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Helmpflicht beim Fliegen?

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    Zitat von Andreas09 Beitrag anzeigen
    (Eine Pflicht i.e.S. ist es wohl auch in Ö nicht, sondern eine indirekte Sanktionierung durch Anspruchskürzungen im Schadenfall.)
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass es in anderen Ländern anders ist.
    In DE kann man bei so eifrigen Platzwarten eine Helmpflicht durchsetzen, in Ö quasi nicht. Denn keine Startplatzpflicht, keine Startplatzwächter usw.. wenn an unserem Startplatz wer ohne Helm starten möchte, dann bitte - ist sein Bier. Und ich denke so wird es auch in FR, SUI etc.. sein.

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      Zitat von dobo Beitrag anzeigen
      ... dann stellt sich natürlich sofort die Frage an den Profi, ob ein deutscher Pilot mit deutscher Lizenz und deutschen Versicherungen in Frankreich und der Schweiz trotzdem einer Helmpflicht unterliegt.
      Leider kenne ich weder das französische nach das schweizerische Luftrecht, resp. die dort für Drachen- und Gleitschirmfliegen geltenden Regularien. Insofern kann ich nur aus deutscher Sicht für Deutschland sprechen:

      Natürlich muss man zuallererst zwischen Haftpflicht und pers. Unfallversicherung unterscheiden.

      Für den Haftpflichtfall, also wenn durch den Betrieb des Drachens/Gleitschirms ein Schaden verursacht wird, beispielsweise wenn das Fluggerät in einer Seilbahn hängen bleibt, ist es primär völlig unerheblich, ob der Pilot einen Helm getragen hat oder nicht. Ob er nämlich mit Helm besser oder sicherer pilotiert hätte, und so den Unfall vermieden oder die Folgen gemildert hätte, dürfte kaum zu beweisen sein. Allerdings dürfte das so aktenkundig geworden „Fliegen ohne Helm“ ein entsprechendes, bußgeldbewehrtes Ordnungswidrigkeitsverfahren nach sich ziehen.
      Anders sieht es aus, wenn dieser helmlose Pilot z.B. durch eine Kollision verunfallt, die durch einen Dritten schuldhaft herbeigeführt wurde. Erleidet er dabei eine Kopfverletzung, wird er sich von der gegnerischen Haftpflicht einen Teil der Schuld zuschreiben lassen müssen, was wiederum in geringerer Entschädigung und weniger Schmerzensgeld auswirkt. Für die Verletzungen des unbewehrten Restköpers sollte das allerding nicht greifen.
      Ähnliches sollte für die Unfallversicherung des Beispielpiloten gelten, sprich, ohne Helm Kopf angedotzt weniger Leistung, Bein kaputt kein Problem. Soweit für Deutschland.

      Im Ausland bleibt für die Leistungspflicht der Unfallversicherung natürlich die deutsche Rechtlage bindend. Es ist unerheblich ob im Fluggebiet Helmpflicht herrscht oder nicht, um evt. Versicherungsleistungen nicht zu gefährden, muss der deutschen Helmpflicht Folge geleistet werden, es sei denn, die Versicherungsbedingungen sehen explizit abweichende Bestimmungen vor (uff schwiizer Berg kann der Helm im Hüttli bleiben).
      Wird man als deutscher Pilot ohne Helm in einem Fluggebiet ohne Helmpflicht abgeschossen, sollte es selbst bei einer Kopfverletzung keine versicherungstechnische Nachteile entstehen. Allerdings sind alle Versicherungen, wenn sie sich vor Leistungen drücken können, äußerst kreativ und könnten argumentieren, dass ein deutscher Lizenzinhaber ja quasi immer mit Helm fliegen müsste, da die für ihn geltenden Regularien das ja permanent vorsehen und darüber hinaus seine eigene Unfallversicherung das verlangt.

