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Re: Luftraumverletzungen beim XC-DHV

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    #16
    AW: Re: Luftraumverletzungen beim XC-DHV

    Es geht mir gegen den Strich, dass ein Vertreter eines Luftsportbundes andere Piloten in der Öffentlichkeit anprangert *Sorry- das geht garnicht. *ohne sich vorher über die Luftraumverteilung im Raum Stuttgart zu informieren bzw. sich auf den neuesten Stand zu bringen.
    Segelflug- ATIS untertstützt die Fliegerei auf der Alb (Höhenfreigaben für Zeit/Gebiet). Ebenfalls verweise ich auf die ICAO - Karte vom Raum Stuttgart.

    Wir sollten froh sein, dass wir überhaupt fliegen dürfen. .
    lg, cosima

    Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant. August Heinrich Hoffmann von Fallersleben
    Zuletzt geändert von parashorty; 12.05.2007, 19:28.
    Das Glück kommt und das Glück geht und das Glück kommt wieder

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      #17
      AW: Re: Luftraumverletzungen beim XC-DHV

      Zitat von parashorty Beitrag anzeigen
      Wir sollten froh sein, dass wir überhaupt fliegen dürfen. .
      lg, cosima
      ja, das möcht ich auch mal wieder!

      ! OT. Deine Mail-Adr. gegen Fotos!

      Grüßle, WA
      Grüßle,
      Wolfgang http://www.dgf-fn.de/

      Kommentar


        #18
        AW: Re: Luftraumverletzungen beim XC-DHV

        Hey WA,

        hast ne PM mit meiner e-Mail.
        Dann schick mal die Foto`s rüber. *freu* Ich schick Dir dann auch mal ein pic von meinem Gipsbein und wenn der Gips Mitte Juni abkommt schick ich Dir davon auch ein pic und zwar wie der Gips fliegen lernt. und zwar im hohen Bogen in die Ecke. Aber vielleicht bekomme ich ja doch noch meinen Gips verkauft und zwar jetzt?

        lg, cosima

        Sorry- OT!!!
        Zuletzt geändert von parashorty; 14.05.2007, 19:41.
        Das Glück kommt und das Glück geht und das Glück kommt wieder

        Kommentar


          #19
          AW: OT: Gipsbein

          Zitat von cooly
          Gute Besserung und weniger Unfälle :-)
          Thomas.
          So siehts ä wäng besser aus!
          Zuletzt geändert von ITAdmin; 29.05.2007, 11:50.
          Grüßle,
          Wolfgang http://www.dgf-fn.de/

          Kommentar


            #20
            AW: OT: Gipsbein

            Zitat von cooly
            Hattest Du nicht im letzten Jahr auch schon einen Dämpfer?

            Hast Du nen Spitznamen "Bruchpilotin"?

            Gute Besserung und weniger Unfälle :-)
            Thomas.
            Ich finde solch eine dumpfe Feststellung selbst unter dem Deckmäntelchen "OT" als eine Unverschämtheit.

            Nein ich kenne sie nicht persönlich, aber mir zumindest würde so eine Anrede gehörig auf den Zeiger gehen.

            Lieber Thomas, muss das wirklich sein?
            Niemanden geht es etwas an, ob sich eine(r) beim fliegen oder Radfahren verletzt hat.
            Sorry, aber manchmal kann ich's Maul nicht halten...

            Hlx vom Jens
            Zuletzt geändert von ITAdmin; 29.05.2007, 11:50.

            Kommentar


              #21
              AW: Re: Luftraumverletzungen beim XC-DHV

              Zitat von ForumAdmin Beitrag anzeigen
              @cooly
              [...]
              Das Argument, die Flüge sind ja eh' schon öffentlich, ist auch nicht wirklich zutreffend. Zuständige Behördenvertreter schauen sich sicher nicht jeden Flug im DHV-XC an. Threads mit der Überschrift "Luftraumverletzungen beim XC-DHV" aber fordern Schwierigkeiten für Piloten schon fast provokativ heraus.
              [...]
              Da muss ich dem ForumAdmin mal zustimmen. ;-)

              vg, René
              Zuletzt geändert von ITAdmin; 29.05.2007, 11:49.

