dich dann, von zugelassenen Startplätzen zu starten und (wie erwähnt unter Beachtung von vereinzelten Flugverbotszonen) zu einem Ziel deiner Wünsche zu fliegen. Sollte also dein Wohnort oder der Weg dorthin nicht in einer solchen Verbotszone liegen, dann darst du dorthin fliegen und darfst auch mit dem Segen der Obrigkeit auf jeder dafür geeigneten Stelle landen. Du besitzt also mit dem B-Schein kraft Gesetz die offizielle Erlaubnis zur Außenlandung, also Landung außerhalb eines zugelassenen und gekennzeichneten Landeplatzes.

            Nach dem B-Schein gibts dann keine weiteren bzw. notwendigen Scheine mehr. Erwähnt werden kann noch die Ergänzung der Startart, denn die meisten Ausbildungen finden am Hang statt, also am Berg. Möchtest du auch an der Winde in einem Schleppgelände starten, kannst du noch diese Startart als zusätzliche kurze Ausbildung hinzufügen.

            Viele Grüße
            Alfred

            Kommentar


              #21
              AW: Landeplatz- freie Wahl?

              Zitat von Maximilian Beitrag anzeigen
              Steckt hinter der Lizensreihenfolge eigentlich ne Logik? Erst D dann A und am Schluß B? .
              Alle 3 Begriffe sind umgangssprachlich, nicht amtlich.
              A und B sind historisch und auch in sich logisch.
              Auf dem heutigen "Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer" steht beim sogenannten A-Schein "beschränkt auf die Umgebung des Fluggeländes" (oder so ähnlich, ich hab den nicht).
              Beim sogenannten B-Schein (den hab ich) fehlt an gleicher Stelle dieser Eintrag.

              Der sogenannte D-Schein heißt eigentlich "Höhenflugausweis" oder so ähnlich. Die Idee, sowas einzuführen stammt aus Österreich. Das Ding nannte sich "Schulungsbestätigung" und ermöglichte es, schon nach wenigen Fluglehrer-betreuten Flügen ohne Fluglehrer loszuziehen und in zugelassenen Fluggeländen Flüge zu sammeln. Davon wurde so reger Gebrauch gemacht, dass formelle Flugschüler so jahrelang lizenzfrei geflogen sind. Das Papier hieß im Sprachgebrauch schnell Ö-Schein. Klar, dass das deutsche Gegenstück dann schnell den Namen D-Schein weghatte. In Deutschland wurde vom "Höhenflugausweis" nie so ausgiebig Gebrauch gemacht. Verantwortlich seitens der Flugschule angewendet (Schüler fliegt nahezu prüfungsreif, hat aber seine Stückzahl von 40 Flügen noch nicht voll - oder - Schüler hat A-Prüfung bestanden, will jeden Tag bis zum Eintreffen der papierenen Lizenz fliegen), finde ich die Regelung gut.

              Grüße
              Manfred

              Kommentar


                #22
                AW: Landeplatz- freie Wahl?

                Servus Max,

                um deine Eingangsfrage kurz und bündig zu beantworten:
                JA du hast freie Wahl
                (außer dort wo es ausdrücklich verboten ist)

                Und dann noch dazu:
                Zitat von Maximilian Beitrag anzeigen
                Grundsätzlich sollte ich eigentlich da Landen wo ich gestartet bin. Wobei die beiden Wörter "grundsätzlich" und "eigentlich", vor allem in Kombination, eine hohen Interpretationsspielraum lassen :-D
                Nein
                Du sollst da landen wo darfst und wo du willst - kommt auf deine persönliche Einstellung drauf an. zB hast du evtl. dein Auto am Landeplatz wirst du ja nicht absichtlich 10 km weiter mitten in einer Waldlichtung landen wollen, oder?
                Gehst du auf Strecke, kommt es wieder drauf an welche Aufgabe du dir stellst:
                zB ein geschlossenes Flaches- oder FAI-Dreieck wirst du natürlich versuchen (aus rückholtechnischen Gründen) am LP zu beenden.

                Startest du aber zu flügen wie diese Herren hier, wird es wohl nix werden mit Landeplatz







                Und mir kommt eher vor , dass die einzige Gefahr, dass dich jemand anzeigt Paragraphenwütige-Selbst-Paragleiter sind ... zumindest einigen selbsternannten Sheriffs aus dem Forum möchte ich nicht bei einer Außenlandung begegnen.... leider


                ok ... also mach die Ausbildung schnell und dann ab zum Fliegen!

                immer happy landings

                quaxi

                Kommentar


                  #23
                  AW: Landeplatz- freie Wahl?

                  Wahnsinn.

                  Wir hatten mal eine Allgemeinverfügung, unter der wir geflogen sind, und da war es schlicht so, das wir dort starten und landen durften, wo es uns der Grundstückseigentümer erlaubt hat. Mit der Verfassungsklage von Baden-Württtemberg wurde das ganze gekippt, für uns allerdings mit vielen Vorteilen, zB dürfen wir seitdem unter Beachtung der Sichtflugregeln Luftraum D und E auch ohne Kennzeichen und Funk nutzen. Schlucken mussten wir die Auflage, nur noch auf zugelassenen Start- und Landeplätzen starten und landen zu dürfen. Das ist in Österreich nach wie vor anders, dort ist immer noch der Grundstückseigentümer erlaubnisberechtigt.

