Zitat von Ralf B.
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"(2) Die Behörde hat dem Inhaber einer mobilen Unterkunft, in der außerhalb einer Grundfläche nach Abs. 6 kampiert wird oder werden soll, aufzutragen, die Unterkunft innerhalb einer angemessen festzusetzenden Frist zu entfernen."
Schlimmstenfalls schickt einen also halt wer weg und man fährt einen Kilometer weiter. Ist im Bulli überhaupt kein Ding - viel wichtiger ist aber, dass der (und ein normaler PKW erst recht) gar nicht erst den Schupo auf den Plan ruft, weil er viel unauffälliger als so ein weißer Kasten ist.
CU
Shoulders
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