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Ärger im Fluggebiet Ossiacher See / Gerlitzen um die Wasserlandungen

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    #16
    AW: Ärger im Fluggebiet Ossiacher See / Gerlitzen um die Wasserlandungen

    Zitat von meitscha Beitrag anzeigen
    nein das ändert nix, verschlimmert aber auch nix.
    aber ich bin um keine 300€ ärmer und das ist das wesentliche.
    Das Geld wirst du schon bezahlen muessen denn deine Rechtschutzversicherung hilft dir da wenig. Bei solch mageren Erfolgsaussichten und dem winzigen Streitwert werden die sich auf irgendeinen Paragraphen berufen um sich da raus zu reden. Wenn du zudem wissentlich ohne die erforderlichen Berechtigungen unterwegs warst hast du eh keine Chance bei deiner Versicherung. Hinzu kommt ja noch dass dieses Busgeld ja anscheinend nur Auslaender trifft. Das macht den Fall nicht gerade attraktiver. Lies mal lieber immer erstmal das Kleingedruckte bevor du hier solche Sprueche klopfst. Du bist noch ziemlich jung oder?
    NOVA

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      #17
      AW: Ärger im Fluggebiet Ossiacher See / Gerlitzen um die Wasserlandungen

      haha, na du bist ein witziger
      aber lass dich nur bestrafen weil du kein Flugbuch dabei hast.

      und eine rechtschutzversicherung hilft dir genau dabei, denn genau das ist ihre aufgabe, (ich hab die schon wegen geringeren Wert beauftragt)

      aber was erzähl ich dir, du bist doch sicher schon ziemlich alt
      Zuletzt geändert von meitscha; 10.08.2013, 21:09.

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        #18
        AW: Ärger im Fluggebiet Ossiacher See / Gerlitzen um die Wasserlandungen

        Ach vergesst es, ihr unbelehrbaren.
        Back to Topic.

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          #19
          AW: Ärger im Fluggebiet Ossiacher See / Gerlitzen um die Wasserlandungen

          34. Welche Dokumente muss ein Pilot beim Gleitschirmfliegen in Österreich C
          und Deutschland mitführen?
          Antwort: Fluglizenz, Versicherungsnachweis, Personalausweis, ggf. Flugbuch

          Weiß noch jemand, was der gegebene Fall war?

          Ich vermute ja eher, dass hier vielleicht einfach etwas falsch wiedergegeben wurde und die EUR 300,- für etwas anderes erhoben worden sind.
          ambitionierter Sonntagsflieger

          Kommentar


            #20
            AW: Ärger im Fluggebiet Ossiacher See / Gerlitzen um die Wasserlandungen

            Muss denn ein Franzose in D und AT eine Lizenz und Flugbuch vorweisen wo er doch das in seiner Heimat nicht braucht oder hat er in andern Ländern allgemeines Flugverbot ?
            Muss denn ein Schweizer in D und AT ein Flugbuch vorweisen wo das doch in seiner Heimat schon seit langem nicht mehr üblich ist? "nur für die Prüfung"

            Da sollten doch Deutschland und Österreich (aber mindestens Österreich) für nicht Landeseigene Piloten ein striktes Flugverbot erlassen !

            Beim durchlesen der Notiz (Aushang) am Ossiacher See können einem schon Gedanken zu seltsamen Gesetzen und Vorschriften in gewissen Ländern aufkommen. (ja in welcher Zeit lebt man denn dort ?) "da dort für jeden Sch.... die Polizei gerufen wird vermutlich in einem Polizeistaat"
            In Gebieten wo Landungen Störungen und Unfälle verursachen können kann man doch wenn wirklich nötig ein Amtliches Landeverbot erlassen - - - ? ohne so ein Kindertheater aufzuführen.
            Zuletzt geändert von Pedro; 10.08.2013, 22:54.