      Fazit: Beim Gleitschirm- oder Drachenfliegen immer einen Helm zu tragen, ist bestimmt nicht die schlechteste Idee

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        flügli93 Ja, das mit der Startplatzpflicht ist ein Punkt. Wo tendenziell Startplatzfreizügigkeit herrscht, es nur an wenigen Orten so etwas wie Geländehalter oder -betreiber gibt, Start- und/oder Landegebühren, Flug-Clubs mit ihrer Vereinsmeierei und den Startplatzaufsichten, und überhaupt nur sehr wenige Startplätze annähernd eine Frequenz wie Tegelberg, Brauneck, Bolsterlang, Wasserkuppe etc kennen, oder auch mehr auf Eigenverantwortlichkeit gesetzt wird, da "fehlt" ohnehin schon so viel Regulierung, daß eine Helmpflicht wohl nicht an erster Stelle steht...

        Schon allein wenn ein "starker Mann" fehlt, wie der DHV als "Beauftragter", wer sollte dann eine Helmpflicht überhaupt verordnen?

        Aber das ist, glaube ich, sehr deutsch. Der Deutsche möchte offenbar von oben vorgegeben bekommen, daß Lebensmittel bio erzeugt werden müssen, Autos und Heizungen Grenzwerte erfüllen müssen etc. Anstatt einfach selbst nur bio einzukaufen, sein Auto nach Verbrauch auszusuchen, keine Eier aus Batteriehaltung usw.

        Ähnlich waren hier auch schon verschiedentlich die Rufe nach div. Auflagen für die GS-Hersteller bzgl. Checks und Trimm – dabei könnte einfach jeder, der das wünscht, selbst davon absehen, Geräte mit ungenügenden oder unfairen Conditios zu kaufen.

        Erwünscht scheint also nicht nur zu sein, daß man selbst von oben zum "richtigen" Verhalten gezwungen wird, sondern vielen ist augenscheinlich wichtig, daß auch kein anderer sich "falsch" verhalten können soll 🤔

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          Zitat von FlyingDentist Beitrag anzeigen
          Allerdings dürfte das so aktenkundig geworden „Fliegen ohne Helm“ ein entsprechendes, bußgeldbewehrtes Ordnungswidrigkeitsverfahren nach sich ziehen.
          Ja, das war ja wohl die Eingangsfrage, mit der dem Thread neues Leben eingehaucht wurde: Wie sieht es gesetzlich in anderen Ländern aus? (nicht versicherungstechnisch, und nicht im Innenverhältnis mit den inländischen Versicherungen)

          Da im Ausland auch für Inländer ausländisches Recht gilt, und umgekehrt, muß ein Inder beim fliegen in D einen Helm tragen, und ein Deutscher beim fliegen in F wohl nicht. Gesetzlich, nicht versicherungstechnisch!

          ​​​​​​Wieviel Sinn diese Fragestellung dann noch ergibt ist allerdings fraglich, sollten die Versicherungsbedingungen nicht einen Passus in dieser Art enhalten: "Beim fliegen im Ausland gelten die lokalen Bestimmungen".

          Sind hier keine Teilnehmer, die auch mal in Patagonien, Mexiko, Brasilien, Pakistan fliegen...?
          Zuletzt geändert von Andreas09; 01.06.2023, 14:35.

          Kommentar


            War jetzt 3 Wochen in Südspanien unterwegs und wurde 2x freundlich darauf hinweisen ob ich vergessen hätte den Helm aufzusetzen.
            1x von einem deutschen Piloten,1x von einem Spanier.
            In Bassano wurde mir Start verbot in Aussicht gestellt.(ist allerdings schon 2 Jahre her).
            Deshalb meine Länderspezifische Frage.

            LG Gerhard

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              Suche nach EN966 liefert z.B.:
              https://www.gleitschirmdrachenforum....warum?p=751203.

              D.h.
              Zitat von Karl Slezak Beitrag anzeigen
              Bezüglich Helmen ist hier von „geeignetem Kopfschutz“ die Rede. Da es im Bereich Flugsporthelme eine europäische Norm gibt (EN 966) ...
              ... wird man einen EN966Helm vermutlich für geeignet halten.


              Interessant ist die - wohl brandaktuelle - Statistik:
              Zumindest jede sechste Kopfverletzung ist tödlich.
              Zitat von Karl Slezak Beitrag anzeigen
              Hier kann man u.a. nachlesen, welchen Anteil Kopfverletzungen bei GS-Unfällen haben.

