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Kann ein Flugschüler "Schuld" haben?

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    #31
    AW: Kann ein Flugschüler "Schuld" haben?

    Hallo MAV,

    das ist falsch. Bei der Haftpflichtversicherung zumindestens über den DHV/Gerling (siehe Homepage DHV) handelt es sich um eine Halterhaftpflichtversicherung. Also, der Halter eines Gleitschirmes hat eine Versicherung,
    die vor den Gefahren, die durch die Benützung des Gleitschirms ausgehen, schützt. Also ist das Gerät versichert. Vergleichbar mit der Autohaftpflichtversicherung. Wenn du also mit einem nicht versicherten Gerät fliegst, hast du keinen Schutz.
    So steht folgendes auf der Rückseite deines DHV-Mitgliederausweises (wenn du darüber versichert bist) :
    Für das umseitig genannte Mitglied besteht... Versicherungsschutz in der gesetzlichen Halter-Haftpflichtversicherung aus dem Halten und dem Gebrauch von ..Gleitsegeln."
    So hat mir gerade das noch einmal Christina vom DHV bestätigt. Fliegst du also einen fremden Schirm, vergewissere dich, das eine Halterhaftpflicht bei dem, der ihn dir leiht, besteht. Du hast auch keinen Schutz durch deine Privathaftpflichtversicherung.

    Viele Grüße

    Michael C.

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      #32
      AW: Kann ein Flugschüler "Schuld" haben?

      Zitat von MURMEL Beitrag anzeigen
      Hallo MAV,

      Fliegst du also einen fremden Schirm, vergewissere dich, das eine Halterhaftpflicht bei dem, der ihn dir leiht, besteht. Du hast auch keinen Schutz durch deine Privathaftpflichtversicherung.

      Viele Grüße

      Michael C.
      Wenn was passiert dann hat er mir den Schirm hat vorm Flug geschenkt. Da ich keiner Versicherung nicht angeben muss welchen Schirm ich versichere ist es doch total Wurscht welchen Schirm ich fliege.

      Gruss

      Claus

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        #33
        AW: Kann ein Flugschüler "Schuld" haben?

        Zitat von WA Beitrag anzeigen
        Was mir als sicher erscheint ist, daß ein Gegenanflug mit 10 m Höhe für einen Schüler für den folgenden Quer- und Endanflug sehr tief ist.
        Mir auch. Das Ganze wird sich demnach nicht über ebenem Gelände abgespielt haben. Entweder sollte erst im Queranflug der Hang verlassen werden, oder wir reden über eine in Richtung Queranflug deutlich abfallende Wiese. Im ersten Fall könnte man sich über die Hanglandung des entgegenkommenden wundern, weshalb mir der zweite wahrscheinlicher scheint. Vielleicht stimmt aber auch einfach die Darstellung nicht.

        LG Jochen
        ambitionierter Sonntagsflieger

        Kommentar


          #34
          AW: Kann ein Flugschüler "Schuld" haben?

          Zitat von Im Lee is schee! Beitrag anzeigen
          Die 10m beziehen sich ja auf die Absturzhöhe des Endanflugpiloten und nicht Kappenhöhe über Grund.
          Ja verstehe ich den Sinn des geschriebenes Wortes nicht mehr?

          Zitat von Stabilo Beitrag anzeigen
          - hat aber mit den Füßen die Kappe des anderen noch in 10 m Höhe gestreift. .
          Kappe mit den Füßen in 10 m Höhe gestreift - Right?
          Macht 10 m minus Leinenlänge = ~ 2,5 m Absturzhöhe des Piloten odrr?

          Will ja nicht unbedingt Recht behalten, aber.......
          Grüßle,
          Wolfgang http://www.dgf-fn.de/

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            #35
            AW: Kann ein Flugschüler "Schuld" haben?

            Zitat von WA Beitrag anzeigen
            Will ja nicht unbedingt Recht behalten, aber.......
            Ja, OK, sorry
            Es kommt aus dem ersten Posting nicht so sehr heraus ob der Pilot noch in 10m Höhe war oder die Kappe.

            Wenn´s allerdings die Kappe war dann versteh ich einen Gegenanflug in dieser Höhe erst recht nicht mehr.
            Da die Anzahl meiner jährlichen DHV-XC Punkte unterhalb der Kompetenz und Seriösitätsgrenze dieses Fachforums liegen sind meine Kommentare mit Vorsicht zu geniessen!

            BGD Cure 2 / Gin Genie Lite 2 / Air3 7.3+ und Bräuninger SensBox(Backup)

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              #36
              AW: Kann ein Flugschüler "Schuld" haben?