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              #21
              AW: Ärger im Fluggebiet Ossiacher See / Gerlitzen um die Wasserlandungen

              Naja, nur weil ein 16-jähriger Ami daheim Autofahren darf heißt dass noch lange nicht dass er das auch in Österreich darf.. selbiges gilt für den coffeshopbesuchenden Holländer in Österreich..
              Unterschiedliche Länder, unterschiedliche Gesetze.. und im Zweifelsfall wird eben die 'einheimische' Rechtslage herangezogen.. und nachdem wir Flieger nicht wirklich von Bedeutung sind (< 1Prozent der Bevölkerung) wird sich da auch nicht so schnell was ändern..
              Meine Geschichte: Swing Mistral - Ozone Rush - Wings Alfa - UP Summit XC - UP Trango 3 - UP Trango XC - und a Gin Nano
              aktuell: Seedwings Crossover

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                #22
                AW: Ärger im Fluggebiet Ossiacher See / Gerlitzen um die Wasserlandungen

                Zitat von meitscha Beitrag anzeigen
                haha, na du bist ein witziger
                Schon man in Oesterreich ein Bussgeld angefochten? Ist problemlos moeglich. Die Busgeldstelle wird diesem Fall dein Gesuch umgehend ans Amtsgericht abgeben. Dieses laed dich dann zur Hauptverhandlung nach Wien ein. Und hier wird es lustig. Man muss persoenlich erscheinen. Tust du das nicht wird dein Antrag ohne weitere Fragen verworfen. Fuer einen Auslaender heist es das allein die Fahrkosten den Streitwert schon ueberschreiten. Geht hier also nur noch ums recht haben denn Fahrtkosten sind dein Problem, nicht ihrs. Das ist aber noch nicht alles. Das Gericht kostet auch noch was. Das stoert dich nicht da du eine Versicherung hast? Dann check mal das hier aus. Da keine Anwaltspflicht herrscht ist dieser ebenfalls dein Privatvergnuegen. Stoert dich nicht dank deiner almighty Rechtsversicherung? Kann sein. Die wird es aber stoeren, weil ihr selbst in dem Fall dass ihr den Fall gewinnt, was eh fraglich ist, auf den Anwaltskosten sitzen bleibt. Die Chancen dass sich die Rechtschutzversicherung auf so ein Unterfangen einlaesst gehen also gegen null.
                Bleibt zu hoffen dass sie sagen: 'Hier meitscha, der Aufwand das an zu fechten lohnt sich nicht, aber wir geben dir deine 300 euro einfach wieder'. Mehr kannst du von den Jungs nicht erwarten. Recht bekommen hast du damit nicht. Da das mit dem Busgeld aber bekannt war, und du das Risiko quasi bewusst in kauf genommen hast indem du ohne den geforderten Papierkram geflogen bist, kann es sein dass die dich auf ihr Kleingedrucktes verweisen. Und eine Versicherung, die dir einen Rechtsstreit mit sich selbst finanziert, wirst du auf dieser unseren (kapitalistischen) Welt, nicht finden. Aber ich weis ja nicht auf was fuer einen Planeten du so lebst...
                NOVA

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                  #23
                  AW: Ärger im Fluggebiet Ossiacher See / Gerlitzen um die Wasserlandungen

