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Grenzüberschreitende XC Flüge Deutschland-Österreich. Was jetzt?

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  • Uli Straßer
    antwortet
    Zitat von Im Lee is schee! Beitrag anzeigen
    Genau, hat's aber auch nicht erlaubt und wenn doch unter welchen Auflagen oder Einschränkungen?
    In der Fliegerei hat jeder Luftraum seine definierten Grenzen, die absolut einzuhalten sind und es eigentlich keine Toleranzen gibt, nur in dieser Situation kommt plötzlich - nichts!
    Das mit den Toleranzen habe ich ja schon versucht, zu erklären. Das Polygon um Deutschland, das den Wertungsbereich des DHV-XC temporär begrenzt, ist kein Luftraum und daher haben die in diesem Zusammenhang genannten Toleranzen luftraumrechtlich nichts zu bedeuten - lediglich wettbewerbstechnisch und DHV-intern.

    Und der DHV kann bzgl. grenzüberschreitender Flüge nichts "erlauben". Der Pilot ist dafür verantwortlich, sich über die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen zu informieren. Der DHV kann und soll hier als Pilotenverband lediglich informativ behilflich sein. Offensichtlich ist es gerade zu Coronazeiten aber gar nicht so trivial, für jede erdenkliche grenzüberschreitende Situation die passende korrekte Information zu finden. U.a. aus diesem Grund wurde der DHV-XC Spielplatz temporär eingeschränkt, damit möglichst viele unter Einhaltung möglichst einfach zu verstehender und vor allem für alle gleich geltenden Regeln dort mitspielen können.

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  • Uli Straßer
    antwortet
    Zitat von shoulders Beitrag anzeigen
    Toptrainierte Bekannte von mir (Ende 20) 2x im Abstand von 3/4 Jahr mit mittleren Symptomen erkrankt,
    Vielleicht die erste Infektion nicht richtig auskuriert oder (einmal) gar nicht Covid? Ich habe nur geschrieben, dass es noch keinen wissenschaftlichen Nachweis für eine mehrfache Infektion mit dem gleichen Virus gibt, was nicht heißen muss, dass es nicht doch möglich ist. In D meines angelesenen Halbwissens um die vier bekannte Fälle (bei über 3 Mio. nachgewiesenen Infektionen), bei denen das vermutet wird. Hast Du eine Quelle mit wissenschaftlich fundiertem Nachweis diesbezüglich?

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  • marcel1
    antwortet
    Es geht garnicht darum, mit Einzelnen aus zu streiten ob sie für dies oder das berechtigt sind, oder nicht. Man versucht Konflikten aus dem Weg zu gehen, damit die Stimmung nicht kippt -> siehe Coronademos
    Ja, so ist es. Und das ist übrigens auch keine schlechte Strategie für uns selber aus demselben Grunde heraus. Ich gehe im Zweifelsfall lieber fliegen und "verasche" mal einen Flug, anstatt solche Dinge hochkochen zu lassen, nur damit der Flug unbedingt online steht. Das hab ich übrigens dieses Jahr selber schon mit einem Flug so gemacht.

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  • Im Lee is schee!
    antwortet
    Zitat von Bear Beitrag anzeigen
    ...Immer positiv gelaunt bleiben...
    Nach über einem Jahr Einzelhaft fällt das aber langsam immer schwerer.

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  • Bear
    antwortet
    Ja das stimmt, man sollte aber das beste aus der Situation machen Immer positiv gelaunt bleiben..

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  • m.a.r.t.i.n
    antwortet
    Zitat von Im Lee is schee! Beitrag anzeigen

    Auch wenn die Spätfolgen es dir nicht zulassen diesen Thread hier vollumfänglich zu folgen: Den Meisten geht es hier nicht um die Regeln im DHV-XC, weil den gehen 95% aller Piloten am A#### vorbei weil sie eben nicht punktegeil sind oder nicht grenznah fliegen, sondern weil der DHV eben gar nichts rechtsverbindliches (und sag jetzt bitte nicht der DHV-XC wäre rechtsverbindlich ) zum hin und herfliegen in grenznahen Gebieten sagt.