              Zur weiteren Auswertung könnte tatsächlich sinnvoll maschinelles Lernen / KI eingesetzt werden.
              Die Interpretation der eindimensionalen Darstellungen überfordert mich:
              Zumindest jede zweite Kopfverletzung passiert mit einem EN966. Wegen? Trotz?
              Klicke auf die Grafik für eine vergrößerte Ansicht

Name: Unfälle2020_21_22.jpg
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ID: 928093

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                Interessant ist die - wohl brandaktuelle - Statistik:
                Zumindest jede sechste Kopfverletzung ist tödlich.​
                Die Statistik ist durchaus interessant. Nach der sind Kopfverletzungen eher selten, wenn dann aber durchaus öfters schwerwiegend. Und hinsichtlich der unterschiedlichen Helmtypen (EN vs Ski und Integral vs Halbschale) gibt sie nix her, außer das Integralhelme relativ unbeliebt sind.

                Also ich habe meinen Helm schon eingebaut, ich glaube schon von Geburt an. Jedenfalls fühlt es sich hart an, wenn ich meinen Kopf drücke.
                Schöner Spruch. Provoziert aber die Replik, daß der eingebaute Helm bei Verbeulung leider verdammt schlecht ausgetauscht werden kann. Und das mußte ich schon - nicht weil ich drauf gefallen war, sondern weil das Gepäckhandling der Flughäfen nicht immer so sanft ist. Die Austauschpflicht kann sich nunmal aber auch beim Drauffallen ergeben...
                Wenn es piept - eindrehen...

                Kommentar


                  Zitat von marcel1 Beitrag anzeigen
                  Die Austauschpflicht kann sich nunmal aber auch beim Drauffallen ergeben...
                  Ich hatte beruflich früher mit Motorradhelmen zu tun. Nur weil dir ein Helm runterfällt brauchst den Helm nicht zwingend austauschen. Das ist ein hartnäckiger Mythos. Mit den Dingern kannst quasi Fussball spielen. Die Helmschale nimmt nicht so leicht Schaden. Anders siehts aus, wenn du den Helm aufm Kopf hast. Da reicht einmal mit ordentlich Schwung an die Wand latschen und die Murmel ist fertig ohne dass du es ihr äusserlich nur auch ansiehst.
                  Nicht die harte Helmschale ist der „Schwachpunkt“ sondern die Styroporkonstruktion im Innern die den Aufprall absorbiert und beim Aufprall gestaucht wird.
                  Und nein, natürlich sollte man einen Helm nicht aus dem 10ten Stock schmeissen und sich darauf verlassen, dass er noch in Takt ist. Irgendwann kommt auch die Kalotte an die Grenzen. Wollte nur sagen, dass wenn der Helm mal runterfällt, er nicht automatisch ausgetauscht werden muss. Da sind die billigen Polycarbonathelme (Kalotte minimal elastisch) den teuren Verbundwerkstoff Pendants etwas überlegen weil sie ggf nur nen kleinen Kratzer im Lack haben. Die anderen aus Carbon/Kevlar etc, kriegen wegen der ultraharten Schale meistens unschöne Lackabplatzer.


                  _____________________

                  Greetz Hilde

                  Kommentar


                    Zitat von marcel1 Beitrag anzeigen
                    Provoziert aber die Replik, daß der eingebaute Helm bei Verbeulung leider verdammt schlecht ausgetauscht werden kann. Und das mußte ich schon - nicht weil ich drauf gefallen war, sondern weil das Gepäckhandling der Flughäfen nicht immer so sanft ist.
                    Ich gebe meinen Kopf selten am Check-In ab... aber, ja.

                    Kommentar


                      Zitat von Idefix Beitrag anzeigen
                      Interessant ist die - wohl brandaktuelle - Statistik:
                      Zumindest jede sechste Kopfverletzung ist tödlich.

