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Landeplatz- freie Wahl?

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    #31
    AW: Landeplatz- freie Wahl?

    Lieber Seidenschwan,
    ich bin sehr für Satire, nur ich denke, Du hättest die Warnung „Satiremodus on“ gleich an den Anfang Deiner Ausführungen setzen müssen.

    Kommentar


      #32
      AW: Landeplatz- freie Wahl?

      OMG Leute ,
      Ich wollte jetzt keine Diskussion vom Zaun brechen.
      Wenn ich also gerade Lust habe auf der Pferdekoppel meiner Schwester zu landen (was ja Privatgrundstück ist) und ich dabei nicht gerade durch ne Flugverbotszone rumpel könnte ich das tun.
      Natürlich sollte ich dabei über eine gültige Lizens verfügen.
      Ansonsten, sorry der Wind wars .

      Zum Thema starten:
      ich wüsste gar net wie ich hier im Flachland in die Luft kommen soll?
      Ich muss ja zu so ner affigen Winde. Oder würde ich es auch von der Wiese hoch schaffen wenn ich ein Crack bin?
      Ich könnte mich ja auch aufs Pferd setzen und vom Gaul aus starten wenn er schnell genug is .
      „Die letzte Stimme, die man hört, bevor die Welt explodiert, wird die Stimme eines Experten sein, der sagt: 'Das ist technisch unmöglich!'“

      Peter Alexander Ustinov

      Kommentar


        #33
        AW: Landeplatz- freie Wahl?

        Zitat von Maximilian Beitrag anzeigen
        OMG Leute ,
        Ich wollte jetzt keine Diskussion vom Zaun brechen.
        Zwei Fehler:
        1) Start- bzw. Landeplatzfrage außerhalb zugelassener Gelände à la "Darf ich auf oder von irgendeiner Wiese...?"
        2) und das beim aktuellen Mistwetter wo an Fliegen nicht zu denken ist und deshalb alle ein wenig unentspannt sind (ich auch )

        Wobei 3 Seiten Diskussion noch harmlos sind. Schlimmer wäre sowas gewesen wie "Soll ich lieber Drachen oder Gleitschirm...?"

        Ansonsten ists von Germersheim aus nicht allzuweit an den Rand des Pfälzer Walds, wo es einige Startplätze hat.
        Vereine dort die mir grade so einfallen:

        Gleitschirmfliegen, Pfalz, Wetter, Orensberg, Adelberg, Blättersberg, Hohenberg, Förlenberg, Paragliding

        Homepage des 1. pdgfc.de




        Zitat von Maximilian Beitrag anzeigen
        Ich könnte mich ja auch aufs Pferd setzen...
        Wenn der Gaul nach LTF zugelassen ist ja. Also eher nein...
        Zuletzt geändert von SaschaN; 14.12.2011, 23:53.
        http://www.vimeo.com/SaschaN
        https://www.facebook.com/saschan.hg
        https://www.youtube.com/channel/UC7lgX90a3BVgwoYzNZLRMIg

        Kommentar


          #34
          AW: Landeplatz- freie Wahl?

          Vor nicht all zu langer Zeit wurde ich hier noch dafür Gesteinigt weil ich mich hab ab und an verblaßen lassen ohne B-Schein. Bzw. geübt habe für meinen B-Schein den ich jetzt im Januar nach ein paar Jahren doch endlich Anfange.
          Natürlich unter Einhaltung der Flugverbotszonen oder bestimmte Naturschutzgebiete sollten auch beim Verblasen lassen eingehalten werden. Aber egal. Man muss sich im klaren sein. Wenn was passiert ist man dran.

