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Landeplatz- freie Wahl?

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    #46
    AW: Landeplatz- freie Wahl?

    Zitat von Basti G. Beitrag anzeigen
    Sorry Cacao...scheinbar hast du keine Ahnung wie man juristische Fragen löst. Jedes Gesetz ist auslegungsfähig. Ich habe beruflich täglich mit juristischen Fragen zu tun und selbst vor Gericht kann es passieren dass ein Verfassungsrichter ein Gesetz auf die eine Art und Weise auslegt und zwei Jahre später legt ein anderer Richter es völlig konträr aus.(so viel zum Thema "was sich einer denkt") Auch ist dir der Einfluss aus Judikative auf die Legislative scheinbar nicht wirklich klar(...zum Thema Gesetze kann man nicht verändern usw.). Auch ist der Bundestag nicht das einzige "gesetzgebende" Organ. Der Großteil der für uns geltenden Verordnungen und Richtlinien gehen vom DHV direkt aus. Verordnungen sind zwar keine Gesetze, aber sie sind ebenfalls gültige Rechtsnormen und für uns genauso bindend.
    Aber ich werde das Ganze jetzt hier mit Sicherheit nicht vertiefen...denn spätestens jetzt verlassen wir mal wieder eindeutig das eigentliche Thema des Threads.

    Übrigens wo wir gerade schon Offtopic sind...nicht alle Verordnungen des "DHV" http://hanfverband.de/ sollte man als bindend betrachten
    Hallo Basti,

    vertiefen solltest Du aber, gerade auch wegen der Rechtskenntnisse.

    Nee, jetzt wird es erst richtig interessant - denn Dein Stichwort war gut, sehr gut sogar:

    Der TÜV, also ein Verein, und DAeC samt "Anhang" sind Quasi-Gesetzgeber in eigener Sache und insofern selbst Staat im Staate.

    Da ein Abgeordneter von vielem, aber eben davon keine Ahnung hat - und die Administration auch immer dümmer, restriktiver und verantwortungsscheuer wird, ist er auf die Lobby derjenigen angewiesen, deren täglich Brot das ist. Also setzen diese auch die Normen, natürlich nicht uneigennützig und insofern zu eigenen Gunsten, was nach einer Reihe von Jahren zu einem undurchdringlichen Dickicht gebührenpflichtiger Unfreiheit mutiert.

    Da wir zu den Untertanen, die hier in der ehemaligen West-BRD ohnehin schon in 5. und 6. Generation rumlaufen, per Wiedervereinigung besonders hart und konsequent geschulte Untertanen bzgl. der letzten beiden Generationen dazu erhielten und die darüber hinaus auch noch vom Regen direkt in die Traufe kamen, ist doch Cacaos Bemerkung weiter oben nur allzu berechtigt:

    Zitat von Cacao
    Wenn man die Frage stellt, willst Du so wenig wie möglich Vorschriften haben, ist die Antwort eindeutig ja.
    Dem hat der Gesetzgeber dadurch entsprochen,
    dass er im Gesetz uns weitgehend freie Hand lässt, so zu fliegen,
    wie wir wollen.

    Anscheinend können sich das aber viele Flieger so wenig vorstellen,
    dass sie dauernd nach irgendwelchen Verboten suchen oder sich welche ausdenken.
    Beispiel das Landen.
    Um dem ein Ende zu bereiten, schlage ich vor, ein Seil vom Start- zum Landeplatz zu spannen, in das sich jeder Unmündige per Nasenring am Fluggerät einklinken kann, der freies Fliegen in Eigenverantwortung wegen Gen-Vorschädigung nicht schafft. Das spart teures Betreuungspersonal.

    Es hat außerdem den Vorteil, daß keine Seilbahnen mehr wegen Leinen stillstehen, weil der Betreiber aus Geldgier den größten Fehler machte...

    Gruß hob
    Zuletzt geändert von hob; 15.12.2011, 15:54. Grund: Zitat eingefügt

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      #47
      AW: Landeplatz- freie Wahl?

      Lieber Basti, lieber Sascha,
      Wie ihr das sehen wollt, ist nicht meine Sache. Wenn aber in der LuftVO steht, dass man keine besondere Erlaubnis für eine Außenlandung mit einem motorlosen Fluggerät braucht, ist das weder auslegungsbedürftig noch kompliziert.
      Es ist einfach so…..

      Kommentar


        #48
        AW: Landeplatz- freie Wahl?

