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Grenzüberschreitende XC Flüge Deutschland-Österreich. Was jetzt?

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  • Uli Straßer
    antwortet
    Zitat von m.a.r.t.i.n Beitrag anzeigen
    Du machst mit dem Gleitschirm sicher keine geplanten Verwandtschaftsbesuche.
    Aber so was von. Habe ich in der Tat schon öfter gemacht. Allerdings vor Corona und auch nicht nach Österreich. Und rein formal schreibt niermand vor, wie ich nach Österreich zum Verwandtschaftsbesuch einreise. Der Gleitschirm bzw. der Luftweg ist zumindest nicht explizit ausgeschlossen. Ich war auch schon des öfteren während Corona in Österreich (mit dem Auto). Ich muss sogar regelmäßig (ist in A mindestens 1 Mal im Monat) einreisen, bei nur sporadischen Besuchen müsste auch ich dort in Quarantäne. Und ich war und bin auch regelmäßig und ganz legal dort, auch zum Skifahren, Touren gehen und Fliegen. Aber da das Prozedere durchaus komplex und eben nicht für jedermann so einfach möglich ist, hat der DHV durch die temporäre Regeländerung in meinen Augen vernünftig reagiert.

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  • Willi Wombat
    antwortet
    Martin ..... (Die Punkte habe ich zur besseren Lesbarkeit sortiert hinten angehängt) , du hast deine Meinung ja schon früher formuliert:
    Zitat von m.a.r.t.i.n Beitrag anzeigen
    Ob Notlandung oder Außenlandung - es geht darum dass eine ungeplante Landung keine Einreise darstellt,
    und nun:
    erkenne ich bis jetzt nichts, was mir verbietet einen Rundflug über die Grenzen aus zu weiten.
    Niemand verbietet es dir explizit, aber du läßt dabei ausser acht, dass eine Überquerung der Landesgrenze nach Deutschland eine Einreise darstellt und diese nach meinem Verständnis den beim Ministerium nachzulesenden Bestimmungen unterliegt. Warum auch nicht?
    Du machst dich, wie ich den Text lese mit der Unterlassung der Vorschriften bei der Einreise strafbar. Wenn Du so einen Flug hochlädst, oder er sonstwie beweiskräftig dokumentiert ist, kannst Du eventuell dafür belangt werden, denn die geforderte Anmeldung ist leicht zu überprüfen.

    Wenn Du anderer Meinung bist, dann interessiert es mich wirklich, auf welcher Rechtsgrundlage Du um die 3 Punkte Anmeldung, Negativtest und Quarantäne rumkommen willst? Ganz konkret und unter Berufung auf nachprüfbare Fakten.
    Zuletzt geändert von Willi Wombat; 11.04.2021, 21:30.

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  • m.a.r.t.i.n
    antwortet
    Zitat von Uli Straßer Beitrag anzeigen
    Nach längerer Forums-Abstinenz lasse ich mich doch mal wieder zu einem Kommentar und ein paar Informationen hinreißen.

    Der DHV ist u.a. ein Pilotenverband und soll uns Piloten möglichst viel Freiheit beim Fliegen ermöglichen. Aus diesem Grund sind von Verbandsseite seit dem Ende des ersten Lockdowns weder coronabedingte Startverbote noch andere wesentliche Einschränkung bei der Sportausübung veranlasst worden. Das finde ich persönlich sehr gut und begrüße es ausdrücklich, dass die Verantwortung für fliegen oder nicht fliegen beim Piloten liegt. Alle Piloten, und insbesondere die, die ihre Flüge öffentlich machen, sind dafür auch verantwortlich und sind sich hoffentlich der persönlichen und auch auf den Sport im Allgemeinen abfärbenden Folgen bewusst, die bei möglichen Verstößen gegen rechtliche Bestimmungen drohen könnten.

