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    Zitat von Lufthansi Beitrag anzeigen
    Ein leerer Tank/Akku ist kein Grund um eine Sicherheitsaußenlandung zu rechtfertigen....mit Sanktionen darf gerechnet werden.
    Wie ist es eigentlich mit Segelflugzeuge mit E-Antrieb, wenn der Akku leer ist und nicht für die Rückreise / Ziel reicht?

    Kommentar


      Zitat von Lufthansi Beitrag anzeigen
      Dazu kommt das Problem, dass wenn der Gleitschirm mit E-Antrieb als UL zählt, man offiziel nur mit Flugplanung fliegen darf. D.h Wetter Flugroute usw. muss alles darin berücksichtigt werden.
      D.h es gibt jetzt zwei Möglichkeiten.
      1. Immer schön in Flugplatznähe rumhereiern, damit man bei leerem Akku auch wieder auf dem Platz landen kann. Der Flugplatz, wird sich bedanken.
      2. man fliegt eine geplante Strecke und riskiert, wenn die Thermik doch nicht so gut und der Akku dann leer ist eine nicht genehmigte Außenlandung.

      Anders als beim Gleiltschirmfliegen mit B-Schein legitimiert durch den DHV, darf ein UL nämlich nicht mal eben dort landen wo es gerade passt. Ein leerer Tank/Akku ist kein Grund um eine Sicherheitsaußenlandung zu rechtfertigen....mit Sanktionen darf gerechnet werden.
      Auch hier gilt natürlich wo kein Kläger da kein Richter



      Glaub mir es sind die Kollegen die am Abend die tagsüber arbeitende Bevölkerung , die Jägerschaft und Ruheliebenden Menschen mit dem Benzinmotor, Reflexschirm meist hoch beladen, auf den Sack gehen.

      Die paar E-Thermikflieger die Tagsüber mal notwenigerweise lautlos wo landen nimmt die Bevökerung sicher nicht wirklich war. Es ist ja nie der selbe Platz.

      Probleme gibt es nur dort woe es zur Gewohnheit wird.


      Sanktionen..... kann ich mir absolut nicht vorstellen.


      Bei uns in AT funtkioniert das reguläre fliegen deshalb so gut weil wir viele Vorschriften haben, und auch alle einhalten. zb. max.20 starts pro Wiese im Jahr damit kein Eindruck eines "Flugplatzes" und ständige, regelmässige Lärmemmission entsteht. Die weitere Wiese muss einige Kilometer entfernt sein.

      Da die meisten ohnehin Berufstätig sind reichen da 2-3 Wiesen für einen Hobbypiloten völlig aus.

      Man sollte immer nach Lösungen suchen, und nicht Probleme erfinden.




      Kommentar


        Hallo Thomas,

        naja ich wollte ja nur darlegen, warum es leider doch schade ist, dass das Programm gestoppt wurde.

        Es ist im übrigen egal ob sich die Benzin-Flieger oder E-Flieger nicht an Regeln (Höhen, Mindestabstand zu Ortschaften usw.) halten. Aktuell gibt es halt noch viel mehr Benzin-Flieger als E-Flieger und dementsprechend schlägt sich die Idioten-Quote bei den Benzin-Fliegern hier stärker nieder. Aufgrund der jüngsten Entscheidung wird sich hier wohl auch erstmal nichts an dem Verhältnis ändern.
        Von daher stimm ich mit dir hier überein "Die paar E-Thermikflieger die Tagsüber mal notwenigerweise lautlos wo landen nimmt die Bevökerung sicher nicht wirklich war."
        Außerdem schrieb ichja auch "wo kein Kläger da kein Richter".

        Kommentar


          Ja stimmt, gibt bei den E-Motorpiloten auch negative Beispiele siehe Vorfall München als bekanntestes Beispiel.

          Richtig wie du schreibst.
          "Auch hier gilt natürlich wo kein Kläger da kein Richter"

          Läuft ja oft bei Hike & Fly am Berg nicht anders. Oder bei den vielen Windenbastlern ;-)

          Kommentar


            Schade ists schon, dass nichts daraus wird. Zum nächsten UL-Platz brauch ich gleich länger als in die Berge. Und ob die dann dort Motorschirme wollen, weiss ich auch nicht. Das war ja mit dem Trike schon immer schwierig. Dann bleibts halt für mich doch beim motorlosen Fliegen.

            Kommentar


              Das es hier ja um E-Aufstieg geht und nicht um klassischen Paramotor:


              Kommt man mit einem Trike zum Flugplatz und bittet darum fliegen zu dürfen und hat ein setup zb. Thor 250 mit einem 22 m2 Fullreflex und ist eher der Vollgasprolet, ( gibt es leider viele, nicht auf jemand pers. bezogen siehe Trefen Ballenstedt 2021) ist es nachvollziehbar das die Betreiber sagen, "nein danke so einen Schmarn brauchen wir abends hier nicht."


              Kommt man mit einem E-Aufstiegsgerät das auf höchte effizienz optimiert wurde so wenig Energie wie möglich zu verbrauchen im Steigflug kann es anders aussehen wenn man fragt: " kann ich hier in der Thermischen Zeit so kurz vor Mitag oder frühen Nachmitag ab und zu starten"

              Auch erklärt das man mit einem Gerät fliegen möchte das unter 50 dBA nicht wirklich Lärm erzeugt.


