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Kann ein Flugschüler "Schuld" haben?

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    #16
    AW: Kann ein Flugschüler "Schuld" haben?

    Im übrigen war die Fragestellung nicht, ob die Schülerin alles richtig gemacht hat, sondern ob sie ggfs. sich (a) strafbar gemacht haben könnte und (b) ggfs. haftbar.

    Es wurde vom TO auf die besondere Stellung als Schülerin abgehoben.

    Interessante Fragestellung... Zu fragen wäre z.B. auch, ob und welche die Funkanweisungen vor und während der Kollision vom Lehrer kamen...

    Kommentar


      #17
      AW: Kann ein Flugschüler "Schuld" haben?

      DEJAVU......Einweisung durch Fluglehrer im Landeanflug (Lüsen) als Flugschüler von B Schein Piloten vom Himmel geholt ....
      Haftpflicht des B Schein Piloten zahlte...

      Gruß Martin

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        #18
        AW: Kann ein Flugschüler "Schuld" haben?

        ... ist ja schon mehrfach genannt worden. Sei vorsichtig mit laienhafter Rechtsberatung - auch wenn sie noch so gut ist. Geh zu einem RA oder nutze den Verband. Eigentlich müsste die FS ja auch diesbezüglich aktiv werden.

        Viele Grüße Rainer
        Behandle die Menschen so, wie du von ihnen behandelt werden willst (Die Bibel)

        Kommentar


          #19
          AW: Kann ein Flugschüler "Schuld" haben?

          Zitat von Captain T Beitrag anzeigen
          Eigentlich müsste die FS ja auch diesbezüglich aktiv werden.
          Nur ist eine Flugschule in solch einer Situation Freund oder Feind? Wollen die den schwarzen Peter haben? Die haben wohl kaum ein Interesse daran die Schuld an sich zu reißen, die eigene Versicherung zu belasten und den Ruf zu kassieren schuldhaft zu blöd zu sein einen Schüler sicher runter zu lotsen. Für die Flugschule könnte es strategisch geschickter sein sich so darzustellen alles perfekt richtig gemacht zu haben und die Schülerin als zwar nett, aber lernresistent, unfähig Weisungen zu folgen und vor allem - alleinschuldig darzustellen.

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            #20
            AW: Kann ein Flugschüler "Schuld" haben?

            Hab nicht mitbekommen ob die Protagonistin eine Haftpflicht hat, wenn ja gibt es doch überhaupt keine Probleme und die Schuldfrage kann ihr egal sein, da die Haftpflicht begründete Ansprüche begleicht und unbegründete ablehnt.In der Haftpflicht is quasi ein "passiver Rechtsschutz" enthalten. Letztendlich allerdings ist sie verpflichtet mit eigener Ausrüstung eine eigene Haftpflicht zu haben.

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              #21
              AW: Kann ein Flugschüler "Schuld" haben?

              Zitat von monaco2703 Beitrag anzeigen
              eine Haftpflicht hat, wenn ja gibt es doch überhaupt keine Probleme und die Schuldfrage kann ihr egal sein
              So eine Pauschalaussage ist doch grob fahrlässig!

              Wer in einen schweren Unfall verwickelt ist, dem sollte gar nichts egal sein.
              Es geht im ersten Ansatz überhaupt nicht drum über die Schuldfrage nachzudenken, sondern Vorbereitungen zu treffen.
              Niemand kann sagen, was sich aus so einer Begebenheit für verzwickte und unangenehme Folgen entwickeln können.
              Es besteht jedenfalls bei den zu erwartenden Kosten u.U. einer lebenslangen Rente eine überaus große Gefahr von finanziellen Ansprüchen von verschiedensten Seiten.

              Für diesen aber auch für sehr viel geringere Fälle kann ich nur wiederholen und wärmstens empfehlen, möglichst viel schriftlich zu fixieren.
              Zeugen, Fotos, Protokolle, Gedächtnisniederschriften, Arztbesuche.
              Wer die Nerven hat, oder geistesgegenwärtige Zuschauer, sollte sich gleich noch am Unfallort Namen, Adressen etc. aufschreiben und z.B Handyfotos erbitten.

              Selbst völlig klar aussehende Fälle können sich Jahre lang und verwinkelt hinziehen und einen ganz anderen Ausgang nehmen als man zuerst gedacht hat.
              " Si vis pacem, para bellum "

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                #22
                AW: Kann ein Flugschüler "Schuld" haben?