              Kommentar


                #22
                AW: Re: Luftraumverletzungen beim XC-DHV

                Hi,

                bin aus Greifenburg zurück. Habe mehrere Meinungen hierzu.

                1. was ist wie weit öffentlich? Rene Du bist Rechtsanwalt mich würde interessieren ob und wann öffentlich gemachte Aussagen (igc Einreichungen) z.B. nicht oder doch öffentlich sind.

                2. Ob die Diskussion unserem Sport hilft, weis ich nicht genau.

                3. Ich denke hier haben einige mit dem Wort "Denunziant" ganz schön aus der Hüfte geschossen. (getroffener Hund bellt??)

                Gruß
                Frank

                Kommentar


                  #23
                  AW: Re: Luftraumverletzungen beim XC-DHV

                  Damit es hier nicht bei Halbwissen bleibt hier der Link zu dem Arbeitskreis Sektoren:


                  @thorsten:
                  Ich meine, die Sektoren um EDDS gibt es bereits seit den 70ern. Sie muessten also auch auf deinen Karten bereits eingetragen sein.
                  Die von dir angegebenen Höhen ist nicht die max. Freigabehöhe sondern der Begin des Luftraums D um EDDS. Die Sektoren beginnen in dieser Höhe und werden von Langen inividuell in der Höhe begrenzt. Freigabehöhen von 6000 ft. sind für Sektor Alb Nord durchaus üblich und gar nicht selten.

                  Kommentar


                    #24
                    AW: Re: Luftraumverletzungen beim XC-DHV

                    Also, mich da ich noch nicht lange fliege, interessiert das Thema Luftraumverletzung sehr.

                    Warum soll das denn auf privater Ebene weitergeführt werden?

                    Für mich ist die Sachlage eigentlich recht klar.

                    Wenn Du Jörg einfach mal Deine Drohungen und Beleidigungen weg lässt, kommen wir vielleicht zu einem Ergebnis.

                    Gruß
                    Frank

                    Kommentar


                      #25
                      AW: Re: Luftraumverletzungen beim XC-DHV

                      @thorsten:

                      Ich erinnere gerne noch mal daran, dass wir wirklich froh sein sollten überhaupt so frei fliegen zu dürfen. Dies ist ein Privileg, was sich durch öffentliche postings in Foren sehr schnell ändern kann. Ich möchte auch daran erinnern, dass Alles, was wir hier schreiben im cache abgespeichert wird und somit nur schwer oder garnicht aus dem Internet zu entfernen ist. Verstehst Du vielleicht jetzt- weshalb Jörg sich so aufregt? Es ist nicht o.k. andere vor den Pranger zu stellen egal, ob sie nun etwas getan haben oder nicht. Bei Jörg bin ich mir absolut sicher, dass er Alles korrekt bei seinem Flug beachtet hat.
                      Das Glück kommt und das Glück geht und das Glück kommt wieder

                      Kommentar


                        #26
                        AW: Re: Luftraumverletzungen beim XC-DHV

                        Zitat von tb@thorstenbraun.de
                        Nach den §§ 148, 89 Telekommunikationsgesetz ( TKG ) wird das Abhören von Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage nicht bestimmt sind, bzw. Mitteilen des Inhaltes einer solchen Nachricht oder der Tatsache ihres Empfangs mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe belegt.
                        Den Zusammenhang musst du mir jetzt aber schon erklären, für mich stellt sich die Sachlage nämlich eindeutig dar:

                        Jemand sendet auf einer bestimmten Frequenz Informationen über einen bestimmten Luftraum. Diese Informationen SOLLEN von denjenigen gehört werden, die vorhaben, diesen Luftraum zu nutzen. Damit ist doch klar, dass diese Nachrichten eben genau für diese Personengruppe bestimmt sind.