          Maximilian, auch mit A-Schein stehen dir Ausenlandungen zu. Bei meinem 3 Flug nach der A-Scheinausbildung habe ich mich wirklich aus mangelnder selbstständiger Flugerfahrung zu weit verblasen lassen. Den starken Wind kannte ich nicht von der Ausbildung, also dachte ich es reicht noch mit der Höhe lässig gegen den Wind zu fliegen. Pustekuchen, ich musste ca. 300-500 Meter neben dem Landeplatz auf ner Fläche von 50qm landen.
          Hier hatte ich die Erlaubnis eine Außenlandung aus Not zu machen, auch ohne B-Schein.

          Ein paar Flüge später und immer noch mit A-Schein. Der Wind war nicht stark aber die Thermik. Ich schön am Aufdrehen in der Thermik. Dann leeseitig aus der Thermik gefallen und damit keine Chance mehr gehabt gegen den Wind rein zu kommen. Der Versatz hat ausgereicht, dass ich weder zum STartplatz noch zum Landeplatz gekommen wäre. Oder überhaupt eine landebare Fläche im Bereich des Startplatzes. Also blieb mir nur die Möglichkeit abzudrehen und mit dem Wind zu fliegen und ins Tal auf der anderen Seite des Hanges abzugleiten. Somit hatte ich meinen ersten ungewollten Streckenflug von 16 km und er war noch legal, da es aus einer Notsituation war. Alle Versuche zurück zu fliegen zum Startplatz/Landeplätz wären zu gefährlich gewesen. Habe es erst noch versucht, aber ich flog immer mehr ins Lee und wurde runtergespült. Ich wusste aber zu dem Zeitpunkt wo in etwa die ersten Lufträume anfangen und das ich hier noch keine zu erwarten habe. Später gelandet, fand ich es nur noch geil. Flugvorbereitung gehört auch beim A-Schein vor einem Flug dazu. Besonders wenn man Fremd ist. Mal kurz schauen, wo ist Luftraum. Was darf ich. Naturschutzgebiet/Greifvögel usw.
          Ach und noch was du bist nicht verpflichtet am Landeplatz zu landen. Am Startplatz darf man ebenfalls wieder landen, wenn er es zulässt. Bedarf aber etwas mehr Erfahrung.
          Zuletzt geändert von dicker-moench; 15.12.2011, 01:35.
          Man sollte hier nicht vergessen! Auch der Ochse war mal ein Kalb.

          Kommentar


            #35
            AW: Landeplatz- freie Wahl?

            Zitat von Maximilian Beitrag anzeigen

            Ich muss ja zu so ner affigen Winde. Oder würde ich es auch von der Wiese hoch schaffen wenn ich ein Crack bin?
            Winden sind doch nicht affig! Sind nun mal die einzige Möglichkeit im Flachland geile Flüge zu machen

            CU
            tricktrack
            Im Lee ist schee......

            Kommentar


              #36
              AW: Landeplatz- freie Wahl?

              Zitat von tricktrack Beitrag anzeigen
              Winden sind doch nicht affig! Sind nun mal die einzige Möglichkeit im Flachland geile Flüge zu machen

              CU
              tricktrack
              Eben!
              Lieber affig geschleppt und geflogen, als fluggeil am Boden.

              Kommentar


                #37
                AW: Landeplatz- freie Wahl?

                Zitat von H.M.Murdoch Beitrag anzeigen
                Eben!
                Lieber affig geschleppt und geflogen, als fluggeil am Boden.
                genau...
                Im Lee ist schee......

                Kommentar


                  #38
                  AW: Landeplatz- freie Wahl?