                  Zitat von kerim Beitrag anzeigen
                  Schon man in Oesterreich ein Bussgeld angefochten? Ist problemlos moeglich. Die Busgeldstelle wird diesem Fall dein Gesuch umgehend ans Amtsgericht abgeben. Dieses laed dich dann zur Hauptverhandlung nach Wien ein. Und hier wird es lustig. Man muss persoenlich erscheinen. Tust du das nicht wird dein Antrag ohne weitere Fragen verworfen. Fuer einen Auslaender heist es das allein die Fahrkosten den Streitwert schon ueberschreiten. Geht hier also nur noch ums recht haben denn Fahrtkosten sind dein Problem, nicht ihrs. Das ist aber noch nicht alles. Das Gericht kostet auch noch was. Das stoert dich nicht da du eine Versicherung hast? Dann check mal das hier aus. Da keine Anwaltspflicht herrscht ist dieser ebenfalls dein Privatvergnuegen. Stoert dich nicht dank deiner almighty Rechtsversicherung? Kann sein. Die wird es aber stoeren, weil ihr selbst in dem Fall dass ihr den Fall gewinnt, was eh fraglich ist, auf den Anwaltskosten sitzen bleibt. Die Chancen dass sich die Rechtschutzversicherung auf so ein Unterfangen einlaesst gehen also gegen null.
                  Bleibt zu hoffen dass sie sagen: 'Hier meitscha, der Aufwand das an zu fechten lohnt sich nicht, aber wir geben dir deine 300 euro einfach wieder'. Mehr kannst du von den Jungs nicht erwarten. Recht bekommen hast du damit nicht. Da das mit dem Busgeld aber bekannt war, und du das Risiko quasi bewusst in kauf genommen hast indem du ohne den geforderten Papierkram geflogen bist, kann es sein dass die dich auf ihr Kleingedrucktes verweisen. Und eine Versicherung, die dir einen Rechtsstreit mit sich selbst finanziert, wirst du auf dieser unseren (kapitalistischen) Welt, nicht finden. Aber ich weis ja nicht auf was fuer einen Planeten du so lebst...
                  stellst du dich eigentlich so blöd oder bist du so naiv?
                  aber man erkennt daran das du eigentlich noch nie Einspruch erhoben hast. So nen Müll hab ich ja noch nie gelesen.
                  wahrscheinlich keine Eier in der Hose, oder einfach nur ein Ja-Sager (kommt aber aufs gleiche hinaus)

                  es gibt in Ö kein Gesetz wo man ein Flugbuch mittführen muss, und wenn du trotzdem deshalb eine strafe bekommst? dann zahlst einfach?
                  und das nächste mal bekommst ne strafe weil du kein Verbandspäckchen im Gurtzeug hast? bezahlst wieder?
                  es gibt auch kein Gesetz in Ö das besagt, dass man nen reservereifen im Auto mithaben muss,
                  will dich also ein "Rechtsverdreher" mit 300€ strafen, weil du keinen dabei hast, dann lässt du dir das alles gefallen?

                  und es ist mir egal, welchen bürokratischen Weg das geht, diese Pflichten gibt es einfach nicht, und deshalb würde ICH Einspruch erheben, aber mit einem breiten Grinsen
                  gottseidank haben wir noch gesetze, die niedergeschrieben werden müssen, und nicht einfach von jedem frei erfunden werden können.

                  aber ich denke diese kindereien intressieren hier keinen, lass uns über PN weiterdiskutieren
                  denn mit dem Thema hat das nix mehr zu tun

                  so long

                  hier mal zum durchlesen für dich:
                  https://www.help.gv.at/Portal.Node/h...0110.html#stra
                  Zuletzt geändert von meitscha; 11.08.2013, 06:50.

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                    #24
                    AW: Ärger im Fluggebiet Ossiacher See / Gerlitzen um die Wasserlandungen

                    Für all jene Piloten die das Thema wirklich interessiert und den Thread auf justacro.com nicht verfolgen: Bei den eingehobenen Beträgen handelt es sich NICHT um ein Bußgeld, sondern um eine sogenannte "vorläufige Sicherheit": http://www.jusline.at/37a._VStG.html

                    Und Ja, die Österreichische Fluglizenz ist nur in Verbindung mit einem Flugbuch gültig:
                    Zitat von ZLLV S. 36 §75
                    Aufzeichnungen
                    § 75. Der Halter von Fallschirmen, Hänge- und Paragleitern sowie motorisierten Hänge- und Paragleitern hat Aufzeichnungen über die maßgeblichen Betriebsdaten der Luftfahrzeuge (Absprünge, Flugstunden, Betriebsstunden der Antriebseinheit u.ä.) und über die Instandhaltungsarbeiten an den Luftfahrzeugen in geeigneter Form zu führen.
                    Zuletzt geändert von SATurn; 11.08.2013, 08:04.
                    Gruß, Mike

                    Kommentar


                      #25
                      AW: Ärger im Fluggebiet Ossiacher See / Gerlitzen um die Wasserlandungen

