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  • FlyingDentist
    antwortet
    Zitat von shoulders Beitrag anzeigen
    Dann wären sie noch beim LBA. ​​​​
    Nö, dann wären wir bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde. Verkehr ist in erster Linie und auf Verwaltungsebene ländersache.

    Zitat von shoulders Beitrag anzeigen
    in der sie den Piloten immer wieder unaufgefordert die Basics aus deren vergangener Ausbildung vorbetet? ​​​​
    Nein, das tun die Behörden eigentlich nicht. Allerdings sind sie u.a. die zustandige Aufsichtsbehörde für Ausbildung und Lizensierung, wodurch alle einschlägigen Verlautbarungen auf dem Boden der gelteneden Regularien stehen müssen und man sich jeder Zeit auf eben diese berufen kann. Darüber hinaus werden durch diese Behörden auch besonders gravierenden Änderungen immer in geeignter Form kommuniziert. So z.B. ständig im Rahmen der andauernden nationalen und föderalen "Harmonisierung" mit dem europäischen Luftrecht.

    Zitat von shoulders Beitrag anzeigen
    der DHV alle hoheitlichen Aufgaben übernommen habe? ​​​​
    Das habe ich hier schon wirklich mehrfach erklärt.
    Die Delegierung der hoheitlichen Aufgaben wird im § 3 der Verordnung zur Beauftragung von Luftsportverbänden (BeauftrV) geregelt:

    Der im Vereinsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer 9767 eingetragene Deutsche Hängegleiterverband e.V. wird beauftragt, die folgenden öffentlichen Aufgaben im Zusammenhang mit der Benutzung des Luftraums durch Hängegleiter und Gleitsegel (§ 1 Abs. 4 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung) wahrzunehmen:
    1. Erteilung der Erlaubnisse und Berechtigungen für das Luftfahrtpersonal dieser Luftsportgeräte,
    2. Erteilung der Erlaubnisse für die Ausbildung dieses Luftfahrtpersonals,
    3. Erteilung der Erlaubnisse zum Starten und Landen mit diesen Luftsportgeräten außerhalb der genehmigten Flugplätze (§ 25 Luftverkehrsgesetz),
    4. Aufsicht über den Betrieb von Luftsportgeräten auf Flugplätzen und Geländen, wenn beide ausschließlich dem Betrieb von Luftsportgeräten dienen und soweit nicht ein anderer Beauftragter die Aufsicht führt, und
    5. Erhebung von Kosten nach der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung in der jeweils gültigen Fassung.

    Zitat von shoulders Beitrag anzeigen
    das Verkehrsministerium. Kümmert sich das vielleicht um die Fortbildung der Führerscheininhaber? ​​​​
    Natürlich tut es das. Und zwar in Form seiner Eigenschaft als oberste Instanz und das für alle Verkehrsteilnehmer zu Lande, zu Wasser und in der Luft!

    Zitat von shoulders Beitrag anzeigen
    Wenn es neue Regeln gibt, liegt es in der Verantwortung der Scheininhaber, sich darüber auf dem Laufenden zu halten. ​​​​
    Das klingt logisch. Allerdings werden neue Regeln intensiv, hinreichend und vor allem korrekt und sachlich richtig bekannt gemacht und darüber hinaus sehr intensiv kommuniziert.

    Zitat von shoulders Beitrag anzeigen
    wer, meinst Du, wird dafür wohl zur Verantwortung gezogen? ​​​​
    Bei nicht ausreichender aber ganz bestimmt bei sachlich falscher Kommunikation liegt die Hauptverantwortung bei den Behörden - in unserem Fall beim DHV und seiner Verbandszeitschrift - deren Mitarbeiter ihrerseits mit gewissen Ausnahmen durch die sogenannte Staatshaftung geschützt sind.

    Zitat von shoulders Beitrag anzeigen
    Man kann sich nicht dauernd irgendeinen anderen Verantwortlichen suchen ​​​​
    Das braucht man auch gar nicht. Der DHV ist im Rahmen seiner Tätigkeit als beauftragter Luftsportverband stets korrekte und sachlich richtige Informationen auf dem Boden der geltenden Gesetzgebung schuldig und bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Falschinformation haftbar! Für die einzelnen Mitarbeiter gilt analog zum Beamtenrecht: Unfähigkeit ist kein Dienstvergehen...