                  Mit dem beschränkten Luftfahrerschein dürfen wir uns im Gleitwinkelbereich des Landeplatzes bewegen, mit dem unbeschränkten ist uns Streckenflug erlaubt - und damit auch die Außenlandeerlaubnis erteilt.

                  Wie man nun damit umgeht, muss jeder selbst wissen. Ich persönlich vertrete die Auffassung, das wir im Luftrecht gerade so verankert sind und ich diese Verankerung gern behalten würde und deswegen keinem unnötig Anlass geben möchte, mich als undisziplinierten Luftverkehrsteilnehmer wahrnehmen und darstellen zu lassen.
                  Aber wie gesagt, das sehen viele völlig anders.

                  Kommentar


                    #24
                    AW: Landeplatz- freie Wahl?

                    Zitat von Quaxi Beitrag anzeigen
                    - JA du hast freie Wahl
                    (außer dort wo es ausdrücklich verboten ist)
                    Zitat von querformat Beitrag anzeigen
                    Wahnsinn.

                    - und deswegen keinem unnötig Anlass geben möchte, mich als undisziplinierten Luftverkehrsteilnehmer wahrnehmen und darstellen zu lassen.
                    Aber wie gesagt, das sehen viele völlig anders.
                    Quaxi vs. querformat!

                    Max, ich meine, der Dirk bringt´s auf den Punkt.

                    WA
                    Grüßle,
                    Wolfgang http://www.dgf-fn.de/

                    Kommentar


                      #25
                      AW: Landeplatz- freie Wahl?

                      @Wolfgang:
                      ich sehe da kein "vs"
                      querformat sagt doch das selbe wie ich. Ob's auf Dauer "klug" ist immer beim benachbarten Bauern einzubomben als auf dem Landeplatz 200 m weiter, darüber gab ich ja keine Wertung ab

                      Stimmt in Ö ist's etwas anderes, ABER auch hier wird v.a. in kleinen Fluggebieten immerwieder darauf hingewiesen, doch bitte den offiziellen LP zu benützen. Obwohl man woanders offiziell landen darf - man will doch keinen Ärger.

                      Ich bin nur ein Freund von kurzen Antworten auf ganz klar gestellte Fragen ohne immer gleich eine Allerweltsdiskussion vom Zaun zu brechen, und deshalb: JA er darf
                      Rest: siehe Diskussion oben ...

                      immer happy landings (auf Strecke im Feld oder am Landeplatz wo u.a. meist ein kühles Landebier steht - das ist wiederum meine Hauptmotivation dort zu landen, auch auf Strecke ...)

                      quaxi

                      Kommentar


                        #26
                        AW: Landeplatz- freie Wahl?

                        Ich bin auch nur ein kleiner GS-Flieger, aber ich kann lesen. Diese Fähigkeit ermöglicht es mir, im Internet die Luft-Verkehrsgesetze aufzusuchen und durchzulesen.
                        Was steht da?
                        Jedenfalls nichts von A und B Schein, sonder nur, dass einem Fluggerät, bei welchem aufgrund der Bauart der Ort der Landung nicht vorausbestimmbar ist, (ohne Eigenantrieb) die Außenlandung überall generell erteilt ist.
                        Außerdem sind alle Landungen von GS oder HG sowieso Außenlandungen, sofern sie nicht auf einem Segelflugplatz oder sonstigem Flugplatz erfolgen, also auch auf einer Landewiese.
                        Das hat der Bundestag so bestimmt.
                        Was sich irgendwelche anderen Leute, die ja nicht „Bundestag“ sind, so ausdenken, ist zwar gut und schön, wahrscheinlich auch praktisch, aber keineswegs bindend.
                        Aus Höflichkeit gegenüber den Grundbesitzern und um die Haftpflichtvesicherung nicht unnötig zu strapazieren lande ich zwar möglichst auch da, wo ich niemandem einen Schaden zufüge, aber von „müssen“ kann keine Rede sein.
                        Wer lesen kann ist eben im Vorteil. (Starten ist übrigens gesetzlich gesehen und auch sonst was anderes als landen).
                        Zuletzt geändert von Cacao; 14.12.2011, 18:00.

                        Kommentar


                          #27
                          AW: Landeplatz- freie Wahl?

                          Hallo Cacao,

                          ein Gleitschirm darf zunächst einmal überall fliegen, wo es nicht verboten ist (z.B. Beschränkungsgebiete)
                          und er darf auch aufgrund seiner Bauart überall landen.
                          Aber ob der, der da dran hängt, einen Luftfahrerschein mit Einschränkung (A-Schein) oder ohne Einschränkung (B-Schein) hat, macht schon einen Unterschied. Der eine verhält sich beim Überlandfliegen regelkonform und der andere nicht, mal egal ob das eine Straftat (Fliegen ohne die dafür nötige Lizenz)
                          oder eine Ordnungswidrigkeit ist und vieleicht und hoffentlich auch gar keinem auffällt.
                          Das ist wie mit einem für den Straßenverkehr zugelassenen Auto, es darf schon auf der Straße fahren,
                          aber ob der, der da am Steuer sitzt, das darf, ist eine ganz andere Frage .