              Bei der ionica in Zell am See konnte ich sehr schön erleben wie das Puplikum reagierte...

              Überwiegend flogen E-Antriebe. Als zwischendrinn ein klassischer Verbrenner Paramotor gestartet ist hörte man einige rufen" das ist ja wahnsinn was das für einen Krach macht ...hat der keinen Auspuff drann oder was.".. usw.

              Der Pilot musst richtig Gasgeben da er seinen 20 er Fullreflex flog.



              Natürlich hätte es wesentlich leiser ablaufen können mit weniger Gas wenn er wie die E-flieger einen wie im Freiflug beladenen Hybridflügel geflogen wäre der fast nur Halbgas beim Start braucht.


              Einfach nur als Beispiel.


              Es lohnt sich auf alle Fälle sich mit seinem Fluggerät mal am Flugplatz zu zeigen. Denn dort sind Piloten die schon verstehen wenn einer kommt mit einem Liegegurt und Klappropeller das der wirklich vor hat Thermik zu fliegen und nicht nur ein paar Vollgasrunden am Abend um den Flugplatz herum wie bei Verbrennern ja oft üblich.

              Wenn man dann auch gleich erwähnt das man alles sauber in Ordnung hat wie die gültige UL-Lizenz, Versichert ist, auch ein Kennzeichen im Schirm hat, kanns druchaus funktionieren das die sagen: ok probieren wir es mal, und entscheiden dann.
              Zuletzt geändert von custom-paramotors; 09.10.2021, 11:06. Grund: Treffen Ballenstedt als Beispiel hinzugefügt.

              Kommentar


                Vollgasprolet

                hahah

                und du hast aber sonst alles verstanden

                Kommentar


                  Zitat von Manfred Kistler Beitrag anzeigen
                  Der DHV wird vermutlich am 2.Oktober auf seiner Kommissionssitzung über diese Startart entscheiden. So wie es aussieht, gibt es keine klare Tendenz, ob für oder gegen den E-Aufstieg entschieden wird.
                  Wie geht es bei euch denn mit der Entwicklung des E-Walk weiter? Wird sie erneut eingestellt? Wenn nein, wann bekommt man denn mal was davon zu sehen?
                  Stefan

                  Kommentar


                    Hallo Stefan,

                    hier im Link findest Du einige Gebrauchsmuster, Patente die den E-Aufstieg betreffen bzw. in Zusammenhang stehen. ( ganz nach unten scrollen).

                    Die Erfindung betrifft eine elektrische Aufstiegshilfe (1) für einen Gleitschirm (GS) mit einem Gurtzeug (GZ) zum Tragen eines Piloten (P), wobei die Aufstiegshilfe (1) einen Schubmotor (50) mit einem Rotor (52), ein Abstandselement (10) zur Beabstandung des Schubmotors (50) in Flugrichtung (FR) hinter dem Piloten (P), eine Anzahl von Schubstangen (60) und zumindest zwei Drehgelenke (20, 30, 30') umfasst, wobei die Schubstangen (60) mittels eines ersten Drehgelenks (20) schwenkbar an einem ersten pilotennahen Ende (10v) des Abstandselements (10) gelagert sind und wobei der Schubmotor (50) an einem zweiten pilotenfernen Ende (10h) des Abstandselements (10) mittels eines zweiten Drehgelenks (30, 30') schwenkbar gelagert ist. Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zum Erreichen einer Gleitflugphase (III) mit einer elektrischen Aufstiegshilfe (1).


                    Das es bei den Firmen ja ums Geschäft geht ist es verständlich das die Firmen jeglichen Kontakt zur DIY - scene ( Treffen, Flugtage udgl. ) vermeiden, und ablehnen. Sowei auch Bild und Videomaterial nicht veröffentlichen bevor ein Verkaufsstart erfolgt ist.

                    Eine Ausnahme ist Armin H. der auch an PPG und E-PPG Veranstaltungen mit seinem Proto E-Walk teilgenommen hat.

                    Ebenso gibt es Fristen einzuhalten bei aktuellen Gebrauchsmuster oder Patentanmedlungen bevor man veröffentlicht.

                    Zuletzt geändert von custom-paramotors; 12.10.2021, 16:44.

                    Kommentar


                      für alle die kein facebook haben, wurde heute dort veröffentlicht: https://e-walk.org/

                      Kommentar


                        Danke, Thomas für das Posten des Links.

                        Tatsächlich lebt das Projekt E-WALK! Wir haben auf der Seite auch eine Pilotenumfrage eingestellt, und bitten alle Interessierten dort mitzumachen, damit wir erfahren, ob die zukünftige Einstufung als UL, eine Rolle spielt, oder eher nicht.

                        Außerdem suchen wir Erprobungspiloten für das E-WALK System, um die letzten Feinheiten zu optimieren und eine neutrale Sicht zu bekommen. Bei Interesse einfach im Rahmen der Umfrage angeben.

                        Ich wünsche euch einen guten Rutsch und happy landings,

                        Manfred

                        Kommentar

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