                  Mmmh der reine Landevorgang ist doch hier überhaupt nicht das Problem. Ist schon logisch dass mir keiner einen Strick daraus drehen kann wenn ich aus Sicherheitsgründen trotz A-Schein an einem Ort außerhalb des eigentlichen Landefeldes lande. Die Frage ist doch aber, ob ich an der Stelle an der ich lande, überhaupt hätte fliegen dürfen. Wenn ich 20 km von meinem Startberg entfernt in meinem Vorgarten lande (mit A-Schein) ist nicht die Landung an sich das Problem...sondern das Verlassen des Gleitwinkelbereichs. Wenn das einmal passiert wie vom dicken Mönch beschrieben ist das ja auch kein Problem, aber mit A-Schein die Wiese hinterm Haus zum grundsätzlichen Landeplatz zu machen sehe ich problematisch.
                  Erstens ist man bei entsprechender Entfernung selbst "illegal" unterwegs, und damit unversichert.
                  Zweitens gibt es häufig auf Dauer Probleme mit dem Grundbesitzer. (wenns nicht gerade die Koppel der Schwester ist)
                  Drittens muss man gerade im Flachland/Mittelgebirge häufig um die Erhaltung der Fluggebiete kämpfen da es genug Naturschützer Jäger Bauern usw. gibt, die etwas gegen unseren Sport haben. Denen muss man nicht unbedingt noch mehr Argumente liefern. (wenns nicht gerade die Koppel der Schwester ist)

                  Warum eigentlich so lange darüber reden. Wenn ich sowas häufiger machen will, mach ich halt einfach den verdammten B-Schein und alles ist Friede Freude Eierkucken. Das geht razifazi...ich hatte Ihn ca. ein 3/4 Jahr nach dem A-Schein und bis dahin war es eh besser erst mal in der Nähe des Hausbergs zu bleiben.

                  @Seidenschwan: Deine Hochschleichtaktik ist doch gängige Praxis bei den Motor-Schwarz-Fliegern ...

                  @Max:Hier wird fast jedes Thema zu einer hitzigen Diskussion. Sei froh dass es wenigstens noch um das eigentliche Thema geht. Gott sei Dank sind die Flieger in der Praxis viiiiiiiiel entspannter als es hier den Anschein erweckt
                  Bei der speziellen Winde an der du Starten willst, ist es sowieso schon Vorgabe die B-Schein-Theorie gemacht zu haben. Falls das vom örtlichen Verein auch umgesetzt wird, wie auf deren Homepage beschrieben, brauchst du dir keine weiteren Gedanken zu machen...dann darfst du quasi eh hinfliegen wo du willst sobald du dort starten darfst.(der Praxisteil für den B-Schein ist reine Formsache)

                  Was mich jetzt aber interessieren würde...wo genau ist beim Windenfliegen eigentlich der zulässige Gleitwinkelbereich. Den kann man doch aufgrund der sehr unterschiedlichen Ausklinkhöhe gar nicht richtig festlegen, oder?
                  Zuletzt geändert von Basti G.; 15.12.2011, 10:40.

                  Kommentar


                    #39
                    AW: Landeplatz- freie Wahl?

                    Hi Maximilian,

                    Zitat von Maximilian Beitrag anzeigen
                    Wenn ich also gerade Lust habe auf der Pferdekoppel meiner Schwester zu landen (was ja Privatgrundstück ist) und ich dabei nicht gerade durch ne Flugverbotszone rumpel könnte ich das tun.
                    Erlaubnis vom Grundeigentümer (hier Schwester) ist schon mal eine gute Voraussetzung. Bedenke aber auch unfreundliche Nachbarn, die sich eines Tages bei den "Behörden" beschweren. Jäger und Naturschützer werden bei häufigem Flugbetrieb auch neugierig...

                    Anmerkung: Gewöhne die Pferde schon vorher an den raschelnden Gleitschirm, damit sie nicht scheu werden und aus der Koppel ausbrechen. Ist hier und da schon vorgekommen.

                    ich wüsste gar net wie ich hier im Flachland in die Luft kommen soll?
                    Ich muss ja zu so ner affigen Winde. Oder würde ich es auch von der Wiese hoch schaffen wenn ich ein Crack bin?
                    Ach, so übel ist eine Seilwinde gar nicht.
                    Bei passendem Wind (viel Wind -> gutes Groundhandling nötig!) reicht auch eine 10m Kante zum Soaren Aber wirklich hoch und weit kommst du dann auch als Crack nicht. (Leider)
                    Ich könnte mich ja auch aufs Pferd setzen und vom Gaul aus starten wenn er schnell genug is .
                    Wäre schnell genug. Aber wie kontrollierbar der Start dann wird...