                Zitat von monaco2703 Beitrag anzeigen
                ...ob die Protagonistin eine Haftpflicht hat, wenn ja gibt es doch überhaupt keine Probleme und die Schuldfrage kann ihr egal sein...
                So weit ich weiss, braucht man während der Ausbildung keine Haftpflicht abschliessen weil due Schüler pauschal über die Schule abgesichert sind.
                Grobe Fahrlässigkeit kann da aber wieder ein Ausschlussgrund sein.

                Ich kann mich noch genau erinnern was der DHV Prüfer mir vor meinem Prüfungsflug sagte: Du musst dir bewusst sein, das dieser Flug nicht im Schulauftrag sondern in deiner Eigenverantwortung erfolgt. Was wäre gewesen, wenn da was passiert wäre?
                Da die Anzahl meiner jährlichen DHV-XC Punkte unterhalb der Kompetenz und Seriösitätsgrenze dieses Fachforums liegen sind meine Kommentare mit Vorsicht zu geniessen!

                BGD Cure 2 / Gin Genie Lite 2 / Air3 7.3+ und Bräuninger SensBox(Backup)

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                  #23
                  AW: Kann ein Flugschüler "Schuld" haben?

                  Stabilo: halte uns doch mal auf dem Laufenden. Mich auf jeden Fall. Mich würde nämlich interessieren, wie es ausgeht und warum die Entscheidung.
                  Man sollte hier nicht vergessen! Auch der Ochse war mal ein Kalb.

                  Kommentar


                    #24
                    AW: Kann ein Flugschüler "Schuld" haben?

                    Zitat von Im Lee is schee! Beitrag anzeigen
                    So weit ich weiss, braucht man während der Ausbildung keine Haftpflicht abschliessen weil due Schüler pauschal über die Schule abgesichert sind.
                    Grobe Fahrlässigkeit kann da aber wieder ein Ausschlussgrund sein.

                    Ich kann mich noch genau erinnern was der DHV Prüfer mir vor meinem Prüfungsflug sagte: Du musst dir bewusst sein, das dieser Flug nicht im Schulauftrag sondern in deiner Eigenverantwortung erfolgt. Was wäre gewesen, wenn da was passiert wäre?
                    Entscheidend ist der Schirm: Nutzt Du während der Schulung einen Schirm der Fulgschule, brauchst Du noch keine Haftpflicht. Nutzt Du hingegen Deinen eigenen Schirm, musst Du auch eine eigene Haftpflichtversicherung haben. Zumindest hat man es mir so erklärt und ich wurde daher DHV-Mitglied noch während der Schulung.

                    Kommentar


                      #25
                      AW: Kann ein Flugschüler "Schuld" haben?

                      @michi_e: Danke, again what learned.

                      Dann wäre es also interessant zu wissen ob die Schülerin einen eigenen Schirm hatte.
                      Da die Anzahl meiner jährlichen DHV-XC Punkte unterhalb der Kompetenz und Seriösitätsgrenze dieses Fachforums liegen sind meine Kommentare mit Vorsicht zu geniessen!

                      BGD Cure 2 / Gin Genie Lite 2 / Air3 7.3+ und Bräuninger SensBox(Backup)

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                        #26
                        AW: Kann ein Flugschüler "Schuld" haben?

                        Da gibt es zwischen Österreich und Deutschland einen Unterschied.
                        In Österreich ist der Schirm versichert in Deutschland der Pilot.

                        Gesendet von meinem ASUS Transformer Pad TF300T mit Tapatalk
                        https://www.youtube.com/user/MaverickMA1981/videos

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                          #27
                          AW: Kann ein Flugschüler "Schuld" haben?

                          Also ich lese aus Post 1:

                          - Gegenanflug der Freundin.

                          - 10 m Höhe.

                          - Entgegenkommer der deutlich tiefer und etwas seitlich versetzt scheint, da -

                          - Berührung mit den Füßen auf der Kappe des unter ihr Fliegenden erst nach Linksausweichen der Pilotin erfolgt ist.

                          Nach dieser Sachlage ergibt sich für mich folgendes Bild:

                          - Verunfallter Pilot befindet sich im Endanflug und dürfte kurz vor der Bodenberührung gewesen sein.

                          - Tiefer fliegender Pilot im Endanflug hat Vorrang vor höher fliegendem Pilot im Gegenanflug.