                        Ehrlich gesagt verstehe ich insgesamt nicht so ganz, was du mit deinem Auftreten hier bezweckst? Du polterst hier rein und versuchst, einem anderen Piloten in aller Öffentlichkeit eine Luftraumverletzung unterzuschieben, wobei die Fakten wohl mehr als interpretationsbedürftig sind und die Sachlage keinesfalls klar.

                        Falls Zweifel bestehen, schreib eine Mail an die DHV-XC-Auswerter. Was soll das Theater hier?

                        Kommentar


                          #27
                          AW: Re: Luftraumverletzungen beim XC-DHV

                          Und nochmal:
                          Alle in diesem Thread angeprangerten Luftraumverletzungen waren keine. Entweder weil eine CTR oder ED-R zur Zeit des Durchfluges nicht aktiv oder weil eine Segelflugzone aktiviert war.
                          Warum man sich jetzt noch Grunde ausdenken muss, warum diese Durchflüge doch irgendwie nicht korrekt gewesen sein könnten (fehlender Flugfunk), kann ich beim besten Willen nicht mehr nachvollziehen.
                          Da sich dieser Thread immer mehr zu einer persönlichen Auseinandersetzung entwickelt, bitte ich euch, das per PM oder E-Mail zu klären.
                          Kurzer Verweis auf die Forumsregeln:
                          6. Private Angelegenheiten und persönliche Streitereien dürfen nicht im öffentlichen Bereich ausgetragen werden.
                          Schöne Flüge

                          ForumAdmin
                          Richard Brandl

                          Kommentar


                            #28
                            AW: Re: Luftraumverletzungen beim XC-DHV

                            darf ich mal fragen:

                            Ich muss im Luftraum D als HG oder GS eine Kennzeichnung auf meinem Gerät haben

                            Ein Funksprechzeugnis haben

                            Um hörbereit zu sein ein zugelassenes Funkgerät besitzen.

                            Eine Aktuelle ICAO Karte mitführen

                            Fehlt noch was ?

                            Gruß

                            Frank

                            @ Tobias

                            Abhören von Funknachrichten darf ich doch wohl auch nur wenn dies mit einem zugelassenen Funkgerät passiert oder?

                            Kommentar


                              #29
                              AW: Re: Luftraumverletzungen beim XC-DHV

                              Allgemeine Info zu EDDS:
                              Zitat von tb@thorstenbraun.de
                              Nach den §§ 148, 89 Telekommunikationsgesetz ( TKG ) wird das Abhören von Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage nicht bestimmt sind, bzw. Mitteilen des Inhaltes einer solchen Nachricht oder der Tatsache ihres Empfangs mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe belegt.
                              Da liegt der Punkt. Diese Nachrichten werden extra für die Sportflieger auf Band gesprochen, deshalb ist ein Betreien von Funkscannern für uns völlig legal. Natürlich hören wir nicht die Feuerwehr oder Bereitschaftstruppe ab

                              Grüßle Dennis
                              Das Reh springt hoch, das Reh springt weit
                              Warum auch nicht? Es hat ja Zeit!

                              Kommentar


                                #30
                                AW: Re: Luftraumverletzungen beim XC-DHV

                                @tb@thorstenbraun.de

                                Absatz rausgenommen, weil der Bezug durch Änderung des letzten Postings von Thorsten Braun verloren gegangen ist.

                                Generell gilt, die uneingeschränkte Verantwortung für die Einhaltung der luftrechlichen Bestimmungen liegt natürlich ausschließlich beim Piloten. Das dafür nötige Fachwissen erhält jeder Pilot in seiner Ausbildung. Außerdem stellt der DHV seinen Piloten soviel aktuelle Information wie möglich zur Verfügung, wie zum Beispiel hier.
                                Außerdem gehen wir immer davon aus, dass, wenn dafür eine grundsätzliche Möglichkeit besteht, jeder Pilot seine Flüge im Rahmen des bestehenden Luftrechts durchführt. Warum sollten wir vom Gegenteil ausgehen?
                                Zuletzt geändert von ForumAdmin; 22.05.2007, 09:07. Grund: Bezug verloren gegangen
                                Schöne Flüge

                                ForumAdmin
                                Richard Brandl

                                Kommentar

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