    Um nicht unbeabsichtigt ins offene Messer einer mehr oder minder schweren Luftraumverletzung quasi per "Selbstanzeige" zu laufen bietet der DHV auf seiner online-Plattform DHV-XC eine Art Sicherheitsabfrage, die den einreichenden Piloten bei einer vom Programm festgestellten möglichen Luftraumverletzung auffordert, zu bestätigen, ob und ggf. warum das so in Ordnung war. Die Auswerter fungieren als weiteres Auffangnetz kurz vor dem Aufschlag in der öffentlich gemachten Illegalität, falls ein Pilot trotz Warnung vom System z.B. seinen offensichtlich illegalen Einflug in eine CTR partout öffentlich machen will. Und als nicht zu unterschätzendes Korrektiv funktioniert die "Community". Teilweise mit Argusaugen wird beobachtet, was die Kollegen denn so treiben - siehe u.a, hier. Dieses System zum Schutz der Piloten und auch des Sportes in Sachen Öffentlichkeit hat sich über Jahre bewährt (über den Ton hier im Forum kann man allerdings diskutieren...).

    Was der DHV jedoch nicht leisten kann, ist, für alle und jede mögliche Flugkonstellation eine Art Musterlösung inkl. Berücksichtigung rechtlicher Einzelfälle in den DHV-XC einzubauen (siehe dazu weiter unten).

    Soviel zum DHV-XC als Möglichkeit, Flüge der Öffentlichkeit zu präsentieren und den damit einhergehenden möglichen Fallstricken.

    Der DHV-XC ist aber nicht nur eine Plattform, um Flüge einem breiten Publikum vorzustellen, sondern auch die Basis diverser sportlicher Wettbewerbe bis hin zu deutschen Meisterschaften. Und bei sportlichen Vergleichen nationaler Tragweite sollte die Fairness eine wichtige Rolle spielen. Coronabedingt ist es nicht nur international, sondern auch innerhalb Deutschlands momentan nicht überall gleich gut oder schwierig möglich, a) in die Luft zu kommen und b) auch dorthin zu fliegen, wo man gerade will.

    Daher hat der DHV zunächst den Start der Bundesligen nach hinten verschoben, da es sonst für manche Vereine, die momentan einfacher in dier Luft kommen als andere einen womöglich uneinholbaren Wettbewerbsvorteil in dem runden- bzw. wochenendbasierten BL-Format gegeben hätte, noch bevor sich die Coronasituation hoffentlich wieder etwas entspannt.

    Da jahreszeitlich bedingt für die vorderen Plätze bei den Einzelwertungen bisher noch keine wertungsrelevanten Flüge zu erwarten waren, sollte der DHV-XC diesbezüglich aber so lange wie nur möglich "offen" bleiben.

    Jetzt geht die Thermiksaison jedoch los und es können auch schon im April durchaus weite Strecken geflogen werden wie z.B. das Oster-WE gezeigt hat. Und hier kommt wieder die sportliche Fairness ins Spiel. Nicht jeder kann/will/darf die Landesgrenze überfliegen und um hier keine Wettbewerbsverzerrung zu haben wurde ein "salomonischer" Kompromiss gesucht und durch eine temporäre Beschränkung des Wertungsgebietes auf Deutschland gefunden (so haben es die österreichischen Nachbarn letztes Frühjahr erfolgreich vorgemacht).

    Und jetzt noch zu ein paar Details, die hier für wilde Diskussionen gesorgt haben:

    Die 2 km Toleranz. Diese Zahl ist nicht in Stein gemeißelt und dient den Auswertern lediglich als Anhaltspunkt, wenn sie entscheiden, ob ein signifikanter Grenzüberflug vorliegt. Das Polygon, das das temporäre Wertungsgebiet D umfasst, ist nicht völlig identisch zum tatsächlichen Grenzverlauf Deutschlands. Das wären zu viele Punkte und würde die Rechenleistung zu sehr beanspruchen. Also wurde - schon vor Jahren - vereinfacht und mehr oder weniger begradigt. In Alpennähe kleinteiliger (wegen dem Deutschlandpokal, der Hochgebirgsflüge nicht zulässt), an anderen Stellen großzügiger. Daher hat man den Auswertern einen Ermessensspielraum eingeräumt und mit ca. 2 km Abweichung vom Polygon nach außen eine zahlenmäßige Größenordnung benannt. Das letzte Wort hat im Fall der Fälle aber der Auswerter, der entscheidet, ob es eine riskante Grenzüberqwuerung inkl. Absaufgefahr im "Feindesland" war oder eher nicht.