                          - Hang zur Rechten der Pilotin kann nicht für die Hangflugregel herangezogen werden, da offenbar, wenn es so knapp war, der Gegenanflug zu nah am Gelände geplant wurde.

                          Ich kenne natürlich den Funkverkehr und das Gelände nicht, aber aus den Eingangsfakts, wie geschildert, ergibt sich für mich dieses Bild.

                          Bin auch gespannt wie das ausgeht. Bitte über den Sachstand berichten @ Stabilo!
                          Grüßle,
                          Wolfgang http://www.dgf-fn.de/

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                            #28
                            AW: Kann ein Flugschüler "Schuld" haben?

                            Zitat von WA Beitrag anzeigen
                            - Gegenanflug der Freundin.

                            - 10 m Höhe.

                            - Entgegenkommer der deutlich tiefer und etwas seitlich versetzt scheint

                            - Verunfallter Pilot befindet sich im Endanflug und dürfte kurz vor der Bodenberührung gewesen sein.
                            Das lese ich zwar auch daraus aber das macht eigentlich keinen Sinn.
                            Entweder war der Endanflugpilot zu hoch und auf der falschen Seite oder der Gegenanflugpilot bereits zu tief (mit einem simplen Ausweichmanöver kommt man nicht auf die Höhe des Endanfluges).
                            Oder es war eben doch alles ganz anders.
                            Da die Anzahl meiner jährlichen DHV-XC Punkte unterhalb der Kompetenz und Seriösitätsgrenze dieses Fachforums liegen sind meine Kommentare mit Vorsicht zu geniessen!

                            BGD Cure 2 / Gin Genie Lite 2 / Air3 7.3+ und Bräuninger SensBox(Backup)

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                              #29
                              AW: Kann ein Flugschüler "Schuld" haben?

                              Zitat von Im Lee is schee! Beitrag anzeigen
                              Das lese ich zwar auch daraus aber das macht eigentlich keinen Sinn.
                              Entweder war der Endanflugpilot zu hoch und auf der falschen Seite oder der Gegenanflugpilot bereits zu tief (mit einem simplen Ausweichmanöver kommt man nicht auf die Höhe des Endanfluges).
                              Oder es war eben doch alles ganz anders.
                              Sinn macht es nicht, sonst wäre nichts passiert!

                              - Endanflugpilot zu hoch? 10 m ! minus Leinenlänge, da bin ich schon lange aufgerichtet.

                              - Auf der falschen Seite - macht Sinn. Da wäre wie vom Ralf gefragt, das Anflugsprocedere gefragt.

                              - Tiefer als 10 minus Leinenlänge kann der Endanfl.- Pilot fast nicht mehr sein, er war fast am Boden.

                              Was mir als sicher erscheint ist, daß ein Gegenanflug mit 10 m Höhe für einen Schüler für den folgenden Quer- und Endanflug sehr tief ist. OK, einen WO-mäßigen 180°-Haken hatte ich auch schonmal getätigt mit Erfolg aber da war ich schon ein wenig dabei.

                              Sehr unglücklich das Ganze. Mein Mitgefühl der Schülerin, der mit Sicherheit die Situation - eben Schülerhaft begegnet ist und aber auch dem schwer Verunfallten!

                              Alles Spekulation natürlich. Aber ich denke, daß Newbys auch aus den Diskussionen was mitbekommen können.
                              Grüßle,
                              Wolfgang http://www.dgf-fn.de/

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                                #30
                                AW: Kann ein Flugschüler "Schuld" haben?

                                Zitat von WA Beitrag anzeigen
                                - Endanflugpilot zu hoch? 10 m ! minus Leinenlänge, da bin ich schon lange aufgerichtet.
                                Die 10m beziehen sich ja auf die Absturzhöhe des Endanflugpiloten und nicht Kappenhöhe über Grund.
                                Wie auch immer, einer von beiden hatte eine falsche Höhe sonst kann es nicht sein das sich Gegenanflug minus Leinenlänge auf der gleichen Höhe wie Endanflug befindet.

                                Ich hoffe wir werden eine Aufklärung bekommen.
                                Da die Anzahl meiner jährlichen DHV-XC Punkte unterhalb der Kompetenz und Seriösitätsgrenze dieses Fachforums liegen sind meine Kommentare mit Vorsicht zu geniessen!

                                BGD Cure 2 / Gin Genie Lite 2 / Air3 7.3+ und Bräuninger SensBox(Backup)

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