                    Bevor wir uns hier weiter in Details vertiefen, freu dich schon mal auf deine Ausbildung! Da wirst du noch vieles Lernen, was geht und was (lieber) nicht geht.

                    Viel Spaß dabei wünscht Dir
                    FliegenWilli

                    Kommentar


                      #40
                      AW: Landeplatz- freie Wahl?


                      Wenn man die Frage stellt, willst Du so wenig wie möglich Vorschriften haben, ist die Antwort eindeutig ja.
                      Dem hat der Gesetzgeber dadurch entsprochen,
                      dass er im Gesetz uns weitgehend freie Hand lässt, so zu fliegen,
                      wie wir wollen.

                      Anscheinend können sich das aber viele Flieger so wenig vorstellen,
                      dass sie dauernd nach irgendwelchen Verboten suchen oder sich welche ausdenken.
                      Beispiel das Landen.
                      Der Gesetzgeber, das ist zunächst ausschließlich der Bundestag, dann können noch bestimmte Behörden Gesetzeslücken füllen, laienhaft ausgedrückt.
                      Da aber der Bundestag das GS und HG Fliegen im Gesetz „drin“ hat, ist für andre praktisch kein Raum für zusätzliche „bindende Vorschriften“ mehr da.

                      Bezogen auf das Landen ist die Lage im
                      LuftVG §25 eindeutig geregelt.
                      Da wir keinen Motor haben, fallen wir unter LuftVG § 25 Absatz (2),
                      ohne wenn und aber,
                      wie manche hier glauben machen wollen (nix wir können ja steuern oder so).

                      Keiner hat das Recht, dieses Gesetz zu „verbessern, also erweitern oder zu verengen“ oder sonst wie zu verändern oder zu ergänzen.
                      Dieses steht einzig und allein dem Bundestag zu.
                      Z.B. steht im LuftVG § 25 (2) nichts von A und B Schein, von Naturschutzgebieten, Landewiesen usw. Auch liegt die Entscheidung, wann er wo landen muss, ausschließlich beim Piloten des Fluggerätes, LuftBO §2 (3) z.B.
                      dass scheint auch nicht ins Bewusstsein der GS Flieger eingedrungen zu sein.

                      Im § 1 LuftVO steht, man darf nur so fliegen, dass man andere so wenig wie möglich behindert oder schädigt.
                      Aber das ist sowieso „gute Kinderstube“. Wer nicht Rücksicht nehmen kann, sollte sich schleunigst umstellen.

                      Während der Ausbildung unterliegt man den Vorschriften eben der Ausbildung , die z.B. der Fluglehrer vorgibt, der sich wiederum an die entsprechenden Regeln zu halten hat, aber das
                      ändert das Gesetz überhaupt nicht.
                      Dass wir fast immer in Natur-oder Landschaftsschutzgebieten (legal, also entsprechend den Gesetzen) starten und landen, scheint sich auch noch nicht rumgesprochen zu haben.
                      Dann kann man noch mal widerholen, man soll so rücksichtvoll wie irgend möglich fliegt,
                      aber das steht, wie gesagt, im LuftVG und LuftBO sowieso drin.

                      Nur zum Verständnis: Der LuftVG §25 (2) 1.
                      Landung wegen Notfall usw. erlaubt z.B. den Rettungshubschraubern Landung und Start.

                      Einem „Privatmann“ natürlich auch, wenn der Hilfe leisten will.
                      Bei einem „persönlichen“ Notfall kann man sowieso landen, denn „Not kennt kein Gebot“.
                      Das ist zwar nur ein Spruch, aber er gilt!!!

                      Zuletzt geändert von Cacao; 15.12.2011, 12:53.