    Darf man ins Ausland fliegen? Nicht einfach und vor allem nicht automatisch vom Server zu beantwortende Frage. Ich persönlich darf z.B. nach Österreich und in Österreich fliegen. Ich darf auch in Italien oder der Schweiz fliegen. Andere dürfen das nicht so ohne weiteres. Und warum darf ich? Ich habe Verwandtschaft 1. Grades in A und darf daher nach Österreich einreisen und kann mich dort auch frei bewegen (je nachdem wo und wie lange nur mit negativem Corona-Test). Ich muss dazu online vorab eine Einreiseanmeldung abschicken. Bei der Rückkehr nach D muss ich auch eine Einreisemeldung online oder schriftlich abgeben. Das kann durchaus im Zuge einer Flugvorbereitung erfolgen. In meinem Fall also legal, touristische Reisen nach A gehen jedoch nicht. In Italien darf ich beruflich bedingt zu Testflügen sogar in roten Zonen fliegen,wenn ich meine adminstrativen Hausaufgaben und Papierkram ordentlich gemacht habe, ebenso in der Schweiz. Bei entsprechend kurzem Aufenthalt im Ausland muss ich in D auch nicht in Quarantäne. Andere DHV-XC Teilnehmer aber schon. Der deutsche X-Alps-Kandidat darf das vielleicht auch. Wer weiß das schon (von den geneigten Forumsschreibern)? Das ist rechtlich eben so, sportlich aber nicht fair und daher hat man sich für die Lösung mit der temporären Beschränkung (wie lange, wissen die Götter) des Wertungsgebietes auf das Deutschlandpolygon gemäß Ausschreibung des DHV-XC entschieden. Das ist relativ einfach und kostengünstig umzusetzen, da nur ein neuer "verbotener" theoretischer Luftraum erstellt wurde, der den ganzen Globus umspannt, mit Ausnahme von Deutschland. Quasi ein Loch mit der Form Deutschlands in der Atmosphäre.

    Gruß

    Uli
    Bis auf den letzten Absatz stimme ich dir völlig zu. Aber der letzte Absatz - naja. Du machst mit dem Gleitschirm sicher keine geplanten Verwandtschaftsbesuche. Wenn du planst im Ausland zu landen, dann ist das eine Touristische Reise, und die ist dir auch verboten.
    Aber wie gesagt, erkenne ich bis jetzt nichts, was mir verbietet einen Rundflug über die Grenzen aus zu weiten. Wenn der Luftraum gesperrt wäre, dann müsste das auch explizit so verlautbart werden.
    Innerhalb der Grenze könnte es auch passieren, dass ich wo lande, wo ich nicht so einfach raus komme. Z.b. ein Kasernengelände. Da muss man dann im Falle des Falles eine Lösung finden, und nicht vorher schon eine Genehmigung für die "Ausreise" einholen..

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  • Uli Straßer
    antwortet
    Nach längerer Forums-Abstinenz lasse ich mich doch mal wieder zu einem Kommentar und ein paar Informationen hinreißen.

    Der DHV ist u.a. ein Pilotenverband und soll uns Piloten möglichst viel Freiheit beim Fliegen ermöglichen. Aus diesem Grund sind von Verbandsseite seit dem Ende des ersten Lockdowns weder coronabedingte Startverbote noch andere wesentliche Einschränkung bei der Sportausübung veranlasst worden. Das finde ich persönlich sehr gut und begrüße es ausdrücklich, dass die Verantwortung für fliegen oder nicht fliegen beim Piloten liegt. Alle Piloten, und insbesondere die, die ihre Flüge öffentlich machen, sind dafür auch verantwortlich und sind sich hoffentlich der persönlichen und auch auf den Sport im Allgemeinen abfärbenden Folgen bewusst, die bei möglichen Verstößen gegen rechtliche Bestimmungen drohen könnten.