    Achja, und Danke, dass Du diesmal völlig auf "Persönliches" verzichtet hast!​

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  • shoulders
    antwortet
    Tu wir mal so, als hätte der DHV besagte "hoheitlichen Aufgaben" nicht übernommen. Dann wären sie noch beim LBA. Unterhält das denn eine Informationsplattform, in der sie den Piloten immer wieder unaufgefordert die Basics aus deren vergangener Ausbildung vorbetet? Und selbst wenn dem so wäre - wie kommst Du darauf, dass der DHV alle hoheitlichen Aufgaben übernommen habe?

    Oder nehmen wir mal das Verkehrsministerium. Kümmert sich das vielleicht um die Fortbildung der Führerscheininhaber? Natürlich nicht. Wenn es neue Regeln gibt, liegt es in der Verantwortung der Scheininhaber, sich darüber auf dem Laufenden zu halten. Und wenn die nicht dahinter her sind und in seligem Vertrauen auf veraltete Regeln einen Unfall bauen - wer, meinst Du, wird dafür wohl zur Verantwortung gezogen?

    Man kann sich nicht dauernd irgendeinen anderen Verantwortlichen suchen und alles auf den abwälzen - auch wenn das der Zeitgeist ist.

    ​​​​

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  • FlyingDentist
    antwortet
    Zitat von shoulders Beitrag anzeigen
    und vor allem ist es nicht Aufgabe des DHV, das in dieser Tiefe immer wieder vorzukauen.
    Doch ist es!! Schließlich hat der DHV nicht nur in dieser Beziehung hoheitliche Aufgaben übernommen.
    Und es ist alles andere als Korinthenkackerei hierbei die nötige Akkuratesse zu erwarten und ggf. auch einzufordern.​

    Zitat von shoulders Beitrag anzeigen
    . Er ist doch keine Sonderschule
    Da bin ich mir manchmal nicht so sicher...

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  • shoulders
    antwortet
    Du hast Recht - da steht jetzt tatsächlich etwas präziser "150m über Grund bzw. dem höchsten Hindernis" statt AGL drin. Der Horizontalabstand war auch vorher drin. So what? Vorher hat man halt AGL entsprechend ausgelegt (also jedenfalls diejenigen, denen klar war, dass "above ground level" NICHT zielführend ist, wenn etwas, das darauf steht, höher aufträgt).

    Das ist doch, mit Verlaub, Korinthenkackerei, ändert rein gar nichts an der Sache - und vor allem ist es nicht Aufgabe des DHV, das in dieser Tiefe immer wieder vorzukauen. "150m Abstand horizontal und vertikal" hat er doch schon immer gelehrt - und er darf darauf vertrauen, dass die Scheininhaber ihr "Grundschulwissen" behalten haben. Er ist doch keine Sonderschule

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  • FlyingDentist
    antwortet
    Zitat von shoulders Beitrag anzeigen
    seitdem ist es leider schwammiger geworden.
    Ist es nicht!!
    SERA.5005 makes the sense!

    Zitat von shoulders Beitrag anzeigen
    wer so oft und gerne an sein Latinum erinnert
    examen latinum meum esse monendum​
    Zuletzt geändert von FlyingDentist; 07.07.2024, 17:43. Grund: Ergänzung

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  • shoulders
    antwortet
    Natürlich ergibt (nicht "macht", bitte - wer so oft und gerne an sein Latinum erinnert, kann sicher auch Deutsch ) das Sinn. Bis 2015 war das auch noch direkt in §6 (1) Luftvo nachzulesen, seitdem ist es leider schwammiger geworden.

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  • FlyingDentist
    antwortet
    Zitat von shoulders Beitrag anzeigen
    Ich hab es weder vor noch nötig, die aktuellen Prüfungsfragen extra für FlyingDentist auf eigene Kosten herunterzuladen, nur um hier was zu beweisen. Wer so schnell mit der DHV-Schelte bei der Hand ist, soll gefälligst sein eigenes Geld in die Hand nehmen - Zahnärzte und PPL-Piloten nagen ja nicht gerade am Hungertuch.
    Ob das in den Prüfungsfragen steht oder nicht, ist doch völlig unerheblich und interessiert mich rein gar nicht. Du brauchst also keinen Bausparvertrag aufzulösen und mir diese Information zukommem zu lassen. Wenn die Oberkompetenz des DHV allerdings schreibt: "Das Luftverkehrsgesetz schreibt einen ausreichenden Abstand zu Luftfahrthindernissen vor. Jeder Pilot muss letztlich im Flugbetrieb selbst einschätzen, welcher Sicherheitsabstand erforderlich ist.", so ist das schlicht und ergreifend falsch!