    Genau, hat's aber auch nicht erlaubt und wenn doch unter welchen Auflagen oder Einschränkungen.
    In der Fliegerei hat jeder Luftraum sein definierten Grenzen, die absolut einzuhalten sind und es eigentlich keine Toleranzen gibt nur in dieser Situation kommt plötzlich - nichts!
    Ich vermute es kommt nichts - weil da nichts rechtsverbindliches ist. In AT hat man das Gefühl, es wird garnicht so viel wert darauf gelegt, ob der Coronamaßnahmen hieb und stichfest geregelt ist. Man macht es einfach kompliziert, stellt wenig Information bereit - keiner kennt sich aus. Das führt dazu, dass es die meisten zu Hause bleiben -> Ziel erreicht.
    Es geht garnicht darum, mit Einzelnen aus zu streiten ob sie für dies oder das berechtigt sind, oder nicht. Man versucht Konflikten aus dem Weg zu gehen, damit die Stimmung nicht kippt -> siehe Coronademos

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  • Im Lee is schee!
    antwortet
    Zitat von Uli Straßer Beitrag anzeigen
    Und zum anderen wird hier immer wieder argumentiert oder davon ausgegangen, dass der böse DHV es freien Piloten verbieten würde, irgendwo hin- oder her zu fliegen. Hat der aber nicht. Er hat lediglich die Regeln in einem DHV-eigenen Wettbewerb ausschreibungskonform geändert.
    Auch wenn die Spätfolgen es dir nicht zulassen diesen Thread hier vollumfänglich zu folgen: Den Meisten geht es hier nicht um die Regeln im DHV-XC, weil den gehen 95% aller Piloten am A#### vorbei weil sie eben nicht punktegeil sind oder nicht grenznah fliegen, sondern weil der DHV eben gar nichts rechtsverbindliches (und sag jetzt bitte nicht der DHV-XC wäre rechtsverbindlich ) zum hin und herfliegen in grenznahen Gebieten sagt.

    Hat der aber nicht.
    Genau, hat's aber auch nicht erlaubt und wenn doch unter welchen Auflagen oder Einschränkungen?
    In der Fliegerei hat jeder Luftraum seine definierten Grenzen, die absolut einzuhalten sind und es eigentlich keine Toleranzen gibt, nur in dieser Situation kommt plötzlich - nichts!
    Zuletzt geändert von Im Lee is schee!; 13.04.2021, 07:56. Grund: Interpunktion

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  • m.a.r.t.i.n
    antwortet
    Niemand hat geschrieben, dass der DHV das fliegen verbietet. Bin gespannt wie die österreichische Streckenflugmeisterschaft am DHV XC Server heuer abgebildet wird. Ich würde es schade finden, wenn heuer weniger Flüge hochgeladen werden, weil Piloten denken sie begehen vielleicht soetwas wie Luftraumverletzungen, wenn sie die Grenze überfliegen. Oder weil ihnen unterstellt wird, dass sie "das Problem Corona außen vor lassen".
    Traurig wäre das vorallem dann, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die Einschränkung garnicht notwendig war, und z.B. die Segelflieger ganz ungeniert durch ganz Europa geflogen sind..

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  • shoulders
    antwortet
    Zitat von Uli Straßer Beitrag anzeigen
    (bisher kein wissenschaftlich gesicherter Beweis einer Wiederinfektion mit dem gleichen Scheißer kontra Herstellerangaben der Wirksamkeit ihrer Vikzine zwischen <70 bis ca. 95 %)
    Toptrainierte Bekannte von mir (Ende 20) 2x im Abstand von 3/4 Jahr mit mittleren Symptomen erkrankt...

    Ich hab's schon oft gesagt und bin es langsam müde: Es gibt eine Welt aus angelesenem und ergoogelten Halbwissen, und es gibt das wirkliche Leben, das derzeit Menschen mit Medizinkontakt (wie Andi oder eben auch uns) an die Grenzen treibt. Aber das wird Euch Alleswisser nicht am Posten hindern, ich muss halt noch am Überlesen arbeiten.
    Zuletzt geändert von shoulders; 13.04.2021, 21:49.