    Um nicht unbeabsichtigt ins offene Messer einer mehr oder minder schweren Luftraumverletzung quasi per "Selbstanzeige" zu laufen bietet der DHV auf seiner online-Plattform DHV-XC eine Art Sicherheitsabfrage, die den einreichenden Piloten bei einer vom Programm festgestellten möglichen Luftraumverletzung auffordert, zu bestätigen, ob und ggf. warum das so in Ordnung war. Die Auswerter fungieren als weiteres Auffangnetz kurz vor dem Aufschlag in der öffentlich gemachten Illegalität, falls ein Pilot trotz Warnung vom System z.B. seinen offensichtlich illegalen Einflug in eine CTR partout öffentlich machen will. Und als nicht zu unterschätzendes Korrektiv funktioniert die "Community". Teilweise mit Argusaugen wird beobachtet, was die Kollegen denn so treiben - siehe u.a, hier. Dieses System zum Schutz der Piloten und auch des Sportes in Sachen Öffentlichkeit hat sich über Jahre bewährt (über den Ton hier im Forum kann man allerdings diskutieren...).

    Was der DHV jedoch nicht leisten kann, ist, für alle und jede mögliche Flugkonstellation eine Art Musterlösung inkl. Berücksichtigung rechtlicher Einzelfälle in den DHV-XC einzubauen (siehe dazu weiter unten).

    Soviel zum DHV-XC als Möglichkeit, Flüge der Öffentlichkeit zu präsentieren und den damit einhergehenden möglichen Fallstricken.

    Der DHV-XC ist aber nicht nur eine Plattform, um Flüge einem breiten Publikum vorzustellen, sondern auch die Basis diverser sportlicher Wettbewerbe bis hin zu deutschen Meisterschaften. Und bei sportlichen Vergleichen nationaler Tragweite sollte die Fairness eine wichtige Rolle spielen. Coronabedingt ist es nicht nur international, sondern auch innerhalb Deutschlands momentan nicht überall gleich gut oder schwierig möglich, a) in die Luft zu kommen und b) auch dorthin zu fliegen, wo man gerade will.

    Daher hat der DHV zunächst den Start der Bundesligen nach hinten verschoben, da es sonst für manche Vereine, die momentan einfacher in dier Luft kommen als andere einen womöglich uneinholbaren Wettbewerbsvorteil in dem runden- bzw. wochenendbasierten BL-Format gegeben hätte, noch bevor sich die Coronasituation hoffentlich wieder etwas entspannt.

    Da jahreszeitlich bedingt für die vorderen Plätze bei den Einzelwertungen bisher noch keine wertungsrelevanten Flüge zu erwarten waren, sollte der DHV-XC diesbezüglich aber so lange wie nur möglich "offen" bleiben.

    Jetzt geht die Thermiksaison jedoch los und es können auch schon im April durchaus weite Strecken geflogen werden wie z.B. das Oster-WE gezeigt hat. Und hier kommt wieder die sportliche Fairness ins Spiel. Nicht jeder kann/will/darf die Landesgrenze überfliegen und um hier keine Wettbewerbsverzerrung zu haben wurde ein "salomonischer" Kompromiss gesucht und durch eine temporäre Beschränkung des Wertungsgebietes auf Deutschland gefunden (so haben es die österreichischen Nachbarn letztes Frühjahr erfolgreich vorgemacht).

    Und jetzt noch zu ein paar Details, die hier für wilde Diskussionen gesorgt haben:

    Die 2 km Toleranz. Diese Zahl ist nicht in Stein gemeißelt und dient den Auswertern lediglich als Anhaltspunkt, wenn sie entscheiden, ob ein signifikanter Grenzüberflug vorliegt. Das Polygon, das das temporäre Wertungsgebiet D umfasst, ist nicht völlig identisch zum tatsächlichen Grenzverlauf Deutschlands. Das wären zu viele Punkte und würde die Rechenleistung zu sehr beanspruchen. Also wurde - schon vor Jahren - vereinfacht und mehr oder weniger begradigt. In Alpennähe kleinteiliger (wegen dem Deutschlandpokal, der Hochgebirgsflüge nicht zulässt), an anderen Stellen großzügiger. Daher hat man den Auswertern einen Ermessensspielraum eingeräumt und mit ca. 2 km Abweichung vom Polygon nach außen eine zahlenmäßige Größenordnung benannt. Das letzte Wort hat im Fall der Fälle aber der Auswerter, der entscheidet, ob es eine riskante Grenzüberqwuerung inkl. Absaufgefahr im "Feindesland" war oder eher nicht.