                      Ich bin auch ab und an an der Gerlitzen um ein wenig herumzuturnen-aber ich muss sagen ich hab Verstaendniss fuer die Aktionen die grad laufen.Es sind einfach zu viele Piloten-die sich manchmal auch recht undiszipliniert und unfreundlich verhalten-und es sind halt sehr oft die Auslaender die sich danebenbenehmen-ist ja z.B.am Col Rodella genau das gleiche-kurzgesagt es gibt einfach zuviel Aerger und Probleme.Die Intention der Einheimischen ist es Geld zu verdienen und Ihre Ruhe zu haben-generell find ich die Leute dort superfreundlich,hilfsbereit,geduldig und dem Fliegen gegenueber aufgeschlossen-sei es die Polizei oder die Crew vom Camping in Annenheim.Aber irgendwann ist das Mass halt voll.Die Situation wird im Herbst wenn die Massen abgereist sind bestimmt wieder normal.

                      Gruss Z

                      Kommentar


                        #26
                        AW: Ärger im Fluggebiet Ossiacher See / Gerlitzen um die Wasserlandungen

                        Hallo Mike

                        Du schreibst die Lizenz sei nur in Verbindung mit einem Flugbuch gültig.
                        Das Kann ich aus dem von Dir zitierten Gesetzestext aber nicht herauslesen:

                        - Der Halter muss ein Flugbuch führen, nicht der Pilot. Wenn ich also keinen eigenen Schirm sondern nur eine Leihausrüstung habe gibt es auch keine Verpflichtung für ein Flugbuch.
                        - Ein Flugbuch muss geführt werden, von mitgeführt steht da aber nichts.

                        Ich persönlich führe ein Flugbuch auf meinem Computer und gekürzt in Papierform. Die Einträge nehme ich aber nicht unmittelbar nach derr Landung vor, sondern abends wenn ich wieder Daheim bzw. in meinem Mobil bin.

                        Gruß Ulrich
                        Das Schlimme an der Wettervorhersage ist nur, dass sie nicht immer falsch ist.

                        Gruß Ulrich

                        Kommentar


                          #27
                          AW: Ärger im Fluggebiet Ossiacher See / Gerlitzen um die Wasserlandungen

                          Ok, dann relativiert sich das Ganze etwas. Wenn man die jüngsten Kommentare verfolgt, war das fehlende Flugbuch nicht ausschlaggebend für die Sicherheitszahlung.

                          Kommentar


                            #28
                            AW: Ärger im Fluggebiet Ossiacher See / Gerlitzen um die Wasserlandungen

                            Zitat von UliH Beitrag anzeigen
                            - Der Halter muss ein Flugbuch führen, nicht der Pilot. Wenn ich also keinen eigenen Schirm sondern nur eine Leihausrüstung habe gibt es auch keine Verpflichtung für ein Flugbuch.
                            - Ein Flugbuch muss geführt werden, von mitgeführt steht da aber nichts.
                            § 42. LFG Flugbuch
                            Jeder Zivilluftfahrer und jeder Flugschüler hat zum Nachweis seiner Betätigung als Zivilluftfahrer beziehungsweise als Flugschüler ein Flugbuch zu führen. Dieses ist in seinen für den Nachweis der für die Erlangung und Verlängerung von Zivilluftfahrerscheinen oder damit verbundenen Berechtigungen erforderlichen fliegerischen Betätigung wesentlichen Teilen bei der Ausübung der in § 27 angeführten Tätigkeiten mitzuführen oder im Falle eines in elektronischer Form geführten Flugbuches der Austro Control GmbH oder einer auf Grund einer Übertragung gemäß § 140b zuständigen Behörde ohne ungebührliche Verzögerung vorzulegen. Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie hat die näheren Einzelheiten zu Art, Form und Inhalt von Flugbüchern durch Verordnung festzulegen.