    Zitat von shoulders Beitrag anzeigen
    (hier die 150 AGL wie auch allerlei andere Sicherheitsabstände) nachzulesen sind: https://planet-para.de/wordpress/wp-...chein_V4.7.pdf
    ​Ich würde Dir den Download aber dennoch empfehlen, vielleicht kommst Du dann zur Erkenntnis, dass eine "Hindernis-Sicherheitshöhe" von 150 m AGL kaum Sinn macht.
    Zuletzt geändert von FlyingDentist; 07.07.2024, 16:02.

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  • shoulders
    antwortet
    Ich hab es weder vor noch nötig, die aktuellen Prüfungsfragen extra für FlyingDentist auf eigene Kosten herunterzuladen, nur um hier was zu beweisen. Wer so schnell mit der DHV-Schelte bei der Hand ist, soll gefälligst sein eigenes Geld in die Hand nehmen - Zahnärzte und PPL-Piloten nagen ja nicht gerade am Hungertuch.

    Da man jedoch als Pilot durchaus etwas Eigeninitiative zeigen darf, wozu auch mal kurz googeln gehört, hier eins von vielen sehr leicht im Internet auffindbaren Flugschulskripten zur Prüfungsvorbereitung, in denen die relevanten Fakten (hier die 150 AGL wie auch allerlei andere Sicherheitsabstände) nachzulesen sind: https://planet-para.de/wordpress/wp-...chein_V4.7.pdf

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  • Oasis
    antwortet
    Zitat von Vibe Beitrag anzeigen
    ... Sorry aber wo fängt es denn an das man etwas als selbstverständlich voraussetzen kann/muss und wo hört es auf?
    Die Zeiten, in denen Regeln noch galten und sich zumindest ein Großteil der Menschen vorbildlich verhielt, sind doch längst vorbei. Gutes Benehmen ist doch inzwischen komplett out.

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  • Vibe
    antwortet
    Zitat von Oasis Beitrag anzeigen

    Weil es Sinn macht, von Zeit zu Zeit an wichtige Regeln zu erinnern. Erleben wir doch fast bei jedem Flug, dass selbst Ausweichregeln offensichtlich nicht jedem bekannt sind.
    und wenn sie es reingeschrieben hätten, hätte unser alles besser wisser bemängelt das nicht drin steht das man dabei einen Helm tragen muss? Sorry aber wo fängt es denn an das man etwas als selbstverständlich voraussetzen kann/muss und wo hört es auf?

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  • Oasis
    antwortet
    Zitat von Vibe Beitrag anzeigen
    Warum soll er auch etwas schreiben das jeder ausgebildete Pilot wissen muss?
    Weil es Sinn macht, von Zeit zu Zeit an wichtige Regeln zu erinnern. Erleben wir doch fast bei jedem Flug, dass selbst Ausweichregeln offensichtlich nicht jedem bekannt sind.

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  • FlyingDentist
    antwortet
    Zitat von Vibe Beitrag anzeigen
    Und wenn du das nicht weißt....
    Tja wer lesen kann...

    Ich, wie offenbar auch shoulders, weiß nicht, ob das nicht mehr zu den Prüfungsfragen zum A-Schein gehört.

    Und natürlich muss der DHV als oberste Instanz in Ausbildung und Prüfung in seinen Verlautbarungen präzise sein. Es ist eben nicht richtig, dass jeder Pilot im Flugbetrieb selbst einschätzen darf, welcher Sicherheitsabstand erforderlich ist!

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  • Vibe
    antwortet
    Zitat von FlyingDentist Beitrag anzeigen

    Weiß ich nicht und Du anscheinend auch nicht.
    Das zitierte Statement im "offiziellen Organ" des DHV gibt den gesetzlich vorgegebenen (horizontalen) Mindestabstand jedenfalls nicht wieder.
    Warum soll er auch etwas schreiben das jeder ausgebildete Pilot wissen muss? Und wenn du das nicht weißt, dann solltest du die Prüfung vielleicht nochmal wiederholen.

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  • FlyingDentist
    antwortet
    Zitat von shoulders Beitrag anzeigen
    Wieso, gehört das nicht mehr zu den Prüfungsfragen zum A-Schein?
    Weiß ich nicht und Du anscheinend auch nicht.
    Das zitierte Statement im "offiziellen Organ" des DHV gibt den gesetzlich vorgegebenen (horizontalen) Mindestabstand jedenfalls nicht wieder.

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  • shoulders
    antwortet
    Wieso, gehört das nicht mehr zu den Prüfungsfragen zum A-Schein?

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