                      Kommentar


                        #41
                        AW: Landeplatz- freie Wahl?

                        Zitat von Basti G. Beitrag anzeigen
                        Was mich jetzt aber interessieren würde...wo genau ist beim Windenfliegen eigentlich der zulässige Gleitwinkelbereich. Den kann man doch aufgrund der sehr unterschiedlichen Ausklinkhöhe gar nicht richtig festlegen, oder?
                        Der Bereich des Fluggeländes wird verlassen, wenn der Pilot die "Platzrunde" nicht mehr beobachten kann.
                        Und der Landeplatz ist bei Windengeländen üblicherweise das Schleppgelände selbst.

                        Grüße
                        Manfred

                        Kommentar


                          #42
                          AW: Landeplatz- freie Wahl?

                          Zitat von Cacao Beitrag anzeigen
                          ....Bezogen auf das Landen ist die Lage im
                          LuftVG §25 eindeutig geregelt.
                          [/COLOR][/SIZE][/FONT][FONT=Calibri][SIZE=3][COLOR=#000000]Da wir keinen Motor haben, fallen wir unter LuftVG § 25 Absatz (2),
                          ohne wenn und aber,
                          wie manche hier glauben machen wollen (nix wir können ja steuern oder so).

                          ...
                          Also Cacao,du meinst den da :

                          (2) Absatz 1 gilt nicht, wenn
                          1.** der Ort der Landung infolge der Eigenschaften des Luftfahrzeugs nicht vorausbestimmbar ist


                          Und da wird mir hier jeder zustimmen dass der Ort der Landung bei jedem Start mit unseren Tüten vorausbestimmbar ist.... Da steht nicht: "Aufgrund der Piloteneigenschaften nicht vorausbestimmbar...." Wer fliegt ständig in die Bäume weil er es wieder erwarten nicht zum Landeplatz schafft??
                          Hier gehts rein um steuerbares Fluggerät oder nicht. Und damit vorausbestimmbarer Landeplatz. Im Gegensatz zum Ballon der nicht wirklich steuerbar ist und darum auch nicht fliegen kann sondern "nur" fährt.

                          Ich kann natürlich nicht jeden x- beliebigen Ort vorausbestimmen. Unseren Schirmen steht aber in den jeweiligen Gleitwinkelbereichen vor Start ein sehr gut vorausbestimmbarer Landeplatz zu Verfügung. Den kannst du als Pilot auswählen und damit ist er Verausbestimmbar. Nur bei Überlandflügen ist das anders und darum gilt ja denn die Außenlandeberechtigung und selbst da kannst / sollst du immer geeignete Flächen im Gleitwinkelbereich im Auge behalten. Nochmal zur Verdeutlichung jedes Luftfahrzeug hat im bereich seiner Möglichkeiten einen Landeplatz zu bestimmen. Ansonsten käme dass groben Unfug gleich wenn zum Beispiel der Pilot einer Cessna über München sagen würde:"Ahh der Treibstoff reicht zwar nur mehr bis zur halben Strecke nach Düsseldorf aber ich versuche es trotzdem" Selbst ein Jumbo-Jet kann also nur im Bereich seiner Treibstoffreserven einen Landeplatz anfliegen und du kannst auch nicht Argumentieren weil er darüber hinaus nicht kann...

                          Da wir wenigstens Lenkbar sind entspricht die Treibstoffreserve des Motorfliegers unserem Gleitwinkelbereich.

                          Darüber könnte man natürlich auch disputieren
                          Gruß Johann

                          Kommentar


                            #43
                            AW: Landeplatz- freie Wahl?

                            Es gelten die Gesetze und nicht, was sich einer so denkt. Im LuftVG §25 (2) geht es u.a. um motorlose Fluggeräte, weiter nichts. Das könnte man auch beim DHV nachlesen!!