              Hallo Claus,
              kein toller Tipp. Denk mal, im Stress der ersten u.U. polizeilichen Vernehmung, muß ich erst einmal daran denken (vieleicht kann ich ja gar nicht mehr denken), wie sehen eigentlich meine Versicherungsbedingungen aus.
              Oder, was muß ich jetzt unbedingt noch kungeln, damit ich versichert bin.
              Ich hab mit der Branche zu tun. Wenn man denen eine so einfache Möglichkeit gibt, sich aus der Leistung zurückzuziehen .
              Es gibt nur einen sauberen juristischen Rat : Schließ die gesetzlich vorgeschrieben Halterhaftpflichtversicherung ab.

              Aber der Ausgang des Falls interessiert mich auch.


              Viele Grüße

              Michael C.

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                #37
                AW: Kann ein Flugschüler "Schuld" haben?

                Zitat von Stabilo Beitrag anzeigen
                Meine Frage an Euch:

                Kann eine Flug-Schülerin überhaupt rechtlich belangt werden, wenn sie während ihrer gerade begonnenen Ausbildung mit einem anderen, ausgebildeten Piloten auf dem Landeplatz kollidiert?
                Ich würde sagen ja. Jedenfalls kenne ich in den LVR keine Bestimmung die Flugschülern Vorrang auf allen Wegen zugesteht.

                Kann man bei Flugschülern überhaupt schon voraussetzen, dass sie mit nahezu Null Erfahrung und fliegerischer Routine bestimmte Situationen entschärfen helfen können?
                Andere Piloten müssen ja davon ausgehen, dass man sich an die Regeln hält, ganz egal ob Schüler oder nicht. Woher sollte man denn auch wissen wer Schüler ist und wer nicht. Als ich den Schein machte, war es bei uns üblich Schüler mit Baustellenbändern zu kennzeichnen. "Eingebauter Vorrang" für den Schüler war das natürlich trotzdem nicht. Habe ich aber schon lange nicht mehr gesehen.

                Oder ist die "Schuld" eher beim beaufsichtigenden Fluglehrer und/oder dem frontal auf sie zufliegenden anderen Piloten zu suchen?
                Zwei Fragen auf einmal. Zunächst muss geklärt werden wer denn eigentlich ausweichen hätte müssen, unabhängig vom Ausbildungsstand der Unfallgegner. Das ist teilweise schon mit Videozeugnissen schwer zu beantworten, mit den wenigen Infos hier unmöglich. Hier ist die Flugschule sicher noch der Freund weil es auch in ihrem Interesse liegt dass die Schülerin und somit auch die Schule unschuldig ist.
                Im Falle dass die Flugschülerin ausweichen hätte müssen, ist im nächsten Schritt zu klären inwiefern der Fluglehrer die Situation hätte verhindern können / müssen. Das ist sicher nicht trivial.

                Erstaunlicherweise hat sie hierüber so gut wie keine verbindliche Auskunft bisher bekommen. Sie hat nun (verständliche) Angst, strafrechtlich belangt zu werden, obwohl sie doch nichts "falsch" gemacht hat.
                Wenn sie nichts "falsch" gemacht hat wird sie auch gute Chance haben, allerdings sind solche Situationen selten schwarz/weiß. Die Angst ist daher durchaus berechtigt. Eine einfache Antwort gibt es dazu nicht und der Anwalt wohl ein Muss!

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                  #38
                  AW: Kann ein Flugschüler "Schuld" haben?

                  Zitat von MURMEL Beitrag anzeigen
                  Hallo Claus,
                  kein toller Tipp. Denk mal, im Stress der ersten u.U. polizeilichen Vernehmung, muß ich erst einmal daran denken (vieleicht kann ich ja gar nicht mehr denken), wie sehen eigentlich meine Versicherungsbedingungen aus.
                  Oder, was muß ich jetzt unbedingt noch kungeln, damit ich versichert bin.
                  Ich hab mit der Branche zu tun. Wenn man denen eine so einfache Möglichkeit gibt, sich aus der Leistung zurückzuziehen .
                  Es gibt nur einen sauberen juristischen Rat : Schließ die gesetzlich vorgeschrieben Halterhaftpflichtversicherung ab.

                  Aber der Ausgang des Falls interessiert mich auch.


                  Viele Grüße

                  Michael C.
                  Ich glaube wir reden dan aneinander vorbei. Ich habe ja eine Halterhaftpflicht. Aber die Versicherung interessiert es nicht welchen oder wie viele Schirme ich besitze. Es sind alle meine Schirme mit dieser einen Versicherung versichert. Also kann man mir kaum einen Strick draus drehen wenn ich mit einem geliehenen Schirm fliege, denn das könnte ja genauso gut meiner sein. Ich finde das auch verdreht und ich verstehe das System nicht aber so ist es nunmal. Wenn es anders wäre müßten wir Nummernschilder an unseren Schirmen tragen.

                  Gruß

                  Claus

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                    #39
                    AW: Kann ein Flugschüler "Schuld" haben?