    Darf man ins Ausland fliegen? Nicht einfach und vor allem nicht automatisch vom Server zu beantwortende Frage. Ich persönlich darf z.B. nach Österreich und in Österreich fliegen. Ich darf auch in Italien oder der Schweiz fliegen. Andere dürfen das nicht so ohne weiteres. Und warum darf ich? Ich habe Verwandtschaft 1. Grades in A und darf daher nach Österreich einreisen und kann mich dort auch frei bewegen (je nachdem wo und wie lange nur mit negativem Corona-Test). Ich muss dazu online vorab eine Einreiseanmeldung abschicken. Bei der Rückkehr nach D muss ich auch eine Einreisemeldung online oder schriftlich abgeben. Das kann durchaus im Zuge einer Flugvorbereitung erfolgen. In meinem Fall also legal, touristische Reisen nach A gehen jedoch nicht. In Italien darf ich beruflich bedingt zu Testflügen sogar in roten Zonen fliegen,wenn ich meine adminstrativen Hausaufgaben und Papierkram ordentlich gemacht habe, ebenso in der Schweiz. Bei entsprechend kurzem Aufenthalt im Ausland muss ich in D auch nicht in Quarantäne. Andere DHV-XC Teilnehmer aber schon. Der deutsche X-Alps-Kandidat darf das vielleicht auch. Wer weiß das schon (von den geneigten Forumsschreibern)? Das ist rechtlich eben so, sportlich aber nicht fair und daher hat man sich für die Lösung mit der temporären Beschränkung (wie lange, wissen die Götter) des Wertungsgebietes auf das Deutschlandpolygon gemäß Ausschreibung des DHV-XC entschieden. Das ist relativ einfach und kostengünstig umzusetzen, da nur ein neuer "verbotener" theoretischer Luftraum erstellt wurde, der den ganzen Globus umspannt, mit Ausnahme von Deutschland. Quasi ein Loch mit der Form Deutschlands in der Atmosphäre.

    Gruß

    Uli
    Zuletzt geändert von Uli Straßer; 11.04.2021, 19:09.

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  • FlyingDentist
    antwortet
    Zitat von marcel1 Beitrag anzeigen
    Halt Dich einfach dran, was der DHV dort geschrieben hat.
    Ganz sicher nicht!! Ich werde mich bestimmt nicht selbst der Möglichkeit berauben, wann immer ich es für notwendig erachte, eine Sicherheitslandung durchzuführen!

    Zitat von marcel1 Beitrag anzeigen
    Denn das gibt immer Ärger und Probleme, wenn Leute in solchen Fluggebieten extra schlau sein wollen.
    Die genaue Kenntnis der jeweilige luftrechtlichen Situation ist ein entscheidender Sicherheitsaspekt. Wer solchen Erkenntnisgewinn mir deratigen Statements im DHV-info leichtfertig hintertreibt, erweist sich nicht nur als weitestgehend inkompetent, sondern lässt auch einen gewissen Mangel an charakterlicher Eignung zum Luftfahrzeugführer vermuten!

    Zitat von marcel1 Beitrag anzeigen
    Denn schlußendlich wollen wir ohne dauernd Ärger fliegen..
    Die Unkenntnis der zivil- und luftrechtlichen Situation wird genau diesen Ärger dauerhaft heraufbeschwören!

    Zitat von marcel1 Beitrag anzeigen
    Gut, daß der DHV das verstanden hat.
    Ich fürchte der DHV hat genau das eben nicht verstanden! Und so macht er anscheinend auch Deinen so dringend nötigen Erkenntnisgewinn unmöglich. Schade!