                            LuftVO § 15 Erlaubnisbedürftige Außenstarts und Außenlandungen nach § 25 des Luftverkehrsgesetzes

                            (1) Starts und Landungen von Luftfahrzeugen außerhalb der für sie genehmigten Flugplätze bedürfen der Erlaubnis der örtlich zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes, soweit nicht der Beauftragte nach § 31c des Luftverkehrsgesetzes zuständig ist. Die Erlaubnis für Starts und Landungen von Hängegleitern und Gleitsegeln schließt Schleppstarts durch Winden ein.
                            (2) Absatz 1 gilt für Außenlandungen mit Sprungfallschirmen entsprechend.
                            (3) Außenlandungen von Segelflugzeugen mit und ohne Hilfsantrieb, Hängegleitern und Gleitsegeln, die sich auf einem Überlandflug befinden, sowie von bemannten Freiballonen bedürfen keiner Erlaubnis nach § 25 Abs. 1 des Luftverkehrsgesetzes.

                            Lieber Seidenschwan,
                            Wenn Du wissen willst, wie das z.B. beim Jumbo ist, da gilt das, was auch bei (professionellen) Flugschulen gilt:
                            Landet ein Flugschüler wegen Spritmangel (den er zu vertreten hätte) auf einem nicht vorherbestimmten Flugplatz, so kann es sofort seine Sachen packen, so hart sind die Bräuche manchmal.
                            Eben, weil es in seiner Hand liegt, dort zu landen, wo er will.
                            Bei uns ist das nun mal anders!



                            Zuletzt geändert von Cacao; 15.12.2011, 13:59.

                            Kommentar


                              #44
                              AW: Landeplatz- freie Wahl?

                              Ich will ja nicht die Party sprengen, aber der Maximilian wollte doch nur wissen ob er mit dem Schirm nach Hause fliegen kann und dort ein Bier zu trinken.
                              Und da ist doch die Antwort eigentlich eindeutig: "Ja, offiziell mit B-Schein kein Problem!".
                              Dass das viele Leute auch mit A-Schein tun ist doch allgemein bekannt, und scheint außerhalb dieses Forums keinen wirklich zu jucken. Also wieso (mal wieder) einen Paragraphenkrieg führen? Laaaangweilig....

                              Man sollte sich lieber mal Gedanken machen um die Frage: "Was mache ich wenn ich daheim lande und hab kein Bier mehr im Haus...?"
                              http://www.vimeo.com/SaschaN
                              https://www.facebook.com/saschan.hg
                              https://www.youtube.com/channel/UC7lgX90a3BVgwoYzNZLRMIg

                              Kommentar


                                #45
                                AW: Landeplatz- freie Wahl?

                                Sorry Cacao...scheinbar hast du keine Ahnung wie man juristische Fragen löst. Jedes Gesetz ist auslegungsfähig. Ich habe beruflich täglich mit juristischen Fragen zu tun und selbst vor Gericht kann es passieren dass ein Verfassungsrichter ein Gesetz auf die eine Art und Weise auslegt und zwei Jahre später legt ein anderer Richter es völlig konträr aus.(so viel zum Thema "was sich einer denkt") Auch ist dir der Einfluss aus Judikative auf die Legislative scheinbar nicht wirklich klar(...zum Thema Gesetze kann man nicht verändern usw.). Auch ist der Bundestag nicht das einzige "gesetzgebende" Organ. Der Großteil der für uns geltenden Verordnungen und Richtlinien gehen vom DHV direkt aus. Verordnungen sind zwar keine Gesetze, aber sie sind ebenfalls gültige Rechtsnormen und für uns genauso bindend.

                                Aber ich werde das Ganze jetzt hier mit Sicherheit nicht vertiefen...denn spätestens jetzt verlassen wir mal wieder eindeutig das eigentliche Thema des Threads.

                                Übrigens wo wir gerade schon Offtopic sind...nicht alle Verordnungen des "DHV" http://hanfverband.de/ sollte man als bindend betrachten

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