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  • Uli Straßer
    antwortet
    Zitat von Im Lee is schee! Beitrag anzeigen

    Sag das mal dem Uli und seine "Verwandten".
    Also, zum einen und nur so am Rande bemerkt hatten der Uli und seine Verwandten 1. Grades bereits das Vergnügen, sich mit dem Virus zu infizieren, sind es zum Glück relativ glimpflich und erfolgreich wieder los geworden und genießen daher vermutlich immer noch eine wesentlich bessere Immunität als viele "vollständig" Geimpfte (bisher kein wissenschaftlich gesicherter Beweis einer Wiederinfektion mit dem gleichen Scheißer kontra Herstellerangaben der Wirksamkeit ihrer Vikzine zwischen <70 bis ca. 95 %)

    Und zum anderen wird hier immer wieder argumentiert oder davon ausgegangen, dass der böse DHV es freien Piloten verbieten würde, irgendwo hin- oder her zu fliegen. Hat der aber nicht. Er hat lediglich die Regeln in einem DHV-eigenen Wettbewerb ausschreibungskonform geändert. That's it. Sollte das jemandem nicht gefallen dann muss er/sie/es ja auch (temporär) nicht am Wettbewerb teilnehmen. Ist ja alles freiwillig und keine Pflichtveranstaltung. Verstehe die Aufregung nicht vollumfänglich (vielleicht eine Spätfolge vom Virus, kann ja auch auf's Hirn gehen - liest man zumindest ab und an).

    Gruß

    Uli

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  • m.a.r.t.i.n
    antwortet
    Zitat von Willi Wombat Beitrag anzeigen
    Driften wir in der Diskussion nicht sehr weit ab?
    Im Kern geht es doch um Drachen- und Gleitschirm-Flüge über die deutsche Grenze in unsere Nachbarländer und zurück.

    Ist der Einflug in den Luftraum eines europäischen Staates, speziell des deutschen, nun eine Einreise oder nicht?
    Im Transitbereich eines internationalen Flughafens ist man rechtlich vor der Einreisekontrolle anscheinend noch nicht eingereist und kann es deshalb bei der geographischen Grenzüberquerung in der Luft auch noch nicht gewesen sein.
    An einer Landgrenze ist man dagegen unzweifelhaft schon nach dem ersten Schritt über die Grenze eingereist.
    Ist man also evtl. erst eingereist, wenn man die Erde eines Staates ausserhalb einer Transitzone berührt hat? Reicht ein Fuß?

    Kaum vorstellbar, dass es dazu keine eindeutige Gesetzeslage geben sollte, die einiges klären würde.
    Aber die Frage ist doch trotzdem nur woran sich der Gesetzgeber stören könnte. An der fliegerischen Rückeinreise wird er sich kaum stören, weil da ja nachweislich kein Kontakt mit einem ausländischen Virus entstehen kann.
    Er könnte sich nur daran stören, dass man sich dem Risiko aussetzt im Ausland landen zu müssen, obwohl man garkeine Reiseberechtigung hat. Nachdem es aber nur ein Risiko ist, und kein geplantes Ereignis, kann man es mit einer Autopanne beim Transit vergleichen. Oder?

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  • FlyingDentist
    antwortet
    Zitat von Willi Wombat Beitrag anzeigen
    Im Transitbereich eines internationalen Flughafens ist man rechtlich vor der Einreisekontrolle anscheinend noch nicht eingereist und kann es deshalb bei der geographischen Grenzüberquerung in der Luft auch noch nicht gewesen sein.
    Im deutschen Recht unterscheidet man Einreise und (Grenz)Übertritt. Wer sich auf deutschem Boden in Freilagern, Freihäfen, Freizonen und bestimmten Bereichen von Flughäfen aufhält, gilt als eingereist. Erst beim Verlassen dieser Bereiche in Richtung Bundesrepublik Deutschland erfolgt der endgültige Übertritt.
    Analog sollte der Wiedereinflug in das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland den Tatbestand der Einreise erfüllen. Da man mit einem Drachen oder Gleitschirm fliegend sehr selten auf einem Flughafen im Transitbereich aufschlagen dürfte, sollte die Landung innerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland dann den Übertritt darstellen.
    Zuletzt geändert von FlyingDentist; 12.04.2021, 17:47.