        Zitat von Basti G. Beitrag anzeigen
        Mmmh der reine Landevorgang ist doch hier überhaupt nicht das Problem. Ist schon logisch dass mir keiner einen Strick daraus drehen kann wenn ich aus Sicherheitsgründen trotz A-Schein an einem Ort außerhalb des eigentlichen Landefeldes lande. Die Frage ist doch aber, ob ich an der Stelle an der ich lande, überhaupt hätte fliegen dürfen.
        Sag mal kannst du lesen?...das behauptet hier auch niemand...
        Zuletzt geändert von Basti G.; 15.12.2011, 15:59.

        Kommentar


          #49
          AW: Landeplatz- freie Wahl?

          Falls die Leute von DHV mitlesen, vielleicht sollte man den Vorschlag von hob mit dem Nasenring doch ernsthaft prüfen……

          Kommentar


            #50
            AW: Landeplatz- freie Wahl?

            Also – Gesetz ist dass jeder GS Flieger mindestens eine Kiste kaltes Bier Zuhause haben muss, wenn ein Kumpel zur Landung kommt.

            Kommentar


              #51
              AW: Landeplatz- freie Wahl?

              Zitat von Basti G. Beitrag anzeigen
              @ Johann:
              Wollte das Außenlanden mit A-Schein ja nicht verteufeln. Habe meine ersten kleinen Strecken auch noch mit dem A-Schein gemacht und ich bin auch nicht realitätsfremd. Finde das auch völlig in Ordnung, solange man weiß was man tut...
              Ok...Frage beantwortet...er kann eindeutig nicht lesen.

              Kommentar


                #52
                AW: Landeplatz- freie Wahl?

                Zitat von hob Beitrag anzeigen
                [...]
                Der TÜV, also ein Verein, und DAeC samt "Anhang" sind Quasi-Gesetzgeber in eigener Sache und insofern selbst Staat im Staate.[...]
                Sry Hob, aber findest Du es sinnvoll, einen Fluginteressierten mit solch undifferenziertem Zeugs die Sache nahe zu bringen?

                Du müsstest wissen, das Gesetze generell nur vom Staat selbst dh Bundestag/Bundesrat verabschiedet werden können, und das auf Ebene der Beauftragten nur mit Verordnungen und Verfügungen gearbeitet werden darf.

                Ich kann nicht verstehen, wieso dieses einfache Thema derart ausarten muss. Die Gesetzeslage ist klar, und damit gut. Und die ist in Österreich ganz sicher besser - aber die Pfalz liegt in Deutschland.
                Und wenn jemand meint, das er sich im Klaren sein müsse, das er "dran" sei, wenn er erwischt wird, vergisst seine Verantwortung allen Gleitschirm- und Drachenfliegern gegenüber.
                Meine Güte, man ist doch kein Schwachkopf oder langweiliger Angepasster, wenn man sich in dem Raum bewegt, der erlaubt ist. Noch einmal: ich möchte unseren Status im Luftraum erhalten wissen! Ich will fliegen und muss nicht beweisen, wie cool ich bin und wie egal mir doch Gesetz und Allgemeinheit ist.

                Mit der Winde geht übrigens sehr viel, Max.

                Kommentar


                  #53
                  AW: Landeplatz- freie Wahl?

                  Zitat von seidenschwan Beitrag anzeigen
                  Also Cacao,du meinst den da :

                  (2) Absatz 1 gilt nicht, wenn
                  1.** der Ort der Landung infolge der Eigenschaften des Luftfahrzeugs nicht vorausbestimmbar ist

                  ...
                  Hier gehts rein um steuerbares Fluggerät oder nicht. Und damit vorausbestimmbarer Landeplatz. ...

                  Ich kann natürlich nicht jeden x- beliebigen Ort vorausbestimmen. Unseren Schirmen steht aber in den jeweiligen Gleitwinkelbereichen vor Start ein sehr gut vorausbestimmbarer Landeplatz zu Verfügung. Den kannst du als Pilot auswählen und damit ist er Verausbestimmbar....


                  Zitat von Land Baden-Württemberg vertreten durch das Innenministerium Baden-Württemberg
                  Eine Erlaubnis ist hingegen nicht notwendig, wenn
                  - der Ort der Landung infolge der Eigenschaften des jeweiligen Luftfahrzeuges nicht vorausbestimmbar ist (z.B. bei Ballons oder Segelflugzeugen)
                  Quelle



                  Wenn Seidenschwan mit seinem Gleitschirm also nicht mehr Möglichkeiten hat als ein Segelflugzeug, widerspricht ihm zumindest die Sicht des Innenministeriums.
                  ______________________________________
                  Grüße aus 0m GND,

                  Flynix

                  Kommentar


                    #54
                    AW: Landeplatz- freie Wahl?