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  • marcel1
    antwortet
    Ich erspare mir den kompletten Artikel hier weiter "auseinanderzunehmen".
    Ich mir auch. Halt Dich einfach dran, was der DHV dort geschrieben hat. Denn das gibt immer Ärger und Probleme, wenn Leute in solchen Fluggebieten extra schlau sein wollen.

    Ball flach halten hilft da tatsächlich ebenso. Denn schlußendlich wollen wir ohne dauernd Ärger fliegen. Gut, daß der DHV das verstanden hat.

    Wenn Du Beschwerden hast an den DHV, wende dich persönlich an ihn. Zumindest zuhören tun die. Mitlesen hier übrigens kaum.

    Einen Kommentar schreiben:


  • FlyingDentist
    antwortet
    Zitat von marcel1 Beitrag anzeigen
    Bloß weil die Auffassung des DHV nicht mit Deiner Auffassung übereinstimmt, heißt nicht, daß er keine Einschätzung vorgenommen hat oder daß sie unrichtig ist. Der Artikel ist die Beurteilung und Empfehlung des DHV, das Ergebnis paßt Dir nur nicht. 8-;
    Das ist natürlich ein unhaltbarer Vorwurf.
    Allein die Unterüberschrift: "Eine Außenlandung ist nach § 18 LuftVO nur dann genehmigungsfrei, wenn das Flugziel nicht erreicht werden kann." ist definitiv falsch und hat rein gar nichts damit zu tun, ob mir das passte oder nicht!

    In § 25 Abs 2 LuftVG steht nämlich das genaue Gegenteil:

    "Einer Erlaubnis und Zustimmung nach Absatz 1 (Luftfahrzeuge dürfen außerhalb der für sie genehmigten Flugplätze nur starten und landen, wenn der Grundstückseigentümer oder sonst Berechtigte zugestimmt und die Luftfahrtbehörde eine Erlaubnis erteilt hat...) bedarf es nicht, wenn
    1.der Ort der Landung infolge der Eigenschaften des Luftfahrzeugs nicht vorausbestimmbar ist,
    2.die Landung auf einer Landestelle an einer Einrichtung von öffentlichem Interesse im Sinne von Absatz 4 erfolgt oder
    3.die Landung aus Gründen der Sicherheit oder zur Hilfeleistung bei einer Gefahr für Leib oder Leben einer Person erforderlich ist; das Gleiche gilt für den Wiederstart nach einer solchen Landung mit Ausnahme des Wiederstarts nach einer Notlandung."

    Wenige Worte weiter heißt es dann:
    "Finden Flüge im Bereich eines zugelassenen Fluggeländes statt (Start- und Landeplatz), muss auch zwingend auf dem zugelassenen Landeplatz gelandet werden."

    Auch das widerspricht eindeutig den Bestimmungen in vorgenanntem Paragrafen und ist so nicht haltbar!
    In ähnlicher Weise geht es dann weiter.

    Ich erspare mir den kompletten Artikel hier weiter "auseinanderzunehmen".

    So weit so schlecht!
    Tatsache ist, dass es sich beim DHV-info nicht um die Vereinspostille der Fetzenflieger e.V., Kleindödelsdorf handelt, sondern um das offizielle Organ des gesetzlich beauftragten Verbandes, der im Rahmen der Gesamtheit der Luftfahrtadministration die ihm zugedachten hoheitlichen Aufgaben wahrzunehmen hat!!

    Zitat von punk Beitrag anzeigen
    Dieses Forum ist wirklich peinlich.
    Wirklich peinlich ist wohl eher die DHV-Fachabteilung für Flugbetrieb und Luftraum!

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  • Im Lee is schee!
    antwortet
    Zitat von Willi Wombat Beitrag anzeigen
    Vor kurzer Zeit war schon die öffentliche Frage nach Rechtmäßigkeit Grund genug für Beschimpfungen.
    Wenn du da eine allgemeine Anfrage gestellt ohne explizit ein paar "Bad Boys" an den Pranger gestellt hättest wäre das ja auch OK gewesen
    Aber so...