                      Zur weiteren Auswertung könnte tatsächlich sinnvoll maschinelles Lernen / KI eingesetzt werden.
                      Die Interpretation der eindimensionalen Darstellungen überfordert mich:
                      Zumindest jede zweite Kopfverletzung passiert mit einem EN966. Wegen? Trotz?
                      Klicke auf die Grafik für eine vergrößerte Ansicht

Name: Unfälle2020_21_22.jpg
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ID: 928093
                      Bei der "Menge" der Daten ist KI "überfordert". Denn diese kann nur Massendaten statistisch sinnvoll interpretieren. Hier handelt es sich um sehr wenige Vorfälle aus einem Meer von Einzelflügen. Im Grunde ist es ganz banal: Die allermeisten Piloten fliegen einen EN996 Helm. Somit ist die "Unfallhäufung" mit dieser Helmvariante höher als andere Helmvarianten. Wollte man statistisch errechnen, ob mit dieser Helmvariante mehr oder gravierenderer Verletzungen auftreten müsste man die Verteilung dieser Helmkategorie bei allen Piloten ins Verhältnis setzen. Aber selbst dann wäre das Ergebnis wohl nahe an Kaffeesatzleserei, weil die Grundmenge der Verletzungen zum Glück zu gering ist.

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                        Zitat von skyman Beitrag anzeigen
                        DIN-Normen sind keine Rechtsnormen, sondern technische Regelungen.
                        DIN Normen markieren den "Stand der Technik". Der darf vorausgesetzt werden.

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                          Zitat von ESP2019 Beitrag anzeigen
                          Wollte man statistisch errechnen, ob mit dieser Helmvariante mehr oder gravierenderer Verletzungen auftreten ...
                          Es geht ja nicht nur isoliert um die Kopfverletzungen.
                          (und leider sind die Daten dort unvollständig:
                          bei einem Drittel der Kopfverletzungen ist unklar, ob oder welche Art Helm getragen wurde.​)

                          In einem ersten Schritt würde man 2d-Korrelationen erstellen.
                          Evtl. gibt es z.B. Zusammenhänge zwischen ...
                          Helmart und Genickbruch,
                          Helmart und Gesichtsverletzungen, ...

                          Für mehrdimensionale Zusammenhänge wäre dann die Maschine gefragt.
                          Zuletzt geändert von Idefix; 05.06.2023, 11:20.

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                            Im Ausland bleibt für die Leistungspflicht der Unfallversicherung natürlich die deutsche Rechtlage bindend. Es ist unerheblich ob im Fluggebiet Helmpflicht herrscht oder nicht, um evt. Versicherungsleistungen nicht zu gefährden, muss der deutschen Helmpflicht Folge geleistet werden, es sei denn, die Versicherungsbedingungen sehen explizit abweichende Bestimmungen vor (uff schwiizer Berg kann der Helm im Hüttli bleiben).

                            Das Problem ist eher nicht die Rexhtslage in irgendeinem Land.

                            Der Gerichtsstandort einer deutschen Verischerung ist Deutschland. Somit ist sind deutsche Gerichte zuständig, wenn es zu Diffenrenzen über die Leistungspflicht kommt.
                            Deutsche Gerichte werden i.d.R. zunächst einfach davon ausgehen, dass das Tragen eines Helmes das Schadensrisiko verringert. Ist der Geschädigte anderer Ansicht, wird er das wohl gutachterlich beweisen müssen, z.B. wenn überhaupt keine entsprechende Verletzung vorliegt.

                            Einen grundsätzlicher Ausschluß der Leistungspflicht beim Fliegen ohne Helm sehe ich nicht, ein Startverbot seitens des Geländeverantwortlichen ist allerdings rechtens.

                            Kommentar


                              Mal ein kleiner Tipp aus einem anderen Umfeld: In Müchen tragen die meisten Radfahrer statt einem Helm zwei kleine, weiße Stöpsel in den Ohren. Scheint zu funktionieren!

                              Gruß,
                              Martin
                              Zuletzt geändert von Martin Prerovsky; 14.10.2023, 10:51.

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                                Zitat von Martin Prerovsky Beitrag anzeigen
                                Scheint zu funktionieren!
                                Das soll nur verhindern, das die Hirnmasse über die Ohren austritt.

                                Ober wo nix is ko nix aussi kimma.
                                Da die Anzahl meiner jährlichen DHV-XC Punkte unterhalb der Kompetenz und Seriösitätsgrenze dieses Fachforums liegen sind meine Kommentare mit Vorsicht zu geniessen!

                                BGD Cure 2 / Gin Genie Lite 2 / Air3 7.3+ und Bräuninger SensBox(Backup)

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