                    @ Murmel

                    Ich bin mir ziemlich sicher das du in Österreich den Schirm versicherst und in Deutschland die Person. Ich habe auch über die Air and More eine Haftpflicht abgeschlossen und bin dort als Person versichert. Grund ist das diese Versicherung in Deutschland sitzt.

                    Gesendet von meinem ASUS Transformer Pad TF300T mit Tapatalk
                    https://www.youtube.com/user/MaverickMA1981/videos

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                      #40
                      AW: Kann ein Flugschüler "Schuld" haben?

                      Im Axa Antragsformula steht zum Beispiel auch das das du Type, Seriennummer und Baujahr angeben musst. Leider kann ich kein Foto anhängen.

                      Gesendet von meinem ASUS Transformer Pad TF300T mit Tapatalk
                      https://www.youtube.com/user/MaverickMA1981/videos

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                        #41
                        AW: Kann ein Flugschüler "Schuld" haben?

                        Zitat von MAV_03 Beitrag anzeigen
                        Ich bin mir ziemlich sicher das du in Österreich den Schirm versicherst und in Deutschland die Person.
                        Ich bin mir ziemlich sicher, dass Du in Deutschland eine Halterhaftplichtversicherung nachweisen musst, egal, was immer Du da ansonsten abgeschlossen haben magst.
                        ambitionierter Sonntagsflieger

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                          #42
                          AW: Kann ein Flugschüler "Schuld" haben?

                          @nikolaus
                          Das meinte ich mit Person
                          In Deutschland versichert sich die Person und es ist egal mit welchem Schirm diese fliegt. Ich lass mich natürlich gern eines besseren belehren. Oder haben Sie Seriennummer und Co angeben müssen. (Wenn Sie aus Deutschland kommen)

                          Gesendet von meinem ASUS Transformer Pad TF300T mit Tapatalk
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                            #43
                            AW: Kann ein Flugschüler "Schuld" haben?

                            Hi,
                            Zitat von Stabilo Beitrag anzeigen
                            Sie sammelte im Rahmen der Höhenflugausbildung ein paar Höhenflüge an einem sonnigen, windarmen Vormittag am Schulungsberg unter Fluglehreraufsicht und Funkeinweisung.
                            also war das ein Ausbildungsflug mit "Fernsteuerung" durch Fluglehrer?
                            Oder ein Flug mit Flugauftrag im Rahmen des D-Scheins (heisst das noch so?)?

                            Gruß,
                            JP
                            -

                            Kommentar


                              #44
                              AW: Kann ein Flugschüler "Schuld" haben?

                              Hallo MV 03,

                              in Deutschland ist für Luftfahrtzeuge (und das sind Gleitschirme) eine Halterhaftpflichtversicherung vorgeschrieben. Also der gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsschutz ist eine Halterhaftpflichtversicherung. So wie eben auch bei KFZ.

                              Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
                              § 43 (1) Für die Versicherung zur Deckung der Haftung des Halters eines Luftfahrzeugs nach diesem Unterabschnitt gelten die Vorschriften der nachfolgenden Absätze, soweit die Verordnung (EG) Nr. 785/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Versicherungsanforderungen an Luftfahrtunternehmen und Luftfahrzeugbetreiber (ABl. EU Nr. L 138 S. 1), in der jeweils geltenden Fassung, nicht anwendbar ist oder keine Regelung enthält.
                              (2) Der Halter eines Luftfahrzeugs ist verpflichtet, zur Deckung seiner Haftung auf Schadensersatz nach diesem Unterabschnitt eine Haftpflichtversicherung in einer durch Rechtsverordnung zu bestimmenden Höhe zu unterhalten. Satz 1 gilt nicht, wenn der Bund oder ein Land Halter des Luftfahrzeugs ist.
                              (3) Für die Haftpflichtversicherung gelten die Vorschriften für die Pflichtversicherung des Versicherungsvertragsgesetzes. § 114 des Versicherungsvertragsgesetzes gilt nicht.

                              Deshalb : Der Halter des Schirms ist der, der den Schirm versichern muß. Auch wenn in der Halterhaftpflichtversicherung der Schirm nicht eindeutig genannt ist (wie dies auch bei der DHV-Halterhaftpflichtversicherung ist)
                              wird im Prozessfall mit Sicherheit die Frage nach dem Halter gestellt. Und sei dir gewiss. Die Ausrede "Ich habe den Schirm gerade eben vor dem Schadensereignis gekauft" wird dir dann im Prozess mächtig Freude bereiten.


                              Viele Grüße

                              Michael C.
                              Zuletzt geändert von MURMEL; 23.01.2014, 16:53.

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                                #45
                                AW: Kann ein Flugschüler "Schuld" haben?

                                Hallo Michael dann habe ich das anscheinend falsch verstanden als es mir erklärt wurde. Aber danke für die Aufklärung.
                                Man lernt halt nie aus

                                Gesendet von meinem ASUS Transformer Pad TF300T mit Tapatalk
                                https://www.youtube.com/user/MaverickMA1981/videos

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