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  • marcel1
    antwortet
    Aber Artikel wie "B-Lizenz und Außenlandungen" im DHV-info 225, der leider von einer derart eklatanten Unkenntnis der luftrechtlichen Regularien zeugt, lässt die Einstellung zu diesem primären Aufgabenbereich erahnen...
    Bloß weil die Auffassung des DHV nicht mit Deiner Auffassung übereinstimmt, heißt nicht, daß er keine Einschätzung vorgenommen hat oder daß sie unrichtig ist. Der Artikel ist die Beurteilung und Empfehlung des DHV, das Ergebnis paßt Dir nur nicht. 8-;

    Und wirklich rechtssichere Einschätzungen zu Corona-Einreiseregelungen in diesem Verordnungs-Chaos, wo alle Nase lang wieder eine Verordnung durch die Gerichte gekippt wird, dürfte man aktuell nur durch aggressives Prozessieren erreichen. Ob das klug wäre? Und darum geht es letztendlich: Ist es klug über das Thema so ein Faß auf zu machen? Oder solche Flüge unbedingt online stellen zu wollen?

    Fliegt doch einfach und haltet den Ball flach. Wer zu viel dumm rumfragt oder mit seinen Flügen hausieren geht, dem wird ggf. das Ballspielen verboten. Das ist es, was hier keiner will.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Willi Wombat
    antwortet
    Zitat von Im Lee is schee! Beitrag anzeigen
    Ich sehe es als primäre Aufgabe des DHV, uns Piloten, die rechtliche Grundlage mitzuteilen so das wir nicht illegal oder in irgendeiner Grauzone fliegen müssen
    Zitat von FlyingDentist Beitrag anzeigen
    Man sollte also vom DHV erwarten dürfen, dass er seiner Beauftragung gerecht wird und regelmäßig entsprechend rechtsichere Beurteilungen und Empfehlungen zur jeweils aktuellen Lage an seine Pilotinnen und Piloten abgibt..
    Vor kurzer Zeit war schon die öffentliche Frage nach Rechtmäßigkeit Grund genug für Beschimpfungen. Jetzt kann der DHV gar nicht schnell und genau genug sagen was verboten ist. Panta rhei.

    Die Situation ist rechtlich unübersichtlich und höchst volatil, soweit sind wir doch ziemlich einig.
    Hier ist die Entscheidung des DHV bezüglich der Deutschen Streckenflugmeisterschaft in meinen Augen hinreichend präzise und lässt auch angemessenen Freiraum.

    Aussagen zur allgemeinen flugrechtlichen Einschätzung sind deutlich schwieriger und ich kann gut verstehen, dass sich der DHV hier nicht gerne aus dem Fenster lehnt, solange der Gesetzgeber keine individuelleren Aussagen macht.
    Wenn der DHV mit unserem Geld von Rechtsexperten Erklärungen zu den ständig wechselnden gesetzlichen Vorschriften erarbeiten lässt und veröffentlicht, macht er sich schon wegen der geringen Zeitkonstanten leicht angreifbar und muss sich wiederum mit unserem Geld evtl. in abwehrende Rechtsstreitigkeiten begeben. Deutschland hat 9 Nachbarländer mit unterschiedlichen Rechtslagen! Wollen wir das bezahlen? Ich denke, das würde vom Großteil der Mitglieder nicht gerne gesehen.

    Was aber geht, ist die oft sehr konträre Interpretation der gesetzlichen Vorschriften hier zu diskutieren.
    FlyingDentist hat z.B. offentlichtlich guten Einblick , wie die stärker reglementierte Luftfahrt arbeitet. (NOTAM) Bestimmt gibt es auch noch andere Leute die amtliche Texte lesen und interpretieren können.
    Mir scheint, mit dieser Schwarmintelligenz könnten wir durchaus zu einer fundierten Einschätzung kommen und sind doch auch schon wortkräftig dabei.
    Eigentlich ein schönes Beispiel dafür, was ein Forum trotz gelegtlicher Irritationen leisten kann.

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  • punk
    antwortet
    Dieses Forum ist wirklich peinlich.