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  • Willi Wombat
    antwortet
    Driften wir in der Diskussion nicht sehr weit ab?
    Im Kern geht es doch um Drachen- und Gleitschirm-Flüge über die deutsche Grenze in unsere Nachbarländer und zurück.

    Ist der Einflug in den Luftraum eines europäischen Staates, speziell des deutschen, nun eine Einreise oder nicht?
    Im Transitbereich eines internationalen Flughafens ist man rechtlich vor der Einreisekontrolle anscheinend noch nicht eingereist und kann es deshalb bei der geographischen Grenzüberquerung in der Luft auch noch nicht gewesen sein.
    An einer Landgrenze ist man dagegen unzweifelhaft schon nach dem ersten Schritt über die Grenze eingereist.
    Ist man also evtl. erst eingereist, wenn man die Erde eines Staates ausserhalb einer Transitzone berührt hat? Reicht ein Fuß?

    Kaum vorstellbar, dass es dazu keine eindeutige Gesetzeslage geben sollte, die einiges klären würde.

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  • FlyingDentist
    antwortet
    Du zitierst aus
    Österreichische Verordnungen
    >
    Luftraum & Flugsicherung
    >
    LVR 2014
    >
    3. Abschnitt (Flugplan)
    >
    § 21 (Ergänzende Bestimmungen zur Flugplanabgabe gemäß SERA.4001)

    Zitat von m.a.r.t.i.n Beitrag anzeigen
    (1) Grenzüberschreitende Einflüge...
    Hier ist von den Einflügen die Rede, d.h. wenn ein österreichisches Nachbarland. z.B. Deutschland auf einen Flugplan für den Ausflug aus seinem Hoheitsgebiet verzichtet, darf in der Tat ohne Flugplan eingeflogen werden.* Was ist aber mit den Ausflügen? Also mit Deinen Flügen nach Südtirol? Und was sagt das ital. Luftrecht zum grenzüberschreitenden Einflug?

    *) Das habe ich tatsächlich falsch kommuniziert, da mir diese nationale, österreichische Abweichung von der anders lautenden SERA-Bestimmung nicht bekannt war. Tut mir leid!
    Zuletzt geändert von FlyingDentist; 12.04.2021, 17:07.

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  • m.a.r.t.i.n
    antwortet
    Zitat von FlyingDentist Beitrag anzeigen

    s.o.: "In Österreich ist die Flugplanpflicht für grenzüberschreitende VFR-Flüge zwar weitestgehend aufgehoben, gilt aber nur dann, wenn im Lfzg ein Mode-S Transponder verbaut und betrieben wird. Außerdem muss das Einflugland, wie z.B. Deutschland, ebenfalls auf die Flugplanpflicht verzichten."
    Eigentlich sollte damit klar sein, dass motorloser VFR-Grenz-Verkehr prinzipiell einen Flugplan benötigt.

    Aber ich verstehe natürlich auch, dass man den Weisheiten eines Forums mitunter kein rechtes Vertrauen schenken möchte und es in vielen Fällen auch nicht sollte...
    von shoulders habe ich schon viel Kompetenz gelesen. Deswegen denke ich dass er tatsächlich was beitragen kann.

    Schau mal:
    Ergänzende Bestimmung zur Flugplanabgabe gemäß SERA.4001

    § 21.


    (1) Grenzüberschreitende Einflüge mit zivilen Luftfahrzeugen nach Sichtflugregeln im Luftraum der Klasse „G“ und „E“ sind von der Pflicht zur Abgabe eines Flugplanes befreit. Für kraftangetriebene Zivilluftfahrzeuge schwerer als Luft mit starren Tragflächen, Hubschraubern und Tragschraubern ist dieses Vorgehen nur mit einem im Flug aktivierten und gemäß § 30 Abs. 2 eingestellten Transponder Mode S zulässig.


    ließt sich für mich nicht so, dass ein Gleitschirm oder Drache einen Transponder braucht um einem Flugplan zu entgehen. Gilt SERA europaweit?

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