                            In wie fern das für Paragleiter zutreffend ist kann ich nicht sagen ...
                            http://awesomeparagliding.tumblr.com/

                            Kommentar


                              #29
                              AW: Ärger im Fluggebiet Ossiacher See / Gerlitzen um die Wasserlandungen

                              In D gibt es anscheinend auch eine Flugbuch Pflicht.

                              § 120 Nachweis der fliegerischen Voraussetzungen
                              (1) Privatluftfahrzeugführer, Segelflugzeugführer, Freiballonführer, Luftschiffführer, Luftsportgeräteführer und Flugtechniker auf Hubschraubern bei den Polizeien des Bundes und der Länder haben ein Flug- oder Sprungbuch zu führen, in dem alle Flüge, Fahrten oder Sprünge unter Angabe der ausgeübten Tätigkeit und des Luftfahrzeugmusters nach Datum, Art des Fluges, Kennzeichen des Luftfahrzeuges, wenn dieses vorgeschrieben ist, Start-/Landeflugplatz sowie Abflug- und Ankunftszeit (Zeiten in Blockzeit in koordinierter Weltzeit (UTC)), Gesamtdauer des Fluges, Gesamtflugzeit anzugeben sind. Das Flug-, Fahrten- oder Sprungbuch ist zwei Jahre, gerechnet vom Tag der letzten Eintragung, aufzubewahren. Das Flug-, Fahrten- oder Sprungbuch ist während der lizenzpflichtigen Tätigkeit außerhalb des Flugplatzbereiches mitzuführen und ansonsten am Flugplatz vorzuhalten. Angaben zum Nachweis von Voraussetzungen zum Erwerb, zur Erweiterung, zur Ausübung der Rechte aus der Lizenz, zur Verlängerung oder Erneuerung einer Lizenz oder Berechtigung, die mit Prüfer, mit Fluglehrer oder unter dessen Aufsicht zu erfüllen sind, müssen von diesem unter Angabe der Art und Nummer seines Luftfahrerscheines als richtig bescheinigt werden. Der Nachweis der fliegerischen Voraussetzungen kann durch Auszüge aus dem Flug-, Fahrten- oder Sprungbuch erbracht werden. Die Richtigkeit der Übereinstimmung mit den Angaben des Flug-, Fahrten- oder Sprungbuches ist durch einen Beauftragten für Luftaufsicht, einen Ausbildungs- oder Flugbetriebsleiter, einem Prüfer oder Fluglehrer zu bestätigen.
                              (2) Bei Ausbildungsbetrieben, registrierten Ausbildungseinrichtungen, Luftfahrtunternehmen oder im Werkluftverkehr kann die zuständige Stelle Ausnahmen von Absatz 1 zulassen, wenn die Erfüllung der Anforderungen nach Absatz 1 auf andere Weise gewährleistet ist.
                              (3) Für Luftsportgeräteführer kann der Beauftragte nach § 31c des Luftverkehrsgesetzes Ausnahmen von Absatz 1 zulassen oder weitere Angaben im Flug- oder Sprungbuch verlangen, wenn die Erfüllung der Anforderungen nach Absatz 1 auf andere Weise gewährleistet ist.
                              http://malte.aero

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                                #30
                                AW: Ärger im Fluggebiet Ossiacher See / Gerlitzen um die Wasserlandungen

                                Ich kann mir schon vorstellen, dass jemand der schon mal eine Geländezulassung irgendwo im Schwarzwald mit Umweltbehörden, Bauern und Gemeindevertreter usw. hinter sich hat bei einer ungeplanten Außenlandung wesentlich sensibler ist, als ein junger Acropilot aus Ungarn wo weder Behördenauflagen, Flugverbotszonen, Ausbildung oder Lizenzen eine Rolle spielen. Die Probleme sind für zweiteren vielleicht unvorstellbar.

                                Und irgendwo kann ich Österreich auch verstehen, dass nicht jeder Wisch als gültige Fluglizenz anerkannt wird. Bei der Gleitschirmausbildung gibt es doch massive Abweichungen im internationalen Standard. Gerade beim Thema Ausweichregeln oder Flugverbotszonen sollten auch internationale Piloten einen Mindeststandard mitbringen.

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