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  • FlyingDentist
    antwortet
    Zitat von Im Lee is schee! Beitrag anzeigen
    Ich sehe es als primäre Aufgabe des DHV, uns Piloten, die rechtliche Grundlage mitzuteilen so das wir nicht illegal oder in irgendeiner Grauzone fliegen müssen.
    Genau so ist es!
    Der DHV gehört zu den "Beauftragten Luftsportverbänden" die unter der Rechts- und Fachaufsicht des LBA hoheitliche Aufgaben auszuüben haben. Unter anderem ist der DHV für die Erteilung der Erlaubnisse und Berechtigungen (Lizenzwesen) für das Luftfahrtpersonal von Hängegleitern und Gleitsegeln zuständig, aber auch für den Bereich der gesamten Ausbildung verantwortlich.

    Man sollte also vom DHV erwarten dürfen, dass er seiner Beauftragung gerecht wird und regelmäßig entsprechend rechtsichere Beurteilungen und Empfehlungen zur jeweils aktuellen Lage an seine Pilotinnen und Piloten abgibt.
    Aber Artikel wie "B-Lizenz und Außenlandungen" im DHV-info 225, der leider von einer derart eklatanten Unkenntnis der luftrechtlichen Regularien zeugt, lässt die Einstellung zu diesem primären Aufgabenbereich erahnen...

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  • m.a.r.t.i.n
    antwortet
    Zitat von Willi Wombat Beitrag anzeigen
    ... im Interesse vieler Piloten....
    Ja? welcher denn, außer euch "Forumspiloten"? Alle anderen gehen einfach fliegen und wissen dass sie kein Problem haben, solange sie nicht hinter der Grenze landen.

    Und wenn Sie hinter der Grenze landen, wissen Sie, dass sie keiner abholen kommen wird... Fertig

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  • Im Lee is schee!
    antwortet
    Zitat von Willi Wombat Beitrag anzeigen
    Die Rechtslage unabhängig von der Deutschen Streckenflugmeisterschaft ist zwar nicht Sache vom DHV, aber eine informative Klärung wäre trotzdem im Interesse vieler Piloten.
    Ganz falsch!
    Ich sehe es als primäre Aufgabe des DHV, uns Piloten, die rechtliche Grundlage mitzuteilen so das wir nicht illegal oder in irgendeiner Grauzone fliegen müssen.
    Diese Wischiwaschi Regelung mit dem DHV-XC ist nur ein fauler Kuhhandel der rechtlich nicht bindent ist nur damit in grenznahen Gebieten weiter geflogen werden und Flüge eingereicht werden können wenn man mal kurzfristig die Grenze überschritten hat.
    Selbst bei 2km zur Grenze kann man noch problemlos vom Talwind gefressen werden und absaufen (was du ja als äusserst kompetenter und seriöser Pilot wissen solltest).
    Und dann möchte ich nicht wissen was die Obrigkeit in A von der DHV-XC Regelung hält wenn man ihnen den DHV Link zeigt und dazu bemerkt: Ey Oida, ois easy!

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  • m.a.r.t.i.n
    antwortet
    Zitat von ForumAdmin Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    was die Wertungen zur Deutschen Streckenflugmeisterschaft betrifft, hier Infos dazu:

    https://www.dhv.de/newsdetails/artic...meisterschaft/
    ". Die meisten Piloten können nicht so ohne weiteres unbezahlten Arbeitsausfall oder ein mögliches gesundheitliches Risiko einkalkulieren, dadurch kommt es zu einer massiven Wettbewerbsverzerrung."

    Es geht beim Reisen nicht um ein persönliches Gesundheitsrisiko. Der Grund wieso wir nicht um die Welt bummeln sollen, ist nicht, weil sich jemand um die Gesundheit des reisenden besonders schert, sondern, weil sich regional entstehende Mutationen nicht zu schnell ausbreiten sollen.

    Wenn es unfair ist, dass sich die einen spontan frei nehmen können, und die anderen nicht, dann kann man, wie von shoulders angedeutet, den dezentralen Wettbewerb eh bleiben lassen. Wenn ich mit meinem Drachen auf einer Alm ohne Verkehrsanbindung lande, brauche ich vielleicht auch 5 Tage um wieder am Schreibtisch zu sitzen.
    Aber egal, Hauptsache ihr schränkt das Hochladen der Flüge nicht ein!

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