                          Viele Grüße

                          Michael C.

                          Kommentar


                            #28
                            AW: Landeplatz- freie Wahl?

                            Zitat von MURMEL Beitrag anzeigen
                            Hallo Cacao,

                            ein Gleitschirm darf zunächst einmal überall fliegen, wo es nicht verboten ist (z.B. Beschränkungsgebiete)
                            und er darf auch aufgrund seiner Bauart überall landen.
                            Aber ob der, der da dran hängt, einen Luftfahrerschein mit Einschränkung (A-Schein) oder ohne Einschränkung (B-Schein) hat, macht schon einen Unterschied. Der eine verhält sich beim Überlandfliegen regelkonform und der andere nicht, mal egal ob das eine Straftat (Fliegen ohne die dafür nötige Lizenz)
                            oder eine Ordnungswidrigkeit ist und vieleicht und hoffentlich auch gar keinem auffällt.
                            Das ist wie mit einem für den Straßenverkehr zugelassenen Auto, es darf schon auf der Straße fahren,
                            aber ob der, der da am Steuer sitzt, das darf, ist eine ganz andere Frage .

                            Viele Grüße

                            Michael C.
                            Ich meinte ja nur "landen"!

                            Kommentar


                              #29
                              AW: Landeplatz- freie Wahl?

                              Zitat von Cacao Beitrag anzeigen
                              .... sonder nur, dass einem Fluggerät, bei welchem aufgrund der Bauart der Ort der Landung nicht vorausbestimmbar ist, (ohne Eigenantrieb) die Außenlandung überall generell erteilt ist.[/FONT]

                              na nein, nein das ist nicht richtig interpretiert..

                              Dort steht: (2) Absatz 1 gilt nicht, wenn
                              1.** der Ort der Landung infolge der Eigenschaften des Luftfahrzeugs nicht vorausbestimmbar ist


                              Das trift nicht auf uns Gleitschirme und schon gleich nicht auf Deltas zu. Denn wir können unser Luftsportgerät ja lenken.
                              Es sind wohl damit Fesselballons gemeint.- Die dürfen überall runter weils ja kein flieger sind sonder nur fahrer....

                              Dann allerdings steht noch da: oder 2.**die Landung aus Gründen der Sicherheit oder zur Hilfeleistung bei einer Gefahr für Leib oder Leben einer Person erforderlich ist. Das Gleiche gilt für den Wiederstart nach einer solchen Landung mit Ausnahme des Wiederstarts nach einer Notlandung.

                              Wenn du also aus gründen der Sicherheit eine Landung ( nicht Notlandung) hinlegst . Darunter verstehen die z. Bsp. eine Reguläre unproblematische Landung im Aussengelände weil du von oben einen Flieger oder meinetwegen sogar Fussgänger, am Boden liegen siehst und ihm helfen willst. Das war dann keine Notlandung und du darfst sogar von dort - wenn geht- wieder starten.

                              hast du allerdings nach nem Klapper einen Verhänger und landest deshalb im gleichen Gelände,- wars leider eine Notlandung und du darfst - auch wenn geht- nicht mehr starten

                              Aber landen darfst du in beiden Fällen dann überall!

                              Satiremodus on:

                              Moment mal Daraus würde sich ergeben- Ich schleiche mich auf einen Berg der nicht zugelassen ist. ( Nur rein mal fiktiv-) Starte von dort und werde von so nem selbsternannten Hilfssheriff beobachtet.- Bei der hochpeinlichen Befragung werde ich dann sagen ich habe von oben aus einen liegen sehen und wollte ihm zu Hilfe eilen. Pahh bin extra noch aus dem 5m Bart raus geflogen um den Infarkttod eines Mitmenschen zu verhindern ....... Als ich dann mit leichtigkeit eingelandet bin wars nur einer der sein Mittagsschläfchen gehalten hat. und sich auf Nimmerwiedersehen ... ähh.... ohne seinen Namen zu sagen .... In dem Fall könnte mir keiner einen Wiederstart verweigern.

                              Nur mal so... Fiktiv...
                              Satiremodus off:


                              Gruß Johann
                              Zuletzt geändert von seidenschwan; 14.12.2011, 18:17. Grund: ergänzung

                              Kommentar


                                #30
                                AW: Landeplatz- freie Wahl?

                                Zitat von seidenschwan Beitrag anzeigen
                                -na nein, nein das ist nicht richtig interpretiert..
                                Mal sehen ob Hob noch etwas klärendes zur Landesituation für den Max beitragen kann,
                                obwohl ich langsam befürchte, daß dieser ob der Komplexität des GS-Landens vermutlich lieber Springen geht.

                                WA
                                Grüßle,
                                Wolfgang http://www.dgf-fn.de/

                                Kommentar

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