                    Da das eigentliche Thema sowieso durch ist und die Fragen von Max beantwortet sein dürften, spielt's auch keine Rolle mehr ...

                    Zitat von Flynix Beitrag anzeigen
                    Wenn Seidenschwan mit seinem Gleitschirm also nicht mehr Möglichkeiten hat als ein Segelflugzeug, widerspricht ihm zumindest die Sicht des Innenministeriums.
                    Wenn schon ein Zitat, dann vollständig:
                    "...Für Außenlandungen von Segelflugzeugen, Hängegleitern und Gleitsegeln, die sich auf einem Überlandflug befinden, sowie für bemannte Freiballons ist keine Erlaubnis erforderlich."

                    Bei den angenommenen Szenarien (A-Schein im startzugehörenden Gelände) kann es sich nicht um einen Überlandflug gehandelt haben.

                    Kommentar


                      #55
                      AW: Landeplatz- freie Wahl?

                      Zitat von Cacao Beitrag anzeigen
                      ...
                      LuftVO § 15 Erlaubnisbedürftige Außenstarts und Außenlandungen nach § 25 des Luftverkehrsgesetzes

                      (1) Starts und Landungen von Luftfahrzeugen außerhalb der für sie genehmigten Flugplätze bedürfen der Erlaubnis der örtlich zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes, soweit nicht der Beauftragte nach § 31c des Luftverkehrsgesetzes zuständig ist. Die Erlaubnis für Starts und Landungen von Hängegleitern und Gleitsegeln schließt Schleppstarts durch Winden ein.
                      (2) Absatz 1 gilt für Außenlandungen mit Sprungfallschirmen entsprechend.
                      (3) Außenlandungen von Segelflugzeugen mit und ohne Hilfsantrieb, Hängegleitern und Gleitsegeln, die sich auf einem Überlandflug befinden, sowie von bemannten Freiballonen bedürfen keiner Erlaubnis nach § 25 Abs. 1 des Luftverkehrsgesetzes.
                      Ahhjehh!!! Er hat recht, er hat recht, er hat recht....
                      Da stehts ja stimmt. Habe nicht das ganze Gesetz gelesen. Du beziehst dich also auf §15 der sich wiederum auf 25 bezieht. In deinen Vorigen Posts beziehst du dich aber nur auf § 25...

                      Na ja aber hast recht. Bedeutet wenn du den B Schein hast darfst überall landen. Aber nur mit der Begründung dass du es halt einfach darfst. Nicht weil wir ".. der Ort der Landung infolge der Eigenschaften des Luftfahrzeugs nicht vorausbestimmbar ist"

                      [/SIZE]Lieber Seidenschwan,
                      Wenn Du wissen willst, wie das z.B. beim Jumbo ist, da gilt das, was auch bei (professionellen) Flugschulen gilt:
                      Landet ein Flugschüler wegen Spritmangel (den er zu vertreten hätte) auf einem nicht vorherbestimmten Flugplatz, so kann es sofort seine Sachen packen, so hart sind die Bräuche manchmal.
                      Kann nicht sehen dass ich danach gefragt hätte...,

                      Eben, weil es in seiner Hand liegt, dort zu landen, wo er will.
                      Bei uns ist das nun mal anders!



                      [/COLOR][/FONT]

                      Ach so? Weis nicht wie es bei "euch" ist.- Bei mir ist es auf jeden Fall so dass ich schon dort runterkomm wo ich will

                      Na ja Max jetzt hast du das Forum ja schon mal kenen gelernt...........


                      Gruß
                      Johann

                      Kommentar


                        #56
                        AW: Landeplatz- freie Wahl?

                        Zitat von Alfred Beitrag anzeigen
                        Da das eigentliche Thema sowieso durch ist und die Fragen von Max beantwortet sein dürften, spielt's auch keine Rolle mehr ...



                        Wenn schon ein Zitat, dann vollständig:
                        "...Für Außenlandungen von Segelflugzeugen, Hängegleitern und Gleitsegeln, die sich auf einem Überlandflug befinden, sowie für bemannte Freiballons ist keine Erlaubnis erforderlich."

                        Bei den angenommenen Szenarien (A-Schein im startzugehörenden Gelände) kann es sich nicht um einen Überlandflug gehandelt haben.
                        Ja stimmt, auch bei diesen Szenarien ist keine Erlaubnis erforderlich.
                        ______________________________________
                        Grüße aus 0m GND,

                        Flynix

                        Kommentar


                          #57
                          AW: Landeplatz- freie Wahl?

                          Zitat von Flynix Beitrag anzeigen
                          Ja stimmt, auch bei diesen Szenarien ist keine Erlaubnis erforderlich.
                          Bei welchen denn noch? Anders gefragt, wenn er vom 300 m Berg die gewünschten x-km nach Hause fliegt, handelt es sich dann nicht um einen Überlandflug?

                          Dreht doch nicht alles solange rum, wie es irgendwie passt. Das war weder die Fragestellung, noch die Thematik. Dass er mit seinem A-Schein im Gelände bleibt und trotz A-Schein dort auch das Recht hat, zwei Wiesen neben dem eigentlich zugelassenen Platz zu landen, ist wohl jedem klar. Diese Außenlandung wird über die Fluggeräteeigenschaften abgedeckt und alle sind glücklich. Aber ich habe den Eindruck, dass es solange gedreht werden soll, bis er auch mit dem A-Schein ganz offiziell in den deutlich abseits und nicht mehr zum unmittelbaren Fluggebiet gehörenden Wohnort fliegen darf und dies als eine zulässige Außenlandung gesehen wird.

                          Damit wir also nicht aneinander vorbei reden/schreiben: Ließt du die Ausführungen deiner Quelle so, dass er mit dem A-Schein in den z.B. 20 km entfernten Wohnort fliegen darf und die dortige Landung als zulässige Außenlandung aufgrund der Eigenschaften des Luftfahrzeuges angesehen werden soll? Klar muss er landen können und ggfls. auch dürfen, da antriebslos. In diesem Fall wäre dann aber die logische Konsequenz, dass er an die Stelle der nicht zu vermeidenden Außenlandung ohne Lizenz geflogen ist.

                          Kommentar


                            #58
                            AW: Landeplatz- freie Wahl?

                            Na dann mal anders. Wie ist denn das mit der Verblaserei eigentlich in Wahrheit??

                            Hat man denn nicht dafür Sorge zu tragen dass man nicht "verblasen " wird?
                            Soll heißen wenn es mich,- mit A Schein Wohlgemerkt "Verbläst" Ohne zwischenfall einlande,auf inoffiziellem Gelände. Kann es mir nicht trotz dieser Ausrede passieren das ich ein Bußgeld bekommen könnte?

                            Johann

                            Kommentar


                              #59
                              AW: Landeplatz- freie Wahl?

                              Ja, ich kann’s nicht lassen………
                              Da der Gesetzestext eindeutig und einfach ist, könnte alles klar sein.
                              Wie ich vorher schon schrieb, können das einige nicht fassen, das der Staat an solchen Lappalien nicht interessiert ist, weil die staatliche Ordnung nun wirklich nicht auf dem Spiele steht.

                              Wen interessiert es überhaupt, wann ein Überlandflug anfängt?
                              Niemand!
                              Einem Politiker, der über solche Gesetze abstimmen muss, ist es sowieso vollkommen Wurst, da Segelflugzeuge z.B. da landen, wo sie starten, sonst ist es ein Mini-Überlandflug zum nächsten Patz.

                              Bei uns liegen Start und Landepatz auseinander, insofern fliegen wir fast immer „über Land“.
                              Wann nun ein Überlandflug nach dem Gefühl von „Haarspaltern“anfängt, interessiert niemanden, außer dass man mit solchen Spitzfindigkeiten den Anfängern und andern Fliegern nur das Leben erschwert und sich lächerlich macht.
                              Zuletzt geändert von Cacao; 15.12.2011, 21:53.

                              Kommentar


                                #60
                                AW: Landeplatz- freie Wahl?

                                Zitat von SaschaN Beitrag anzeigen
                                -Man sollte sich lieber mal Gedanken machen um die Frage: "Was mache ich wenn ich daheim lande und hab kein Bier mehr im Haus...?"
                                Eine seehr berechtigte Frage wie mir scheint!
                                Da es sich in Maxl´s Fall um dessen Frau Schwesters Landegrundstück handelt, würde er ein seehr ernstes Wort mit eben dieser Schwester reden müssen.

                                WA
                                Grüßle,
                                Wolfgang http://www.dgf-fn.de/

                                Kommentar

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